Antworten für Mitarbeiter:innen

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Arbeitsrechtliche Vorteile
Arbeitsbezogene Förderungen

Bei Vorlage des Behindertenparkausweises/ Behindertenpasses mit Vermerk der Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel in der Personalabteilung ist kostenloses Parken an der Universität möglich.

Um Förderungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Grad der Behinderung durch einen Bescheid des Sozialministeriumservice festgestellt werden. Als begünstigt behindert gelten Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %.

Wenn sie einen Feststellungsbescheid beantragen möchten, unterstützt Sie ÖZIV Tirol.

Die Personalbteilung und Arbeitsmedizin beraten Sie gerne zur Wiedereingliederungsteilzeit. Die Teilzeit unterstützt Mitarbeiter:innen nach einem Krankenstand von mind. sechs Wochen schrittweise ins Berfusleben zurückzukehren. Mehr dazu lesen Sie hier.

Im Rahmen von uni innsbruck | gut drauf! bietet das Healthy Minds Year 2025/26 neue Impulse, um Ihre mentale Gesundheit zu stärken.

fit2work unterstützt, wenn gesundheitliche Probleme Ihren Arbeitsplatz gefährden und hilft Ihnen Ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederzuherstellen.

Sie finden Sanitätsräume an verschiedenen Standorten, die Sie gerne zur Regeneration nutzten können.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an:

Mag. Alexandra Brunner-Schwaiger

Inklusionsbeauftragte

+43/(0)512/507-20443 alexandra.brunner-schwaiger@uibk.ac.at

Anna Schwiete

Studentische Mitarbeiterin

+43/(0)512/507-20445
anna.schwiete@uibk.ac.at

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