Bachelorstudium Italienstudien
Curriculum (2026W)
Bachelor of Arts
Dauer/ECTS-AP
6 Semester/180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Matura/Äquivalentes Zeugnis und Sprachnachweis
Fakultät
Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Niveau der Qualifikation
Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6
ISCED-F
0231 Spracherwerb
Studienkennzahl
C 033 648
Zusatzprüfung
Die Zusatzprüfung aus Latein ist bis zur vollständigen Ablegung des Bachelorstudiums nachzuweisen, wenn dieses Fach nicht an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde. Beachten Sie, dass diese Zusatzprüfung nicht die letzte Prüfung des Studiums sein darf.
Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums. Mit einem Blick auf das Curriculum zum Bachelor Italienisch erhältst du einen detaillierten Überblick zu Aufbau, Inhalt, Prüfungsordnung und Qualifikationsprofil dieses Bachelors.
Durch das Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden. Zum Beispiel welche Kriterien für die Anmeldung zum Bachelor Italienisch erfüllt werden müssen, wie lange das Studium dauert, welche Module zu absolvieren sind und vieles mehr.
Für das Bachelorstudium Italienstudien gilt aktuell das Curriculum 2026W.
Informationen zum Curriculum (2026W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
Studieneingangs- und Orientierungsphase
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
- SL Grundlagen des philologisch-kulturwissenschaftlichen Studiums (PM 1/1 SSt/2,5 ECTS- AP),
- VO Grundlagen der Kulturwissenschaft (PM 2/2 SSt/5 ECTS-AP),
- VO Einführung in die Medienwissenschaft (PM 5, lit a / 1 SSt/ 2,5 ECTS-AP).
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 20 ECTS-AP absolviert Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.
(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:
- VO Grundlagen der Kulturwissenschaft (PM 2/2 SST/5 ECTS-AP)
- SL Grundlagen des philologisch-kulturwissenschaftlichen Studiums (PM 1/1 SST/2,5 ECTS-AP)
(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeiten. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester bzw. 180 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
3,0 ECTS-AP: VO Einführung in die Italianistik: Inhalte – Konzepte – Arbeitstechniken
5,0 ECTS-AP: VO Grundlagen der Kulturwissenschaft
3,0 ECTS-AP: UE Sprachpraxis im Kontext 1 (B1.2) – Italienisch
2,0 ECTS-AP: UE Mündliche Kommunikation 1 (B1.2) – Italienisch
3,0 ECTS-AP: VU Kulturwissenschaftliche und kulturgeschichtliche Grundlagen: Die italienischsprachige Welt
3,0 ECTS-AP: VU Einführung in die italienische Sprachwissenschaft
2,5 ECTS-AP: VO Einführung in die Medienwissenschaft
2,5 ECTS-AP: VU Einführung in die Medienanalyse
3,0 ECTS-AP: UE Die Kunst- und Kulturszene der italienischsprachigen Welt: Aktuelle Fallbeispiele (20.-21. Jahrhundert)
5,0 ECTS-AP: UE Runder Tisch zu aktuellen Medienberichten – Italienisch
2,0 ECTS-AP: UE Sprachpraxis im Kontext 2 (B2.1) – Italienisch
3,0 ECTS-AP: VU Literarische Texte und andere Medien. Von der Lektüre zur Analyse – Italianistik
2,0 ECTS-AP: UE Mündliche Kommunikation 2 (B2.1) – Italienisch
3,0 ECTS-AP: VU Empirisches Arbeiten in der italienischen Sprachwissenschaft
3,0 ECTS-AP: VO Länder und Kulturen der italienischen Sprachwelten
5,0 ECTS-AP: VU Das zeitgenössische Italien und seine mediale Repräsentation
10 ECTS-AP: UE Wahlmodule
3,0 ECTS-AP: UE Sprachpraxis im Kontext 3 (B2.2) – Italienisch
3,0 ECTS-AP: UE Mündliche Kommunikation 3 (B2.2) – Italienisch
3,0 ECTS-AP: VU Italienischsprachige Literaturen und Medien. Perspektiven und Kontexte
3,0 ECTS-AP: PS Linguistische Text-, Medien- und Diskursanalyse – Italianistik
3,0 ECTS-AP: UE Fachsprachen im interkulturellen Kontext – Italienisch
3,0 ECTS-AP: UE Kreatives Sprachprojekt – Italienisch
10 ECTS-AP: Wahlmodule
2,0 ECTS-AP: UE Sprachpraxis im Kontext 4 (B2.2/C1.1) – Italienisch
3,0 ECTS-AP: PS Italienischsprachige Literaturen und Medien. Exemplarische Analysen und Anwendungsperspektiven
2,0 ECTS-AP: UE Mündliche Kommunikation 4 (B2.2/C1.1) – Italienisch
3,0 ECTS-AP: PS Soziolinguistik und Pragmatik – Italianistik
10 ECTS-AP: AG Literarischer Kanon (mit Leseliste Italianistik): Lektüre – Reflexion – Diskussion
10 ECTS-AP: AG Forschungswerkstatt Linguistik – Italianistik
Window of Opportunity mit freien Wahlmöglichkeiten, z.B.:
- Auslandssemester (mit Absolvierung von Wahlmodulen)
- Absolvierung eines Wahlpakets
- Absolvierung von Wahlmodulen
- Absolvierung von Teilen eines Wahlpakets und von Wahlmodulen
2,0 ECTS-AP: UE Sprachpraxis im Kontext 5 (C1.1) – Italienisch
3,0 ECTS-AP: UE Mündliche Kommunikation 5 (C1.1) – Italienisch
15 ECTS-AP: SE Seminar mit Bachelorarbeit
10 ECTS-AP: Wahlmodule
| Semester | ECTS-AP | Titel |
|---|---|---|
Wahlpaket
Im Rahmen des Bachelorstudiums kann ein Wahlpaket im Umfang von 30 ECTS-AP absolviert werden.
Weiterführende Informationen bzw. eine Liste möglicher Wahlpakete sind abrufbar unter:
https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/wahlpakete/
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der ECTS-Einstufungstabelle handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die ECTS-Einstufungstabelle wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
| Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
| 1 | SEHR GUT | = 100% | ||
| 2 | GUT | |||
| 3 | BEFRIEDIGEND | |||
| 4 | GENÜGEND | |||
| 5 | NICHT GENÜGEND |
wird aktualisiert
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum
- Prüfungsprotokoll (folgt)
- Kriterien für (SE-)/Bachelorarbeiten
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll", der jeweilige "Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum" und die "Kriterien für (SE-)/Bachelorarbeiten" (durch Lehrveranstaltungsleiter/in bestätigen lassen) im Prüfungsreferat einzureichen. - Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte
Ass.-Prof. Priv.-Doz. Mag. Mag. Dr. Julia Pröll
Studiendekanin
Mag. Dr. Elisabeth De Felip-Jaud