RICHTLINIEN FÜR BACHELOR-, DIPLOM-, 

MASTERARBEITEN UND DISSERTATIONEN


 
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Vorgehen bei der Anmeldung einer Abschlussarbeit

 

Falls Sie Ihre Abschlussarbeit am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren verfassen wollen, wenden Sie sich idealerweise bitte bereits mit mindestens einem konkreten Themenvorschlag sowie einer Idee zu Inhalt und Aufbau per E-Mail an Univ.-Prof. MMMag. Dr. Philipp Anzenberger (philipp.anzenberger@uibk.ac.at), Univ.-Prof. MMag. Dr. Martin Trenker (martin.trenker@uibk.ac.at) oder an den Institutsreferenten Robert Stiglitz (robert.stiglitz@uibk.ac.at). Dieser E-Mail sind ein Lebenslauf, ein vollständiger Leistungsnachweis (inklusive negativer Noten) sowie wissenschaftliche Vorarbeiten (etwa Seminararbeiten; bei DissertantInnen die Diplom-/Masterarbeit) beizufügen. Soweit Sie die formellen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen, wird – insofern zum betreffenden Zeitpunkt von Seiten des Instituts Kapazitäten für eine Betreuung gegeben sind – zur näheren Konkretisierung des Vorhabens ein Termin für ein persönliches Gespräch vereinbart.

 

Die Richtlinien für Bachelor-, Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen bei Univ.-Prof. MMag. Dr. Martin Trenker oder Univ.-Prof. MMMag. Dr. Philipp Anzenberger können hier abgerufen werden. 

 

HINWEIS!

Studierenden, die im Bereich Zivilverfahrensrecht eine Diplomarbeit schreiben wollen, wird dringend empfohlen, eine „Diplomandenarbeitsgemeinschaft“ zur Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten zu besuchen.

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