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ESBH: Effiziente, sichere bauliche Haftgestaltung in Justizanstalten 

Österreichische Haftanstalten sind hinsichtlich ihrer baulichen und technischen Gestaltung und Ausstattung sehr heterogen. Viele Justizanstalten (JA) in alten Gebäuden, wie Klöster, Schlösser, Gutshöfe und gerichtliche Gefangenenhäuser, stehen solchen aus den 70er Jahren, wie JA Wien Josefstadt und Gerasdorf, sowie Neubauten der letzten 15 Jahre gegenüber: Leoben (2005), Korneuburg (2012), Salzburg (2015). Diese Diversität hat eine abgestimmte bauliche und technische Modernisierung bisher erschwert. Der IRKS Forschungsbericht „Gewalt in Haft – Ergebnisse einer Dunkelfeldstudie in Österreichs Justizanstalten" beschreibt, dass es aufgrund der derzeitigen baulichen und technischen Gegebenheiten für Exekutivbedienstete und Fachdienste oftmals schwierig ist, die Insass*innen (8.750 lt. Stand November 2022) im Sinne der Vollzugsziele (§ 20 StVG) einerseits sicher unterzubringen und andererseits dem Resozialisierungsauftrag gerecht zu werden. „Notwendige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen von Justizanstalten“ sowie die „Gewährleistung der notwendigen und zeitgemäßen Sicherheitsstandards in allen Justizanstalten durch bauliche und technische Maßnahmen (z. B. Drohnenabwehr, Mobilfunkblockaden)“, wie sie im Regierungsprogramm 2020 - 2024 der österreichischen Bundesregierung vereinbart sind, helfen die begrenzten Ressourcen optimaler zu nutzen und in diesem Sinne auch die rund 4.000 Mitarbeiter*innen des Strafvollzuges zu entlasten. Durch moderne baulich-technische Maßnahmen sollen u.a. eine selbständige Lebensführung und Bewegung der Insass*innen in der JA unterstützt werden, um die Vorbereitung auf das Leben in Freiheit zu verbessern und damit auch zur Sicherheit der Bürger*innen beizutragen.

Das ESBH Projekt hat das Ziel auditierbare bauliche-technische Standards auf Basis von sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit zu entwickeln, um damit Sicherheit, Ordnung und Betreuungsqualität in Justizanstalten besser zu gewährleisten. Das gestaltungs- und planungsrelevante Wissen soll auf der Grundlage des Status Quo der 23 österreichischen gerichtlichen Gefangenenhäuser und Strafvollzugsanstalten, internationaler Best-Practice-Modelle und Erhebungen von Systemerfordernissen, der unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Berufsgruppen im Vollzug und Inhaftierter hinsichtlich Arbeit, Bildungsmaßnahmen, Freizeitgestaltung und therapeutischen Angeboten in ausgewählten Anstalten abgeleitet werden. Dabei sollen körperliche und seelische Schutzfaktoren berücksichtigt werden. Die Frage, welche Technologien sinnvoll eingesetzt werden, um eine sichere und effiziente Haftgestaltung zu unterstützen wird mittels Wissenstransfer aus dem laufenden KIRAS Projekt "MaleStV" und einer internationalen Best Practice Analyse beantwortet und in die Projektergebnisse integriert.

 

Das Projekt wird innerhalb des Sicherheitsforschungs-Förderprogramm KIRAS durch das Bundesministerium für Finanzen gefördert. 

 

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Projektleitung

Projektpartner/Bedarfsträger

Projekt Laufzeit

November 2022 bis Oktober 2024

Projektleitung am IRKS

Foto: Walter Hammerschick

Projektmitarbeit

Isabel Haider

Rebecca Walter


 

 

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