Datenschutzinformation
Die Transferstelle Wissenschaft–Wirtschaft verarbeitet personenbezogene Daten für folgende Zwecke:
- Kooperationen und Netzwerke zwischen Universität und Unternehmen/Institutionen/Organisationen (Projektanbahnung, Matching von Forschung & Wirtschaft, Förderanträge)
- Veranstaltungsmanagement (Anmeldungen, Teilnehmer:innenlisten, Dokumentation)
- Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit (Newsletter, Aussendungen zu Veranstaltungen, Informationen über Transferangebote)
- Wissens- und Technologietransfer (Patent- und Lizenzmanagement, Innovationsprojekte, Expert:innenvermittlung)
- Verwaltung und Dokumentation von Drittmittel- und Transferprojekten
- Gründungsberatung
Je nach Zweck können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:
- Kontaktdaten (Name, Titel, E-Mail, Telefonnummer, Organisation)
- Berufliche Angaben (Position, Fachbereich, Expertise)
- Kommunikationsdaten (Korrespondenz, Projektinformationen)
- Veranstaltungsdaten (Anmeldung, Teilnahme, Essenspräferenzen)
- Forschungs- oder Projektdaten im Rahmen von Transferprozessen
- Bild- und Videoaufnahmen (bei gegebenenfalls erteilter Einwilligung)
- Abrechnungs- und Vertragsdaten
Die Verarbeitung erfolgt je nach Tätigkeit auf Basis von:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Vertragserfüllung bzw. vorvertragliche Maßnahmen (z. B. Anbahnung von Kooperationsprojekten)
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO – Einwilligung (z. B. Newsletter, Foto-/Videoaufnahmen bei Veranstaltungen)
Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergeleitet. Es kann sein, dass es im Rahmen der Beratung notwendig ist, Daten an Dritte weitergegeben. Dazu zählen insbesondere:
- Projektpartner:innen und Fördergeber (z. B. FFG, AWS, EU-Programme),
- Kooperationspartner:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft oder öffentlichen Institutionen
- Externe Dienstleister (z. B. für Event-Management oder Newsletter-Systeme)
- IT-Dienstleister der Universität
Eine Übermittlung in Drittländer (z.B. Vereinigtes Königreich) erfolgt nur, wenn dies für die Unterstützung notwendig ist. Falls für die Übermittlung in ein Drittland kein Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Garantien vorliegen, erfolgt die Übermittlung nur auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur solange gespeichert, wie es für die beschriebene Zweckerfüllung erforderlich ist. Darüber hinaus können durch gesetzliche Vorgaben längere Aufbewahrungsfristen bestehen (z.B. 3 Jahre nach Beendigung der Beratung gemäß steuerrechtlichen Vorgaben). Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur solange gespeichert, wie es für die beschriebene Zweckerfüllung erforderlich ist. Darüber hinaus können durch gesetzliche Vorgaben längere Aufbewahrungsfristen bestehen (z.B. 3 Jahre nach Beendigung der Beratung gemäß steuerrechtlichen Vorgaben).
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Hauptseite.