Die Universität Innsbruck freut sich, die erfolgreiche Bewerbung von Silvia Corradi als FemCareer-Stipendiatin bekannt zu geben. Sie wird am am 1. Juni 2026 unter der Leitung von Prof. Matthias C. Kettemann ihre Arbeit am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts aufnehmen wird. Das UIBK-FemCareer-Stipendium, ein auf drei Jahre angelegtes Stipendienprogramm für Postdocs in der frühen Phase ihrer wissenschaftlichen Laufbahn, ermöglicht es Silvia, ihr Forschungsprojekt zu den unsichtbaren Risiken der Nutzung von KI-Systemen mit besonderem Augenmerk auf schutzbedürftige Personen weiterzuentwickeln. Jüngste öffentliche Skandale haben deutlich gemacht, dass ein unkritisches Vertrauen in KI-Systeme erhebliche Risiken birgt und in extremen Fällen schwerwiegende, mitunter lebensbedrohliche Konsequenzen haben kann. Schutzbedürftige Personen sind solchen Risiken eindeutig stärker ausgesetzt, da sie sich weniger gut schützen oder keine entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen treffen können.
Art. 5.1 (b) des neuen KI-Gesetzes verbietet KI-Praktiken, die die Schwachstellen von Personen ausnutzen und ihnen Schaden zufügen. Es gibt jedoch keine eindeutigen Definitionen für „Schwachstelle“, sodass es schwierig ist, zwischen Fällen zu unterscheiden, in denen das Gesetz gilt, und solchen, in denen dies nicht der Fall ist.
Tatsächlich lassen sich zwei Konzepte von Verletzlichkeit unterscheiden: Verletzlichkeit im Sinne einer „verletzlichen Position” oder „verletzlichen Gruppen”. Eine verletzliche Position wird als „ontologische” Verletzlichkeit betrachtet, d. h. als ein intrinsischer Zustand des Menschen, der potenziell jeden betreffen kann. Gruppenspezifische Verletzlichkeit beziehen sich hingegen auf eine bestimmte Anzahl von Menschen, die ein bestimmtes Merkmal gemeinsam haben, wie z. B. Kinder, weil sie das gleiche Alter haben. Beide Konzepte haben Konsequenzen. Einerseits würde die Annahme einer ontologischen Sichtweise von Vulnerabilität dazu führen, dass man davon ausgeht, dass jeder Mensch vulnerabel ist. Wenn dies jedoch der Fall ist, stellt sich die Frage, wie der Anwendungsbereich von Art. 5.1 (b) des KI-Gesetzes noch sinnvoll abgegrenzt werden kann. Andererseits birgt die Definition von Vulnerabilität als vulnerable Gruppen die Gefahr, dass man davon ausgeht, dass Vulnerabilität nur dann vorliegt, wenn bestimmte Merkmale innerhalb einer Gruppe geteilt werden, wodurch der Inhalt von Vulnerabilität willkürlich eingeschränkt wird.
Silvia Corradi wird in ihren Untersuchungen herausarbeiten, dass Vulnerabilität ein „relationales” Konzept (sie bezieht sich auf eine bestimmte Person und andere Bedingungen/Situationen, in denen sie lebt): Infolgedessen ist sie schwer zu fassen, besonders im Rahmen einer gesetzlich festgelegten Definition.. Vor dem Hintergrund dieser Problematik wird das Forschungsprojekt eine eingehende Analyse darüber durchführen, wie Vulnerabilität konzeptualisiert und wie Maßnahmen zum Schutz von vulnerablen User:innen und Gruppen ausbuchstabiert werden können.
Die Forschung wird in Kooperation mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck, dem Digital Science Center (DiSC), dem InnCubator (dem Start up- und Innovationszentrum der Universität Innsbruck) und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Trient durchgeführt.
Silvia Corradi
Human Vulnerability in the Age of A
ZEIT: Tuesday, 7 July, 11-12
ORT: Common Space, Department of Theory and Future of Law/Digital Science Center, Innrain 15, Ursulinenpassage, 6020 Innsbruck
Einladung