Rezeption und Fortentwicklung im liechtensteinischen Recht

Die "Bauherren-Altlast" gemäß Art 53a USG - Rückwirkung bis vor den Dreißigjährigen Krieg?

Liechtenstein hat wichtige Gesetze schon im 19. Jahrhundert von Österreich rezipiert (z.B. das ABGB), nach dem Zusammenbruch der Donaumonarchie häufig in Anlehnung an schweizerisches Recht gestaltet (z.B. Personen-, Sachen- und Arbeitsrecht). Ob und in welchem Ausmaß sich die Anwendung des rezipierten Rechts in der liechtensteinischen gerichtlichen Praxis an das Rezeptionsvorbild und an die zu diesem ergangene Judikatur zum Ursprungsrecht hält oder davon abweicht, wird unter dem Blickwinkel „Fortentwicklung“ des rezipierten Rechts Gegenstand der Vortragsreihe sein.

 

 Termin: Donnerstag, 21. Januar 2026

 Zeit: 17:00 Uhr

Referent:in: Dr. iur. Cyrus Beck, MAS (Forschungsbeauftragter Recht am Liechtenstein Institut)


  Modus: online

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