Präambel

Die Absolventinnen und Absolventen des Universitätsstudienganges verfügen über ein auf neuesten Erkenntnissen beruhendes, praxisorientiertes Spezialwissen in ausgewählten Rechtsgebieten, welches ihnen ermöglicht, grundsätzliche rechtliche Zusammenhänge und Strukturen in relevanten Aufgabengebieten einer Rechtsdienstleistungskanzlei zu erkennen und zu verstehen. Der Universitätsstudiengang versetzt die Absolventinnen und Absolventen insbesondere in die Lage, die Bearbeitung besonders praxisrelevanter rechtlicher Themen für das Notariat und der sich daraus ergebenden Geschäftsfälle zu unterstützen und zu begleiten. Die Absolventinnen und Absolventen sind infolgedessen befähigt, einen Beitrag zur effizienten Aufgabenerfüllung in Notariats- und anderen Rechtsdienstleistungskanzleien zu leisten.

 

Nach oben scrollen