Frauenförderung
"Frauen, die nichts fordern, werden beim Wort genommen: Sie bekommen nichts."
(Simone de Beauvoir)
Allgemeine Informationen zur Frauenförderung an Universitäten
Das Konzept der Frauenförderung ist dazu gedacht, in Organisationen Strukturen und Prozesse zu schaffen, die antidiskriminierend wirken und Frauen als Zielgruppe kollektiv fördern, indem für sie bestehende Nachteile beseitigt bzw. ausgeglichen werden.

Das Bundes-Verfassungsgesetz enthält in Art 7 Abs 2 eine Staatszielbestimmung zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Frauenförderung zählen im Universitätsgesetz 2002 zu den Grundsätzen und Aufgaben der Universitäten in Österreich (§§ 2 Z 9, 3 Z 9 und § 41).
Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet die Universitäten als Dienstgeberinnen, durch Maßnahmen wie die Umsetzung von Frauenförderplänen und strukturelle Veränderungen die Gleichstellung von Frauen zu fördern und ihren Zugang zu Positionen auf allen Hierarchieebenen zu erleichtern.
Frauenförderung an der Universität Innsbruck
Nicht nur aufgrund des gesetzlichen Auftrags ist es eine wichtige Zielsetzung der Universität Innsbruck, die Potentiale von Frauen zu fördern und strukturelle Bedingungen zu schaffen, in denen künftig mehr Frauen gleichberechtigt die ihrer Qualifikation entsprechenden Entwicklungsmöglichkeiten haben. Durch spezielle Förderungsprogramme und Maßnahmen werden Frauen verstärkt für eine universitäre Karriere motiviert und bei dieser unterstützt.
Dadurch soll der Anteil von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, erhöht werden. Die Programme/Maßnahmen richten sich dabei an verschiedene Zielgruppen: Studentinnen, Praedocs, Postdocs, angehende Professorinnen aber auch Mitarbeiterinnen im allgemeinen Personal.
Voraussetzung dafür ist auch die Förderung einer geschlechtergerechten und diversitätsorientierten Organisationskultur in allen Organisationseinheiten (z.B. Fakultäten, Institute, Abteilungen der Verwaltung) hinsichtlich ihrer Arbeits-, Lehr-, Lern- und Forschungsprozesse.
Frauenförderungsplan der Universität Innsbruck
Spezifische Förderungen
An der Universität Innsbruck werden regelmäßig Forschungsförderprogramme, Preise und Stipendien ausgeschrieben, insbesondere für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Einige davon sind spezifisch für Frauen vorgesehen. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des VR Forschung.
Für habilitierte bzw. sich habilitierende Wissenschaftlerinnen der Universität Innsbruck finden im Rahmen des internen Fortbildungsprogramms immer wieder Berufungstrainings für angehende Professorinnen statt. In einem zweitägigen Intensiv- Workshop bereiten sich Wissenschaftlerinnen aller Fakultäten gezielt auf die Bewerbung für eine Professur vor. Durch die Beteiligung von Personen mit großer Erfahrung in Berufungsverfahren (Rektor, Vorsitzende des AKG, Mitglieder von Berufungskommissionen, Dekan:innen, Professor:innen) wird deren in der Praxis erworbenes spezifisches Wissen für die Teilnehmerinnen nutzbar gemacht.
Im internen Fortbildungsprogramm der Universität werden zudem immer wieder spezielle Fortbildungen für Frauen angeboten.