Codex Iuris Canonici

Bearbeitung: Wilhelm Rees

Der Codex Iuris Canonici ist das Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche. Es wurde von Johannes Paul II. mit der Apostolischen Konstitution "Sacrae Disciplinae Leges" vom 25. Januar 1983 veröffentlicht. Es ist am 27. November 1983 in Kraft getreten. In Kontinuität zur kirchlichen Rechtstradition folgt der CIC/1983 den theologischen und ekklesiologischen Vorgaben des Zweiten Vatikanischen Konzils. Er gliedert sich in sieben Bücher. Für Erziehung, Schule und Religionsunterricht sind Aussagen im zweiten Buch "Volk Gottes" (Grundrechte und Grundpflichten; cc. 217; 226 § 2 CIC/1983) sowie im dritten Buch "Verkündigungsdienst" (cc. 793-806 CIC/1983) von besonderer Bedeutung.

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