Bearbeitung: Konrad Breitsching

Landesschulrat für Tirol

Rundschreiben Nr. 34/1994

Sachbearbeiter: Dr. Markus JURANEK

Zahl: 1835/10-94

Sachgebiet: Personalwesen

Inhalt: Dienstweg für Lehrer des katholischen Religionsunterrichtes

Ergeht an:

Direktionen der mittleren und höheren Schulen im Bereich der Diözese Innsbruck

Pädagogisches Institut des Landes Tirol

Religionspädagogisches Institut der Diözese Innsbruck

Wiederverlautbarung des Erlasses des Landesschulrates für Tirol vom 5. November 1987, Zl. 1049/2-87:

Aus gegebenem Anlaß darf in Erinnerung gebracht werden, daß das Bischöfliche Schulamt des Bischöflichen Ordinariates der Diözese Innsbruck die Gesamtaufsicht des katholischen Religionsunterrichtes in der Diözese Innsbruck wahrzunehmen hat.

Ebenso obliegt dem Leiter dieser kirchlichen Behörde, der bei Wahrnehmung dieser Aufgaben den Diözesanordinarius vertritt, die Besorgung der laufenden Angelegenheiten bei den zivilen Schulbehörden. Diese innerkirchliche Aufgabenverteilung erfolgte durch den Diözesanbischof.

Der Dienstweg der Lehrer für katholische Religion hat daher über die Direktion der jeweiligen Schule grundsätzlich zunächst an das Bischöfliche Schulamt und von dort an den Landesschulrat für Tirol zu erfolgen. Ausgenommen hievon sind rein dienstrechtliche Angelegenheiten.

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