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JUGHENT - Empirische Forschung für die Verortung und Weiterentwicklung der Jugendgerichtshilfe

Repressive strafrechtliche Sanktionen gegen junge Menschen haben oft kontraproduktive Auswirkungen. Die meisten Rechtssysteme sehen daher Möglichkeiten vor, auf Jugenddelikte mit minimaler Intervention, erzieherischen Sanktionen oder sozialkonstruktiv-wiedergutmachenden Maßnahmen zu reagieren. Die Wahl einer angemessenen Reaktionsform setzt Wissen u.a. zu Persönlichkeit und Lebenslage der Beschuldigten voraus.  Eine individuelle Begutachtung der Lebensumstände und Hintergründe von straffällig gewordenen Jugendlichen und die Berücksichtigung dieser Informationen aus dem Blickwinkel des Kindeswohls in Verfahren und Entscheidungen sind auch durch internationales, supranationales sowie nationales Recht geboten. In Österreich ist das Tätigwerden einer Gerichtshilfe in Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Erwachsene gesetzlich standardmäßig vorgesehen und damit auch praktisch von enormer Bedeutung. Sie unterstützt Staatsanwält*innen und Richter*innen bei der Sammlung der erforderlichen psychosozialen Informationen.

Blickt die Wiener Jugendgerichtshilfe auf eine mehr als 110-jährige Tradition zurück, existiert eine österreichweite Jugendgerichtshilfe erst seit 2016. Seit 2020 sind die Erhebungen zu Persönlichkeit und Lebenslage der jugendlichen Beschuldigten bei allen Strafverfahren, wo es zur Anklage kommt, verpflichtend. Ausnahmen bestehen lediglich in Verfahren, wo ein diversionelles Vorgehen in Aussicht genommen wird. Die Beauftragung von Erhebungen ist jedoch auch in solchen Verfahren möglich. Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe umfassen das Sammeln von Daten zu Lebenslage und Persönlichkeit beschuldigter Jugendlicher, die Mitwirkung an einem Tatausgleich oder an der Vermittlung gemeinnütziger Leistungen, das Beseitigen bestehender Schäden oder Gefahren für die Erziehung und Gesundheit (Krisenintervention), sowie das Erheben maßgeblicher Umstände zur Entscheidung über Freilassungen und die Äußerung zur Zweckmäßigkeit einer Untersuchungshaftkonferenz bzw. die Teilnahme an solchen. Die Wiener Jugendgerichtshilfe kann zusätzlich auch mit der Betreuung von Untersuchungs- und Strafgefangenen betraut werden.

Trotz der Ausweitung des Anwendungsbereichs und ihrer praktischen Bedeutung fehlen bisher österreichweite empirische Studien zu Nutzung, Arbeitsweise und den Wirkungen der Jugendgerichtshilfe. Die vorliegende Studie kombiniert methodisch die Auswertung justizieller quantitativer Daten mit der qualitativen Auswertung von Strafakten und Expert*inneninterviews. Zusätzlich erfolgt eine Befragung der Klient*innen der Jugendgerichtshilfe sowie eine Erkundung ausgewählter vergleichbarer Systeme zur Jugendgerichtshilfe in anderen Ländern als zusätzliche Orientierung für eine Verortung des österreichischen Modells. Die Untersuchungsergebnisse liefern wissenschaftlich fundierte Informationen als Grundlage zur Bewertung und Einschätzung der Nutzung, der Leistungen und der Wirkungen der Jugendgerichtshilfe sowie allenfalls zu treffender Qualitätssicherungs- und Weiterentwicklungsmaßnahmen.

Das Projekt wird innerhalb des Sicherheitsforschungs-Förderprogramm KIRAS durch das Bundesministerium für Finanzen gefördert. 

 

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Projektpartner/Bedarfsträger

Bundesministerium für Justiz (BMJ)

Projektlaufzeit

Jänner 2023 bis Dezember 2024 

Projektleitung 

Foto: Walter Hammerschick

Projektmitarbeit

Isabel Haider

Robert Rothmann

 

 

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