Bearbeitung: Konrad Breitsching

Religiöse Übungen

(Verordnungsblatt der Diözese Innsbruck, 74. Jg. Dezember 1999, Nr. 7, 69.)

Verantwortlich für die inhaltliche Gestaltung, Organisation und Durchführung der Religiösen Übungen an den Schulen sind auf jeden Fall die Religionslehrerlnnen der jeweiligen Schule. Ganz entscheidend ist eine enge Zusammenarbeit mit der zuständigen Pfarre. Bei eventuell auftretenden Schwierigkeiten und Problemen ist das Bischöfliche Schulamt - so die diözesaninterne Regelung - die zuständige Schlichtungs- und Entscheidungsinstanz .

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