Dienstpflichten des Religionslehrers/der Religionslehrerin

Bearbeitung: Winfried Schluifer / Thomas Weber

Unter anderem:

  • Weisungsgebundenheit (gegenüber der/den vorgesetzten Dienststellen)
  • Amtsverschwiegenheit (zB. Konferenzgeheimnis)
  • Unverzügliche Abmeldung beim Vorgesetzten (Direktor/in) bei Abwesenheit von Dienst
  • Meldepflichten (zB. Standesveränderung)
  • Einhaltung des Dienstweges (siehe hiezu VOBl. des Landesschulrates Stück VII-VIII Nr. 56/1989)
  • Unterrichtspflichten (Aufsicht, Konferenzteilnahme, Elternaussprache, Teilnahme an Schul/Klassenforen, Mitarbeit in den jeweiligen Fachgruppen an der Schule, Mitarbeit im Schulgemeinschaftsausschuss, administrative Aufgaben)
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