Präambel
Das Liechtensteinische Recht ist für alle, die im Fürstentum vorübergehend oder für längere Zeit beruflich tätig sein wollen, von eminenter Bedeutung. Für StudentInnen, die sich schon während des Studiums für dieses Rechtsgebiet interessieren, ist die Teilnahme am Universitätskurs „Liechtensteinisches Recht“ schon deshalb von Vorteil, weil die erfolgreiche Ablegung dieses Kurses im Zeugnis als Spezialisierung im Liechtensteinischen Recht hervorgehoben wird.
Der Kurs beinhaltet die wesentlichen Rechtsmaterien, die für eine praktische Tätigkeit in Liechtenstein, sei es in der Justiz, in der Verwaltung oder in der Wirtschaft, von grundlegender Bedeutung sind. Der Universitätskurs „Liechtensteinisches Recht“ setzt sich zum Ziel, den angehenden RechtspraktikerInnen das notwendige Rüstzeug für eine erfolgreiche Berufslaufbahn im Fürstentum Liechtenstein anzubieten. Die LektorInnen des Universitätskurses „Liechtensteinisches Recht“ sind im Liechtensteinischen Recht ausgewiesene ProfessorInnen und beruflich in Liechtenstein tätige PraktikerInnen.
Die Absolventinnen und Absolventen dieses Universitätsstudiengangs verfügen über spezialisiertes Wissen zur Rechtsordnung des Fürstentums Liechtenstein, welches erforderlich ist, um bei komplexen Fragestellungen mit Bezug zu liechtensteinischem Recht kompetente, wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Lösungswege anbieten zu können. Sie sind sich der besonderen rechtlichen Bedürfnisse und Herausforderungen der Rechtsordnung eines Kleinstaats sowie seiner Einbettung in den europäischen und internationalen Rechtsrahmen bewusst und beziehen diese Zusammenhänge in die Bearbeitung einschlägiger Rechtsfragen ein.
Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, rechtswissenschaftliches Wissen zur liechtensteinischen Rechtsordnung lege artis auf konkrete juristische Fragestellungen anzuwenden. Sie können ihre Argumentation methodisch fundieren, klar strukturieren sowie schriftlich und mündlich präsentieren.