Universitätslehrgang
Psychotherapeutisches Fachspezifikum – Psychodrama
Psychodrama ist eine Methode der Gruppenpsychotherapie und Einzeltherapie. Psychodramatische Szenen können erwartbare Lebensereignisse, plötzliche Krisen, innere Konflikte oder belastende Beziehungen darstellen. Mithilfe verschiedener Techniken werden die Konflikte nicht nur sprachlich beahandelt, sondern erlebbar in Szene gesetzt. Psychodrama findet sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Psychotherapie Anwendung.
Interessent:innenliste Organisatorische Details
Merken Sie sich gerne auf der Interessent:innenliste vor. Wir informieren Sie, sobald die Anmeldung geöffnet ist.
Info
Abschluss
Abschlusszeugnis
Dauer/ECTS-AP
8 Semester/2255 Stunden
berufsbegleitend
SKZ
UC 992 821
Start
WS 2026
Kosten
werden bekannt gegeben
Unterrichtssprache
Deutsch
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Qualifikationsprofil
Der Universitätslehrgang vermittelt das psychotherapeutische Fachspezifikum in der methodenspezifischen Ausrichtung "Psychodrama".

Zielgruppe
Personen, die die Berechtigung zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie sowie die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ erwerben möchten.

Voraussetzungen
Für die Aufnahme in den Lehrgang ist die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 10 Abs. 2 des Psychotherapiegesetzes erforderlich.

Kontakt
Samrawit Araya
Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung
Karl-Schönherr-Straße 3
6020 Innsbruck
wird bekannt gegeben
werden bekannt gegeben
Termine
werden bekannt gegeben
Veranstaltungsort
wird bekannt gegeben
Zulassungsvoraussetzungen
In den Lehrgang kann aufgenommen werden, wer die Erfordernisse des § 10 Abs. 2 des Psychotherapiegesetzes erfüllt:
- vollendetes 24. Lebensjahr, eigenberechtigt, das psychotherapeutische Propädeutikum erfolgreich absolviert und
- entweder ein Studium der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie, der Psychologie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder der Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen oder einen in Österreich nostrifizierten Abschluss eines entsprechenden ordentlichen Studiums an einer ausländischen Universität
- oder eine Ausbildung an einer Akademie für Sozialarbeit, an einer ehemaligen Lehranstalt für gehobene Sozialberufe, an einer Pädagogischen Hochschule oder an einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalt für Ehe- und Familienberater oder das Kurzstudium Musiktherapie oder einen Hochschullehrgang für Musiktherapie
- oder eine Ausbildung im Krankenpflegefachdienst oder in einem medizinisch technischen Dienst
- oder aufgrund seiner Eignung vom Bundesminister für Gesundheit mit Bescheid zugelassen worden ist (Sondergenehmigung). Neben den gesetzlichen Voraussetzungen werden persönliche Eignung und Verfügbarkeit eines Ausbildungsplatzes überprüft.
Abschluss
Die Absolvent:innen des Universitätslehrgangs sind berechtigt, beim Gesundheitsministerium um die Eintragung in die Psychotherapeutenliste anzusuchen und damit die Berechtigung zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie und zur Führung der Berufsbezeichnung "Psychotherapeutin" bzw. "Psychotherapeut" zu erwerben.
Anmeldung
Allgemeine Infos zur Anmeldung
Die Teilnahme an einem Universitätslehrgang setzt die Zulassung als außerordentliche/r Studierende/r voraus.
