Allgemeine Bedingungen für Universitätslehrgänge an der
Universität Innsbruck
insbesondere Zahlungs- und Stornobedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Universitätslehrgänge der Universität Innsbruck.

2. Anmeldung

Die Anmeldung zu Universitätslehrgängen an der Universität Innsbruck erfolgt innerhalb
der Anmeldefrist schriftlich bzw. online und ist verbindlich. Die Anzahl der Plätze ist
limitiert. Die Anmeldungen werden gemäß Eingangsdatum – nach Kontrolle der
Anmeldungsvoraussetzungen entsprechend Curriculum – gereiht. Nach erfolgter
Anmeldung wird den Interessierten unverzüglich eine Anmeldebestätigung per E-Mail
übermittelt.

Die Entscheidung über die Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch die
wissenschaftliche Leitung des Universitätslehrganges. Personen, die in den
Universitätslehrgang aufgenommen wurden und den Lehrgangsbeitrag entrichtet haben,
werden vom Rektorat als außerordentliche (ao.) Studierende an der Universität Innsbruck
zugelassen. Die Inskription erfolgt selbständig durch die Bewerberinnen und Bewerber bei
der Studienabteilung.

Für sämtliche Universitätslehrgänge ist eine Mindestzahl an ao. Studierenden festgelegt.
Nur wenn diese erreicht wird, kommen die Universitätslehrgänge zustande (siehe Punkt
5).

3. Lehrgangsbeitrag und Zahlungsbedingungen

Der Lehrgangsbeitrag ist für jeden Universitätslehrgang gesondert ausgewiesen. Die
Zahlung erfolgt semesterweise. Bei Universitätslehrgängen über mehrere Semester
erfolgt die Zahlung in Tranchen. Die erste Tranche des Lehrgangsbeitrages
muss innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung auf das
angegebene Konto der Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung erfolgen. Alle
weiteren Tranchen sind ebenso stets sieben Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung
zu bezahlen. Etwaige darüberhinausgehende Leistungen sind in der jeweiligen
Beschreibung der Universitätslehrgänge dargestellt. Die Lehrgangsbeiträge sind
umsatzsteuerfrei.

4. Stornobedingungen

Im Falle einer Verhinderung oder eines Rücktritts ist eine schriftliche bzw. online
Stornierung erforderlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis sechs Wochen vor
Lehrgangsbeginn möglich. Erfolgt die Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, fallen bis
vier Wochen vor Beginn des Lehrgangs Stornogebühren in Höhe von 25 % der ersten
Tranche an. Bis zwei Wochen vor Beginn des Lehrgangs wird die erste Tranche in
Rechnung gestellt. Danach sowie bei Nichterscheinen zu Lehrgangsbeginn wird der
gesamte Lehrgangsbeitrag in Rechnung gestellt.

Zu diesen Stornobedingungen wird grundsätzlich festgehalten, dass es bei einer
Stornierung bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn allenfalls noch möglich ist, geeignete
(Ersatz)Studierende in den Universitätslehrgang aufzunehmen. Dies ist mit erhöhten
Verwaltungsaufwand und -kosten ohne Gewährleistung der Besetzung der benötigten
Plätze des Universitätslehrganges verbunden. Bei einer Stornierung später als 14 Tage
vor Lehrgangsbeginn und danach besteht für die Universität Innsbruck keine Möglichkeit,
über die für den Universitätslehrgang entstehenden und bereits entstandenen Kosten zu
verfügen, so dass der gesamte Lehrgangsbeitrag eingefordert werden muss. Festgehalten
wird weiters, dass durch eine Nicht-Teilnahme am Universitätslehrgang keine
Kostenersparnis für die Universität Innsbruck eintritt. Ersatzstudierende werden bei
Erfüllung der Anmeldevoraussetzungen ohne zusätzliche Kosten akzeptiert.

5. Absage von Universitätslehrgängen / Lehrveranstaltungen / Ausfall einzelner Vortragender / Ausschluss

Die Universität behält sich vor, einzelne Universitätslehrgänge abzusagen, wenn die
erforderliche Mindestzahl an ao. Studierenden nicht erreicht wird bzw. gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen es nicht ermöglichen, diesen durchzuführen. In diesem Fall
wird der bereits geleistete Lehrgangsbeitrag umgehend in voller Höhe rückerstattet. Auch
eine allfällig geleistete Stornogebühr wird bei einer Absage rückerstattet.

Keine Rückerstattung bzw. Erlassung des Lehrgangsbeitrages erfolgt an ao. Studierende,
die den Universitätslehrgang vorzeitig, aus Gründen, die in ihrem Bereich liegen,
abbrechen. Gleiches gilt für ao. Studierende, die wegen Missachtung von wesentlichen
Vorschriften (z. B. schwerwiegende bzw. wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung
oder gegen die gute wissenschaftliche Praxis) von einem Programm ausgeschlossen
werden. Ebenso erfolgt keine Refundierung von Teilen des Lehrgangsbeitrages bei einem
Ersatz einer Vortragenden bzw. eines Vortragenden. Eine Refundierung von Teilen des
Lehrgangsbeitrages ist auch dann ausgeschlossen, wenn es sich dabei um geringfügige
Änderungen (z. B. Termin- oder Ortsverschiebung, teilweise Umstellung auf virtuellen
Vortrag) handelt, die sachlich gerechtfertigt sind, oder wenn ao. Studierende aus Gründen,
die in ihrem Bereich liegen, nicht am Universitätslehrgang teilnehmen können. Bei
Terminverschiebungen während des laufenden Semesters kann kein Ersatz für 
entstandene Aufwendungen (z.B. Fahrtspesen, Parkgebühren, Kosten für Zeitausfall)
geleistet werden, wenn diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Universität
Innsbruck bzw. der Vortragenden zurückzuführen sind.

6. Zeugnis bzw. Bescheid und Urkunde

Absolventinnen und Absolventen eines Universitätslehrganges erhalten ein Zeugnis bzw.
einen Bescheid und eine Urkunde.

7. Datenschutz

Mit der Anmeldung zu einem Universitätslehrgang Innsbruck akzeptieren die zukünftigen
ao. Studierenden die allgemein gültige Fassung der Datenschutzerklärung der Universität
Innsbruck https://www.uibk.ac.at/datenschutz/.

8. Haftung

Im Fall von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zum Universitätslehrgang
mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen, übernimmt die
Universität Innsbruck keine Haftung, sofern kein grobes Verschulden vorliegt, das ihr
zurechenbar ist. Es gilt die Haus- und Benützungsordnung der Universität Innsbruck in
ihrer jeweils aktuellen Fassung http://www.uibk.ac.at/gebaeudetechnik/parkplatzbewirtschaftung_2009/090216-haus-benuetzungsordnungparkordnung.pdf.

Ein wiederholter oder schwerwiegender Verstoß gegen die Haus- und
Benützungsordnung oder gegen andere Sicherheitsvorschriften der Universität Innsbruck,
die ein Hausverbot rechtfertigen, führt zu einem Ausschluss von der weiteren Teilnahme
des Universitätslehrgangs; eine Rückerstattung des Lehrgangsbeitrags erfolgt in diesem
Fall nicht, auch nicht anteilsmäßig.

Nach oben scrollen