Sicherheitsbericht

 

IRKS-Support bei der Weiterentwicklung des justiziellen Teils des Sicherheitsberichtes


Bis zum Berichtsjahr 2019 enthielt der „Sicherheitsbericht - Bericht über die Tätigkeit der Strafjustiz“ Information zu Deliktsgruppen oder einzelnen Deliktsphänomenen nur im Zusammenhang mit Verurteilungen. Deliktsspezifische Zahlen einschlägiger Ermittlungsverfahren, Anklagen oder Freisprüche wurden bis dahin neben den Verurteilungen lediglich überblicksmäßig bei den Terrorismusdelikten berichtet. Unter den eigentlichen aus der Justizstatistik generierten Kapiteln fand sich hingegen keine Aufgliederung nach Delikten. Die Darstellungen bei den Terrorismusdelikten verließen damit die Systematik des Berichts. Sie zeigten allerdings auf, dass die Justizstatistik Strafsachen inzwischen nach einzelnen Tatbeständen ausgewertet werden kann, eine bis dahin noch nicht gegebene Möglichkeit.

Einem parlamentarischen Auftrag zu einer „Korruptionsstatistik“ folgend wurde vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz für den Sicherheitsbericht 2019 erstmals ein deliktspezifisches Kapitel dazu ausgearbeitet. In diesem Kapitel wurde die Justiztätigkeit zu den Korruptionsdelikten des StGB auch unterhalb der Ebene gerichtlicher Verurteilungen in Zeitverläufen, im regionalen Vergleich, für die Deliktsgruppe und einzelne Delikte detailliert präsentiert. In Verbindung mit der Korruptionsstatistik wurden vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie auch Vorschläge zur Neustrukturierung der Kapitel 1 und 2 (Die Tätigkeit der Strafjustiz und Verurteilungen) des Sicherheitsberichtes ausgearbeitet. Die Vorschläge sind auf klarere Ordnungskriterien sowie besser nachvollziehbare Ablaufdarstellungen ausgerichtet und beziehen die neuen Möglichkeiten detaillierter Erledigungsdarstellungen für Delikte und Deliktsgruppen mit ein.

Die nunmehrige Fortführung des IRKS-Supportes bei der Weiterentwicklung des justiziellen Teils des Sicherheitsberichtes schließt an die Korruptionsstatistik im Sicherheitsbericht 2019 und die Vorschläge zur Neustrukturierung des Sicherheitsberichtes an. Er nimmt das Vorhaben auf, entsprechende Detaildarstellungen für weitere ausgewählte Deliktsbereiche im Sicherheitsbericht 2020 zu präsentieren. Ausgewählt wurden dafür die Terrorismusdelikte gemäß den §§ 278b bis g und 282a StGB. Darüber hinaus werden zwei Pilotkapitel auf der Basis der vorliegenden Überlegungen und der Daten für das Jahr 2020 ausgearbeitet.
 
Die Studie wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Justiz.
 

Projektlaufzeit

Juli 2021 bis März 2022

Projektleitung

Foto: Walter Hammerschick

Walter Hammerschick

Projektmitarbeit

Meropi Tzanetakis
Arno Pilgram
Nach oben scrollen