Stellenprofile wissenschaftliches Personal
Diese Übersicht dient dazu, Bewerber:nnen, Mitarbeiter:innen und Vorgesetzten ein realistisches Bild über die mit der jeweiligen wissenschaftlichen Stelle verbundenen Aufgaben und Anforderungen zu vermitteln und häufig gestellte Fragen zu beantworten.
Bitte beachten Sie, dass die Stellenbezeichnungen zum Teil aus dem Kollektivvertrag stammen (z.B. Senior Scientist- oder Senior Lecturer-Stelle) und zum Teil eigene Wortschöpfungen der Universität Innsbruck sind (z.B. Dissertationsstellen). Bitte vergleichen Sie die Stellen national und international nicht nach ihrer Bezeichnung, sondern ausschließlich nach ihrer inhaltlichen Beschreibung.
Bitte verstehen Sie die vorliegenden Stellenprofile als Grobübersicht. Rechtlich bindend sind der Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten sowie der jeweilige Arbeitsvertrag, in dem die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter:innen konkreter ausformuliert sind.
Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen können sich Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit generell frei einteilen. Dabei müssen allerdings folgende Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden: Tageshöchstarbeitszeit max. 13 Stunden, tägliche Ruhezeit mind. 11 Stunden, wöchentliche Ruhezeit mind. 36 Stunden.
Die Universität Innsbruck verfolgt das Ziel, ein Arbeitsumfeld zu bieten, das qualifizierte und motivierte Personen anzieht und bindet. Dazu dient auch eine klare und gestaffelte Karriereplanung (Grafische Darstellung als PDF)
Kontakt: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen der Personalabteilung oder an den Betriebsrat.
Assoziierte Professor:innen sind Inhaber:innen von Laufbahnstellen, die eine Qualifizierungsvereinbarung abgeschlossen und erfüllt haben. Sie sind (berufenen) Universitätsprofessor:innen in ihren kollektivvertraglichen Rechten und Pflichten weitgehend gleichgestellt.
Aufgaben:
- Selbständige Durchführung von Forschungsarbeiten und Beteiligung an der Erfüllung von Forschungsaufgaben der Organisationseinheit, darunter fällt auch das Bemühen um die Akquirierung von Forschungsprojekten und Drittmitteln (ca. 40%)
- Selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen und Abhaltung von Prüfungen (ca. 40%)
- Betreuung von Studierenden inkl. Betreuung von Master- und Diplomarbeiten sowie Dissertationen (10 +/- 5%)
- Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen (10 +/- 5%)
Lehrausmaß:
- in der Regel 8 Semesterstunden bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot)
- in Ausnahmefällen bis zu 12 Semesterstunden möglich
Berufstitel:
- neben den Professor:innen sind die Assoziierten Professor:innen die einzige Mitarbeiter:innengruppe, die einen Berufstitel führen darf (assoz. Prof.)
Einstufung lt. Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen der Universitäten:
- A 2/2 bis A2/6 (insgesamt 4 Vorrückungen nach jeweils 6 Jahren und zumindest einer positiven Evaluierung)
Entgelt bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot):
- beginnend bei monatlich brutto € 6.285,80 (A2/2) bis zu monatlich brutto € 8.783,90 (A2/6)
Arbeitszeit:
- laut vereinbartem Beschäftigungsausmaß
- mit dem Bruttobezug sind sämtliche Leistungen der Arbeitnehmer:innen in quantitativer und qualitativer Hinsicht abgegolten (= All-in-Bezug)
- unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen freie Zeiteinteilung, soweit aus wichtigen dienstlichen Gründen nicht anders festgelegt (z.B. Instituts-Jour-fixe, Lehrveranstaltungen, Sprechstunden, Kommissionssitzungen, etc.)
Arbeitsort:
- Institut laut Zuordnung
- zur Ausübung der Aufgaben im Bereich der Forschung örtlich nicht an die Universität gebunden; bei Vollbeschäftigung wird unter Rücksichtnahme auf die Zusammenarbeit mit anderen Universitätsangehörigen jedoch eine Anwesenheit an mind. 4 Tagen/Woche erwartet
Besonderheiten:
- Die Anstellung als Assoziierte:r Professor:in setzt die positive Evaluierung einer Qualifizierungsvereinbarung voraus. Das Erreichen des Status als Assoziierte:r Professor:in wird durch symbolische Akte (z.B. akademischer Festakt und/oder Antrittsvorlesung) begleitet.
- Bei dieser Mitarbeiter:innengruppe handelt es sich wie bei den früheren Universitätsdozent:innen um Mitarbeiter:innen, die in ihren kollektivvertraglichen Rechten und Pflichten Universitätsprofessor:innen weitgehend gleichgestellt sind. Organisationsrechtlich gehören Assoziierte Professor:innen – je nachdem, ob ihre Qualifizierungsvereinbarung vor oder nach dem 01.10.2016 angeboten wurde – entweder der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen im Forschungs- und Lehrbetrieb oder der Gruppe der Universitätsprofessor:innen an. Aus Sicht der Universitätsleitung sollen sie in Informationen und Entscheidungen auf Fakultäts- und Institutsebene unabhängig davon gleichermaßen eingebunden sein.
- Das Arbeitsverhältnis als assoziierte:r Professor:in umfasst das Recht, die wissenschaftliche Lehre in ihrem Fach mittels der Einrichtungen der Universität eigenverantwortlich und in gleicher Weise wie Universitätsprofessor:innen auszuüben und die Einrichtungen der Universität für wissenschaftliche Arbeiten zu benützen.
- Assoziierte Professor:innen können Funktionen wie Institutsleitung, Dekan:in, Studiendekan:in wahrnehmen. Als Leiter:in einer Organisationseinheit sind sie organisationsrechtlich jedenfalls mit den Universitätsprofessor:innen gleichgestellt.
- Im Gegensatz zu Assistenz-Professor:innen und Universitätsprofessor:innen (Bedarfskündigung ausgeschlossen) unterliegen Assoziierte Professor:innen keinem erhöhten Kündigungsschutz.
Assistenz-Professor:innen sind Inhaber:innen von Laufbahnstellen, die eine Qualifizierungsvereinbarung abgeschlossen haben und sich innerhalb des Qualifizierungszeitraumes befinden. Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, die vereinbarten Qualifizierungsziele zu erreichen.
Aufgaben:
- gemäß Arbeitsplatzbeschreibung und Qualifizierungsvereinbarung
- Selbständige Forschungstätigkeit (im Ausmaß von min. 50% der Arbeitszeit)
- Selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen und Abhaltung von Prüfungen
- Betreuung von Studierenden inkl. Betreuung von Bachelorarbeiten; darüber hinaus kann die/der Studiendekan:in bei Bedarf mit der Betreuung von Master- und Diplomarbeiten beauftragen, dies allerdings eingeschränkt auf das Dissertationsfach der Mitarbeiter:in
- Mitarbeit bei Forschungs-, Lehr- und Verwaltungsaufgaben der jeweiligen Organisationseinheit
- Mitarbeit bei Prüfungen
- Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen
- Weiterbildung
Lehrausmaß:
- in der Regel 4 Semesterstunden bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot)
- in Ausnahmefällen bis zu 6 Semesterstunden möglich
Einstufung lt. Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen der Universitäten:
- A 2/1a
Entgelt bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot):
beginnend bei monatlich brutto € 4.829,20 (A2/1) bis zu monatlich brutto € 5.595,60 (A2/1a)
Arbeitszeit:
- laut vereinbartem Beschäftigungsausmaß
- mit dem Bruttobezug sind sämtliche Leistungen der Arbeitnehmer:innen in quantitativer und qualitativer Hinsicht abgegolten (= All-in-Bezug)
- unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen freie Zeiteinteilung, soweit aus wichtigen dienstlichen Gründen nicht anders festgelegt (z.B. Instituts-Jour-fixe, Lehrveranstaltungen, Sprechstunden, Kommissionssitzungen, etc.)
- den Mitarbeiter:innen ist ausreichend Zeit zum Erreichen der vereinbarten Qualifikation zu gewähren
Arbeitsort:
- Institut laut Zuordnung
- zur Ausübung der Aufgaben im Bereich der Forschung örtlich nicht an die Universität gebunden; bei Vollbeschäftigung wird unter Rücksichtnahme auf die Zusammenarbeit mit anderen Universitätsangehörigen jedoch eine Anwesenheit an mind. 4 Tagen/Woche erwartet
Besonderheiten:
- Assistenz-Professor:innen sind wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, mit denen eine Qualifizierungsvereinbarung getroffen wurde.
- Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, die vereinbarten Qualifizierungsziele zu erreichen. Funktionen wie Institutsleitung, Dekan:in und Studiendekan:in sind daher nicht vorgesehen.
- Assistenz-Professor:innen unterliegen einem erhöhten Kündigungsschutz und können nur aus und unter Angabe von im Kollektivvertrag taxativ aufgezählten Gründen gekündigt werden (gröbliche Verletzung von Dienstpflichten, Ausübung einer für die Universität nachteiligen Nebenbeschäftigung, Unfähigkeit zur Leistung der vereinbarten Dienste, den Interessen der Universität abträgliches Verhalten).
- Bei positiver Evaluierung der Qualifizierungsvereinbarung wird der ursprünglich auf Zeit abgeschlossene Arbeitsvertrag (meist 6 Jahre) entfristet und damit eine durchgängige und leistungsorientierte Karriere für den wissenschaftlichen Nachwuchs ermöglicht.
- Mit der positiven Evaluierung der Qualifizierungsvereinbarung erreicht ein:e Mitarbeiter:in außerdem den Status einer assoziierten Professorin/eines assoziierten Professors (siehe Stellenprofil Assoziierte Professor:innen).
- Weitere Informationen – insbesondere zu Inhalt und Modalitäten einer Qualifizierungsvereinbarung sowie zum Qualifizierungsverfahren – finden Sie im Uniwiki unter https://community.uibk.ac.at/uniwiki/index.php?title=Qualifizierungsvereinbarung_-_QV
Senior Scientists mit Doktorat/PhD werden zur Betreuung von speziellen Aufgaben in Forschung und Verwaltung angestellt, die ein Doktorat/einen PhD und eine hohe Kontinuität erfordern (z.B. Projektmanagement, Schreiben von Projektanträgen, Leitung einer Arbeitsgruppe, Aufbau einer Datenbank, Großgerätebetreuung, Archivbetreuung).
Aufgaben:
Die prozentuelle Verteilung der Aufgaben wird individuell festgelegt und durch das tatsächliche Lehrausmaß beeinflusst.
- Mitarbeit bei Forschungstätigkeit bzw. selbständige Forschung
- Mitarbeit bei Forschungs-, Lehr- und Verwaltungsaufgaben der jeweiligen Organisationseinheit
- Mitarbeit bei Prüfungen
- Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen
- Betreuung von Studierenden inkl. Betreuung von Bachelorarbeiten; darüber hinaus kann die/der Studiendekan:in bei Bedarf mit der Betreuung von Master- und Diplomarbeiten beauftragen, dies allerdings eingeschränkt auf das Dissertationsfach der Mitarbeiter:in
- Selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen und Abhaltung von Prüfungen
- Weiterbildung
Lehrausmaß:
- in der Regel 4 Semesterstunden bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot)
- in Ausnahmefällen bis zu 6 Semesterstunden bei Vollzeit / bis zu 4 Semesterstunden bei Teilzeit möglich
Einstufung lt. Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen der Universitäten:
- B1/3 bis B1/6 (3 Vorrückungen nach jeweils 8 Jahren)
Entgelt bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot):
- beginnend bei monatlich brutto € 4.932,90 (B1/3) bis zu monatlich brutto € 6.488,60 (B1/6)
Arbeitszeit:
- laut vereinbartem Beschäftigungsausmaß
- mit dem Bruttobezug sind sämtliche Leistungen der Arbeitnehmer:innen in quantitativer und qualitativer Hinsicht abgegolten (= All-in-Bezug)
- unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen freie Zeiteinteilung, soweit aus wichtigen dienstlichen Gründen nicht anders festgelegt (z.B. Instituts-Jour-fixe, Lehrveranstaltungen, Sprechstunden, Kommissionssitzungen, etc.)
Arbeitsort:
- Institut laut Zuordnung
- keine örtliche Ungebundenheit, daher ist die Arbeitsleistung grundsätzlich an der Universität zu erbringen
Besonderheiten:
- Senior Scientists werden bei besonderem Bedarf zur Betreuung von längerfristigen Aufgaben in Forschung und Verwaltung angestellt. Das genaue Aufgabenprofil wird bedarfsgerecht vereinbart und in der individuellen Arbeitsplatzbeschreibung festgelegt. Dazu können z.B. gehören: Projektmanagement, Schreiben von Projektanträgen, Leitung einer Arbeitsgruppe, Aufbau einer Datenbank, Großgerätebetreuung, Archivbetreuung.
- Die Stellen werden auf 4 oder 6 Jahre in der Regel mit Entfristungsklausel ausgeschrieben und ermöglichen so eine Vertragsverlängerung bei fortdauerndem Bedarf und positiver Leistungsbeurteilung.
- Achtung: Senior Scientists in Österreich haben nicht dieselben Aufgaben wie Senior Scientists im englischsprachigen Raum!
Senior Scientists mit Diplom/Master werden zur Betreuung von speziellen Aufgaben in Forschung und Verwaltung angestellt, die ein Diplom/einen Master und eine hohe Kontinuität erfordern (z.B. Projektmanagement, Schreiben von Projektanträgen, Aufbau einer Datenbank).
Aufgaben:
Die prozentuelle Verteilung der Aufgaben wird individuell festgelegt und durch das tatsächliche Lehrausmaß beeinflusst.
- Mitarbeit bei Forschungstätigkeit
- Mitarbeit bei Forschungs-, Lehr- und Verwaltungsaufgaben der jeweiligen Organisationseinheit
- Mitarbeit bei Prüfungen
- Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen
- Betreuung von Studierenden inkl. Betreuung von Bachelorarbeiten
- Selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen und Abhaltung von Prüfungen
- Weiterbildung
Lehrausmaß:
- in der Regel 2, ab der Einstufung in B1/2 4 Semesterstunden bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot)
- in Ausnahmefällen bei Vollzeit bis zu 3, ab der Einstufung in B1/2 bis 6 Semesterstunden möglich; bei Teilzeit bis 2, ab der Einstufung B1/2 bis 4 Semesterstunden möglich
Einstufung lt. Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen der Universitäten:
- B1/1 bis B1/6 (1 Vorrückung nach 3, 4 Vorrückungen nach jeweils 8 Jahren)
- Die Anrechnung einschlägiger Vordienstzeiten ist möglich.
Entgelt bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot):
- beginnend bei monatlich brutto € 3.714,80 (B1/1) bis zu monatlich brutto € 6.488,60 (B1/6)
Arbeitszeit:
- laut vereinbartem Beschäftigungsausmaß
- mit dem Bruttobezug sind sämtliche Leistungen der Arbeitnehmer:innen in quantitativer und qualitativer Hinsicht abgegolten (= All-in-Bezug)
- unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen freie Zeiteinteilung, soweit aus wichtigen dienstlichen Gründen nicht anders festgelegt (z.B. Instituts-Jour-fixe, Lehrveranstaltungen, Sprechstunden, Kommissionssitzungen, etc.)
Arbeitsort:
- Institut laut Zuordnung
- keine örtliche Ungebundenheit, daher ist die Arbeitsleistung grundsätzlich an der Universität zu erbringen
Besonderheiten:
- Senior Scientists werden zur Betreuung von längerfristigen Aufgaben in Forschung und Verwaltung angestellt. Das genaue Aufgabenprofil wird bedarfsgerecht vereinbart und in der individuellen Arbeitsplatzbeschreibung festgelegt. Dazu können z.B. gehören: Projektmanagement, Schreiben von Projektanträgen, Aufbau einer Datenbank, Betreuung eines Forschungsschwerpunktes.
- Die Stellen werden auf 4 oder 6 Jahre in der Regel mit Entfristungsklausel ausgeschrieben und ermöglichen so eine Vertragsverlängerung bei fortdauerndem Bedarf und positiver Leistungsbeurteilung.
- Achtung: Senior Scientists in Österreich haben nicht dieselben Aufgaben wie Senior Scientists im englischsprachigen Raum!
- Inhaber:innen von Senior-Scientist-Stellen dürfen im ersten Beschäftigungsjahr nur dann selbständige Lehre abhalten, wenn sie die hochschuldidaktische Basisqualifizierung der Universität absolviert haben. Die entsprechenden Kurse finden immer unmittelbar vor Semesterbeginn statt.
Senior Lecturer haben ihren Schwerpunkt in der Abhaltung von Lehre. Typischerweise ist das Aufgabenprofil ergänzt durch Tätigkeiten wie die inhaltliche Koordination von Lehrmodulen, didaktische Weiterentwicklungen oder die Koordinierung externer Lehrbeauftragter.
Aufgaben:
Die prozentuelle Verteilung der Aufgaben wird individuell festgelegt und durch das tatsächliche Lehrausmaß beeinflusst.
- Selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen und Abhaltung von Prüfungen (im Ausmaß von min. 65% der Arbeitszeit)
- Mitarbeit bei Forschungs-, Lehr- und Verwaltungsaufgaben der jeweiligen Organisationseinheit
- Mitarbeit bei Prüfungen
- Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen
- Betreuung von Studierenden inkl. Betreuung von Bachelorarbeiten; darüber hinaus kann die/der Studiendekan:in bei Bedarf mit der Betreuung von Master- und Diplomarbeiten beauftragen, dies allerdings eingeschränkt auf das Dissertationsfach der Mitarbeiter:in
- Weiterbildung
Lehrausmaß:
- in der Regel 16 Semesterstunden bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot); eine geringere Beauftragung erhöht das prozentuelle Ausmaß der übrigen Arbeitsaufgaben
- in Ausnahmefällen sind bis zu 18 Semesterstunden möglich
Einstufung lt. Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen der Universitäten:
- B1/3 bis B1/6 (3 Vorrückungen nach jeweils 8 Jahren)
Entgelt bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot):
- beginnend bei monatlich brutto € 4.932,90 (B1/3) bis zu monatlich brutto € 6.488,60 (B1/6)
Arbeitszeit:
- laut vereinbartem Beschäftigungsausmaß
- mit dem Bruttobezug sind sämtliche Leistungen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin in quantitativer und qualitativer Hinsicht abgegolten (= All-in-Bezug)
- unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen freie Zeiteinteilung, soweit aus wichtigen dienstlichen Gründen nicht anders festgelegt (z.B. Instituts-Jour-fixe, Lehrveranstaltungen, Sprechstunden, Kommissionssitzungen, etc.)
- in der vorlesungsfreien Zeit nehmen Senior Lecturer Aufgaben in Forschung und Verwaltung wahr
- Achtung: Bei hohen Lehrverpflichtungen ist die zeitliche Arbeitsbelastung unregelmäßig verteilt. Die während des Semesters regelmäßig anfallenden Mehrstunden können in der unterrichtsfreien Zeit ausgeglichen werden (siehe Link zu Arbeitszeitenrechner unten).
Arbeitsort:
- Institut laut Zuordnung
- keine örtliche Ungebundenheit, daher ist die Arbeitsleistung grundsätzlich an der Universität zu erbringen
Besonderheiten:
- Senior Lecturer haben ihren Schwerpunkt – wie der Name schon sagt – in der Abhaltung von Lehre. Typischerweise ist das Aufgabenprofil ergänzt durch Tätigkeiten wie die inhaltliche Koordination von Lehrmodulen, didaktische Weiterentwicklungen oder die Koordinierung externer Lehrbeauftragter. Aber auch ein Anteil an wissenschaftlicher Tätigkeit kann enthalten sein. Das genaue Aufgabenprofil wird bedarfsgerecht vereinbart und in der individuellen Arbeitsplatzbeschreibung festgelegt.
- Die Stellen werden auf 4 oder 6 Jahre in der Regel mit Entfristungsklausel ausgeschrieben und ermöglichen so eine Vertragsverlängerung bei fortdauerndem Bedarf und positiver Leistungsbeurteilung.
- Achtung: Ein Senior Lecturer in Österreich hat nicht dieselben Aufgaben wie ein Senior Lecturer im englischsprachigen Raum!
- Für neu eingestellte Senior Lecturer mit Doktorat ist verpflichtend vorgesehen, dass sie innerhalb des ersten Anstellungsjahres einen Kurs ihrer Wahl aus den hochschuldidaktischen Fortbildungen besuchen. Die Kurse werden von der Universität Innsbruck angeboten und finden über das ganze Studienjahr verteilt statt.
- Informationen im Intranet:
Arbeitszeitenrechner für Senior Lecturer (Excel-Liste)
Arbeitsmodell für Senior Lecturer (PDF)
Senior Lecturer haben ihren Schwerpunkt in der Abhaltung von Lehre. Typischerweise ist das Aufgabenprofil ergänzt durch Tätigkeiten wie die inhaltliche Koordination von Lehrmodulen, didaktische Weiterentwicklungen oder die Koordinierung externer Lehrbeauftragter.
Aufgaben:
Die prozentuelle Verteilung der Aufgaben wird individuell festgelegt und durch das tatsächliche Lehrausmaß beeinflusst.
- Selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen und Abhaltung von Prüfungen (im Ausmaß von mindestens 65% der Arbeitszeit)
- Mitarbeit bei Forschungs-, Lehr- und Verwaltungsaufgaben der jeweiligen Organisationseinheit
- Mitarbeit bei Prüfungen
- Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen
- Betreuung von Studierenden inkl. Betreuung von Bachelorarbeiten
Lehrausmaß:
- in der Regel 16 Semesterstunden bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot); eine geringere Beauftragung erhöht das prozentuelle Ausmaß der übrigen Arbeitsaufgaben
- in Ausnahmefällen bis zu 18 Semesterstunden möglich
- Achtung: Bei hohen Lehrverpflichtungen ist die zeitliche Arbeitsbelastung unregelmäßig verteilt. Die während des Semesters regelmäßig anfallenden Mehrstunden können in der unterrichtsfreien Zeit ausgeglichen werden: siehe Arbeitszeitenrechner (Excel-Liste)
Einstufung lt. Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen der Universitäten:
- B1/1 bis B1/6 (1 Vorrückung nach 3 Jahren, 4 Vorrückungen nach jeweils 8 Jahren)
- Die Anrechnung einschlägiger Vordienstzeiten ist möglich.
Entgelt bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot):
- beginnend bei monatlich brutto € 3.714,80 (B1/1) bis zu monatlich brutto € 6.488,60 (B1/6)
Arbeitszeit:
- laut vereinbartem Beschäftigungsausmaß
- mit dem Bruttobezug sind sämtliche Leistungen der Arbeitnehmer:innen in quantitativer und qualitativer Hinsicht abgegolten (= All-in-Bezug)
- unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen freie Zeiteinteilung, soweit aus wichtigen dienstlichen Gründen nicht anders festgelegt (z.B. Instituts-Jour-fixe, Lehrveranstaltungen, Sprechstunden, Kommissionssitzungen, etc.)
- in der vorlesungsfreien Zeit nehmen Senior Lecturer Aufgaben in Forschung und Verwaltung wahr
Arbeitsort:
- Institut laut Zuordnung
- keine örtliche Ungebundenheit, daher ist die Arbeitsleistung grundsätzlich an der Universität zu erbringen
Besonderheiten:
- Senior Lecturer haben ihren Schwerpunkt – wie der Name schon sagt – in der Abhaltung von Lehre. Typischerweise ist das Aufgabenprofil ergänzt durch Tätigkeiten wie die inhaltliche Koordination von Lehrmodulen, didaktische Weiterentwicklungen oder die Koordinierung externer Lehrbeauftragter. Aber auch ein Anteil an wissenschaftlicher Tätigkeit kann enthalten sein. Das genaue Aufgabenprofil wird bedarfsgerecht vereinbart und in der individuellen Arbeitsplatzbeschreibung festgelegt.
- Die Stellen werden auf 4 oder 6 Jahre in der Regel mit Entfristungsklausel ausgeschrieben und ermöglichen so eine Vertragsverlängerung bei fortdauerndem Bedarf und positiver Leistungsbeurteilung.
- Achtung: Ein Senior Lecturer in Österreich hat nicht dieselben Aufgaben wie ein Senior Lecturer im englischsprachigen Raum!
Für neu eingestellte Senior Lecturer mit Diplom/Master ist verpflichtend vorgesehen, dass sie innerhalb des ersten Anstellungsjahres einen Kurs ihrer Wahl aus den hochschuldidaktischen Fortbildungen besuchen. Die Kurse werden von der Universität Innsbruck angeboten und finden über das ganze Studienjahr verteilt statt.
Informationen im Intranet:
Arbeitszeitenrechner für Senior Lecturer (Excel-Liste)
Arbeitsmodell für Senior Lecturer (PDF)
Post-doc-Stellen sind zeitlich befristete Stellen, welche für die Universität die erforderlichen Impulse für neue Entwicklungen in der Wissenschaft sicherstellen und den Mitarbeiter:innen wissenschaftliches Arbeiten auf höchstem Niveau sowie eine Spezialisierung in einem Themenbereich ermöglichen.
Aufgaben:
Die prozentuelle Verteilung der Aufgaben wird individuell festgelegt und durch das tatsächliche Lehrausmaß beeinflusst.
- Selbständige Forschungstätigkeit (im Ausmaß von mindestens 50% der Arbeitszeit)
- Selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen und Abhaltung von Prüfungen
- Betreuung von Studierenden inkl. Betreuung von Bachelorarbeiten; darüber hinaus kann die/der Studiendekan:in bei Bedarf mit der Betreuung von Master- und Diplomarbeiten beauftragen, dies allerdings eingeschränkt auf das Dissertationsfach der Mitarbeiter:in
- Mitarbeit bei Forschungs-, Lehr- und Verwaltungsaufgaben der jeweiligen Organisationseinheit
- Mitarbeit bei Prüfungen
- Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen
- Weiterbildung
Lehrausmaß:
- in der Regel 4 Semesterstunden bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot)
- in Ausnahmefällen bis zu 6 Semesterstunden möglich
Einstufung lt. Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen der Universitäten:
- B1/3
Entgelt bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot):
- monatlich brutto € 4.932,90 (B1/3)
Arbeitszeit:
- laut vereinbartem Beschäftigungsausmaß
- mit dem Bruttobezug sind sämtliche Leistungen der Arbeitnehmer:innen in quantitativer und qualitativer Hinsicht abgegolten (= All-in-Bezug)
- unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen freie Zeiteinteilung, soweit aus wichtigen dienstlichen Gründen nicht anders festgelegt (z.B. Instituts-Jour-fixe, Lehrveranstaltungen, Sprechstunden, Kommissionssitzungen, etc.)
Arbeitsort:
- Institut laut Zuordnung
- keine örtliche Ungebundenheit, daher ist die Arbeitsleistung grundsätzlich an der Universität zu erbringen
Besonderheiten:
- Durch eine regelmäßige Fluktuation erhält die Universität Impulse für neue Entwicklungen in der Wissenschaft. Neben den sog. Laufbahnstellen gibt es daher auch befristete Post-doc-Stellen. Üblicherweise beträgt deren Laufzeit 4 Jahre.
- Den Mitarbeiter:innen ermöglichen diese Stellen ein für das weitere Berufsleben gewinnbringendes wissenschaftliches Arbeiten auf höchstem Niveau sowie eine Spezialisierung auf ein bestimmtes Themengebiet.
- Für Inhaber:innen von Post-doc-Stellen bietet die Universität Innsbruck Unterstützung in der Planung ihrer persönlichen Karriere inner- und außerhalb des wissenschaftlichen Umfelds an.
Dissertationsstellen dienen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und ermöglichen die Anfertigung einer Dissertation, eingebunden in ein wissenschaftliches Umfeld und unter Nutzung der universitären Infrastruktur. Eine Anstellung ist nur in Teilzeit möglich, wobei 50% der Arbeitszeit für die Dissertation reserviert sind.
Aufgaben:
- Eigene Forschung = Dissertation (50% der Arbeitszeit)
- Selbständige Lehre (20%)
- individuell in der Arbeitsplatzbeschreibung zu benennende Aufgaben, z.B. wissenschaftliche Publikationen, Mitwirkung in der Beurteilung von Studierenden inkl. Betreuung von Bachelorarbeiten, Mitwirkung in der Lehre (20%)
- Aus‐ und Weiterbildung wie z.B. Teilnahme an Tagungen und Kongressen, Fortbildungen (5%)
- administrative Aufgaben (5%)
Lehrausmaß:
- in der Regel 1 Semesterstunde bei Halbtagsbeschäftigung (aliquot zum Beschäftigungsausmaß)
- Höchstlehre: 2 Semesterstunden in der Einstufung B1/1, 4 Semesterstunden ab der Einstufung B1/2
- Eine flexible Einteilung der Lehre ist in Abstimmung mit den Studiendekan:innen im Durchrechnungszeitraum von 2 Studienjahren möglich.
- Bitte beachten: Eigene Lehre und Mitwirkung in der Lehre nicht parallel in einem Semester!
Einstufung lt. Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen der Universitäten:
- B1/1 bis B1/2 (einmalige Vorrückung nach 3 Jahren)
- Anrechnung von gleichwertigen externen Vordienstzeiten im vollem Ausmaß sowie nützlichen externen Vordienstzeiten gedeckelt bis max. 6 Jahre
Entgelt (je nach Beschäftigungsausmaß):
- 20-Stunden-Woche:
beginnend bei monatlich brutto € 1.857,40 (B1/1) bis zu monatlich brutto € 2.201,90 (B1/2) - 25-Stunden-Woche:
beginnend bei monatlich brutto € 2.321,80 (B1/1) bis zu monatlich brutto € 2.752,40 (B1/2) - 30-Stunden-Woche:
beginnend bei monatlich brutto € 2.786,10 (B1/1) bis zu monatlich brutto € 3.302,90 (B1/2)
Arbeitszeit:
- Beschäftigungsausmaß gem. Ausschreibung
- mit dem Bruttobezug sind sämtliche Leistungen der Arbeitnehmer:innen in quantitativer und qualitativer Hinsicht abgegolten (= All-in-Bezug)
- unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen freie Zeiteinteilung, soweit aus wichtigen dienstlichen Gründen nicht anders festgelegt (z.B. Instituts-Jour-fixe, Lehrveranstaltungen, Sprechstunden, Kommissionssitzungen, etc.)
- den Mitarbeiter:innen ist ausreichend Zeit zur Anfertigung der Dissertation im Rahmen eines Doktorats- bzw. PhD-Studiums zu gewähren (50% der Arbeitszeit)
Arbeitsort:
- Institut laut Zuordnung
- keine örtliche Ungebundenheit, daher ist die Arbeitsleistung grundsätzlich an der Universität zu erbringen
Besonderheiten:
- Dissertationsstellen dienen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und ermöglichen die Anfertigung einer Dissertation, eingebunden in ein wissenschaftliches Umfeld und unter Nutzung der universitären Infrastruktur (auch außerhalb der Arbeitszeit). Je nach Fach sind Dissertationsstellen auf 3 oder 4 Jahre befristet und weisen ein unterschiedliches Beschäftigungsausmaß auf.
- Um eine optimale Einbindung in die Forschungsbereiche der Universität sicherzustellen, muss die thematische Anknüpfung einer Dissertationsstelle bereits bei Beantragung der Stelle und in der Ausschreibung bekannt gegeben werden.
- Ein Dissertationskonzept sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits vorliegen bzw. zeitnah ausgearbeitet werden.
- Dissertationsstellen werden in der Regel mit 20 Stunden/Woche und dem Passus „mit Vorlage der Dissertationsvereinbarung erfolgt eine Aufstockung des Beschäftigungsausmaßes auf 30 Stunden/Woche“ ausgeschrieben. Wenn dies der Fall ist, erfolgt die Aufstockung ab dem nächsten Monatsersten nach Übermittlung der Dissertationsvereinbarung an die Personalabteilung.
- Inhaber:innen von Dissertationsstellen mit der Einstufung B1/1 dürfen im ersten Beschäftigungsjahr nur dann selbständige Lehre abhalten, wenn sie die hochschuldidaktische Basisqualifizierung der Universität absolviert haben. Die entsprechenden Kurse finden immer unmittelbar vor Semesterbeginn statt. Ab der Einstufung B1/2 gilt diese Einschränkung nicht mehr.
Im Rahmen von zeitlich befristeten Projekten beschäftigt die Universität Mitarbeiter:innen, die aus Mitteln externer Geldgeber:innen finanziert werden, in den unterschiedlichsten wissenschaftlichen Verwendungen.
Aufgaben:
(je nach Vorgaben der Auftraggeber:innen und Einstufung)
- Mitarbeit bei Forschungstätigkeiten bzw. selbständige Forschung
- Sonstige, insbesondere administrative Aufgaben im Rahmen eines Projekts
Lehrausmaß:
- für Projektstellen ist die Abhaltung von Lehre je nach Vorgaben der Geldgeber:innen möglich
Entgelt:
- wird nach den zur Verfügung stehenden Drittmitteln und den Vorgaben der Drittmittelgeber:innen individuell vereinbart
- das kollektivvertragliche Mindestentgelt darf dabei nicht unterschritten werden
Einstufung lt. Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen der Universitäten:
- für studentische Mitarbeiter:innen: C1 bis C2
- für Prä-doc-Anstellungen: min. B1/1 (einmalige Vorrückung nach 3 Jahren). Eine Anrechnung einschlägiger Vordienstzeiten ist möglich.
- für Post-doc-Anstellungen: B1/3 aufwärts (3 Vorrückungen nach jeweils 8 Jahren)
Arbeitszeit:
- mit dem Bruttobezug sind sämtliche Leistungen der Arbeitnehmer:innen in quantitativer und qualitativer Hinsicht abgegolten (= All-in-Bezug)
- unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen freie Zeiteinteilung, soweit aus wichtigen dienstlichen Gründen nicht anders festgelegt (z.B. Projektbesprechungen und -treffen)
- bitte beachten: je nach Projekt müssen Arbeitszeitaufzeichnungen geführt werden
Arbeitsort:
- Institut laut Zuordnung
- Bitte beachten: der Arbeitsort kann je nach Forschungstätigkeit auch außerhalb des Instituts und auch außerhalb eines Universitätsstandortes liegen
- keine örtliche Ungebundenheit, daher ist die Arbeitsleistung grundsätzlich an der Universität oder dem vereinbarten Arbeitsort zu erbringen
Besonderheiten:
- Aufgrund der Abhängigkeit von externen Geldgeber:innen ist es rechtlich möglich, Mitarbeiter:innen in diesem Bereich wiederholt befristet anzustellen, dies jedoch nur bis zu einem Gesamtausmaß von 8 Jahren, unabhängig vom Beschäftigungsausmaß. Nähere Informationen finden Sie unter
https://community.uibk.ac.at/uniwiki/index.php?title=Anstellungsoptionen_wissenschaftliches_Personal/Einstieg_als_Drittmittelpersonal und
https://community.uibk.ac.at/uniwiki/index.php?title=Anstellungsoptionen_wissenschaftliches_Personal - Drittmittelangestellte können im Wege eines externen Lehrauftrages zusätzlich auch Lehre abhalten.
- Die Dienst- und Fachaufsicht über Drittmittelangestellte obliegt grundsätzlich der Institutsleitung, wird aber üblicherweise an die Projektleitung übertragen.
- Die einzelnen Projektverträge lassen zum Teil mehr und zum Teil weniger Spielraum für eine Einbindung der Drittmittelangestellten in die Abläufe am Institut.
- Bitte beachten Sie, dass die Universität im Rahmen von Drittmittelverträgen dazu verpflichtet ist, auch sensible Daten wie Gehaltsinformationen und Abwesenheitszeiten an die Fördergeber:innen zu melden.
Im Rahmen dieser Anstellungen haben Bachelor- und Diplom- oder Master-Studierende die Möglichkeit, parallel zu ihrem Studium im Universitätsbetrieb mitzuarbeiten.
Aufgaben:
Studentische Mitarbeiter:innen in der Lehre:
- Mitwirkung in der Lehre
- Mitwirkung in der Betreuung von Studierenden
- Mitwirkung bei der Durchführung von Lehrveranstaltungsanalysen
- Verwaltungstätigkeiten im Bereich der Lehre
Studentische Mitarbeiter:innen in der Forschung:
- Mitwirkung an Forschungsprojekten
- Übernahme von Verwaltungstätigkeiten
Lehrausmaß:
- keine eigenständige Lehre
Einstufung lt. Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen der Universitäten:
- C1 bis C2 (einmalige Vorrückung nach 3 Jahren)
Entgelt bei einer 20-Stunden-Woche (bei abweichendem Beschäftigungsausmaß aliquot):
- beginnend bei monatlich brutto € 1.349,60 (C1) bis zu monatlich brutto € 1.496,90 (C2)
Arbeitszeit:
- laut vereinbartem Beschäftigungsausmaß
- unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen freie Zeiteinteilung, soweit aus wichtigen dienstlichen Gründen nicht anders festgelegt (z.B. Instituts-Jour-fixe, Lehrveranstaltungen, etc.)
- keine Mehrarbeit vorgesehen
Arbeitsort:
- Institut laut Zuordnung
- keine örtliche Ungebundenheit, daher ist die Arbeitsleistung grundsätzlich an der Universität zu erbringen
Besonderheiten:
- die Anstellung als studentische:r Mitarbeiter:in kann höchstens 20 Wochenstunden umfassen
- Voraussetzung für eine Anstellung als stud. Mitarbeiter:in ist ein laufendes einschlägiges Bachelor- oder Diplom-/Masterstudium
- Anstellungen als stud. Mitarbeiter:in sind wiederholt befristet möglich und enden automatisch am Ende des Semesters, in dem das Diplom-/Masterstudium abgeschlossen wird, bzw. längstens nach einer Anstellungsdauer von 4 Jahren
Korrekturassistent:innen werden in besonders korrekturintensiven Fächern zur Unterstützung in der Lehre und Korrektur von schriftlichen Arbeiten angestellt.
Aufgaben:
- Mitarbeit an den Lehr- und Prüfungstätigkeiten des Instituts (70%)
- Mitarbeit an wissenschaftlichen Projekten (25%)
- administrative Aufgaben (5%)
Lehrausmaß:
- keine eigenständige Lehre vorgesehen
Einstufung lt. Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen der Universitäten:
- B1/1 bis B1/2 (einmalige Vorrückung nach 3 Jahren)
- Anrechnung einschlägiger Vordienstzeiten bis zum Gesamtausmaß von 3 Jahren
Entgelt bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot):
- beginnend bei monatlich brutto € 3.714,80 (B1/1) bis zu monatlich brutto € 6.488,60 (B1/6)
Arbeitszeit:
- laut vereinbartem Beschäftigungsausmaß
- mit dem Bruttobezug sind sämtliche Leistungen der Arbeitnehmer:innen in quantitativer und qualitativer Hinsicht abgegolten (= all-in-Bezug)
- unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen freie Zeiteinteilung, soweit aus wichtigen dienstlichen Gründen nicht anders festgelegt (z.B. Instituts-Jour-fixe, Sprechstunden, Kommissionssitzungen, etc.)
Arbeitsort:
- Institut laut Zuordnung
- keine örtliche Ungebundenheit, daher ist die Arbeitsleistung grundsätzlich an der Universität zu erbringen
Besonderheiten:
- aktuell sind die Stellen auf 4 Jahre befristet
Guest Professors sind hochqualifizierte (Nachwuchs-) Wissenschaftler:innen, die die Universität Innsbruck zur Überbrückung der Vakanz einer Professur und/oder zur Erhöhung der Internationalität für einen vergleichsweise kurzen Zeitraum anstellt.
Aufgaben:
- Selbständige Durchführung von Forschungsarbeiten und Beteiligung an der Erfüllung von Forschungsaufgaben der Organisationseinheit (ca. 50%)
- Selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen und Abhaltung von Prüfungen (ca. 30%)
- Betreuung von Studierenden inkl. Betreuung von Master- und Diplomarbeiten sowie Dissertationen (10 +/- 5%)
- Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen (10 +/- 5%)
Lehrausmaß:
- in der Regel 6 Semesterstunden bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot)
Einstufung lt. Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen der Universitäten:
- B1/3
Entgelt bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot):
- monatlich brutto € 6.285,80 (wie A2/2)
Arbeitszeit:
- laut vereinbartem Beschäftigungsausmaß
- mit dem Bruttobezug sind sämtliche Leistungen der Arbeitnehmer:innen in quantitativer und qualitativer Hinsicht abgegolten (= all-in-Bezug)
- unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen freie Zeiteinteilung, soweit aus wichtigen dienstlichen Gründen nicht anders festgelegt (z.B. Instituts-Jour-fixe, Lehrveranstaltungen, Sprechstunden, etc.)
Arbeitsort:
- Institut laut Zuordnung
- zur Ausübung der Aufgaben im Bereich der Forschung örtlich nicht an die Universität gebunden; bei Vollbeschäftigung wird unter Rücksichtnahme auf die Zusammenarbeit mit anderen Universitätsangehörigen jedoch eine Anwesenheit an mind. 4 Tagen/Woche erwartet
Besonderheiten:
- Guest Professors sind hochqualifizierte (Nachwuchs-) Wissenschaflter:innen, die die Universität Innsbruck zur Überbrückung der Vakanz einer Professur und/oder zur Erhöhung der Internationalität ohne Ausschreibung für 1 Semester anstellt. Soll die Anstellung in Ausnahmefällen für einen längeren Zeitraum als 6 Monate erfolgen, muss die Stelle ausgeschrieben werden.
- Guest Professors werden vollständig in den Universitätsbetrieb eingebunden und haben so die Möglichkeit, ihren Lebenslauf um eine einer Professur gleichzuhaltende Tätigkeit zu erweitern.
die Verweise beziehen sich auf den österreichischen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer:innen der Universitäten:
A2/1a siehe § 49 Abs. 2, erster Nebensatz KV
A2/2 siehe § 49 Abs. 2 lit. a KV
A2/3 siehe § 49 Abs. 2 lit. a erster Aufzählungspunkt KV
A2/4 siehe § 49 Abs. 2 lit. a zweiter Aufzählungspunkt KV
A2/5 siehe § 49 Abs. 2 lit. a dritter Aufzählungspunkt KV
A2/6 siehe § 49 Abs. 2 lit. a vierter Aufzählungspunkt KV
B1/1 siehe § 49 Abs. 3 erster Satz KV
B1/2 siehe § 49 Abs. 3 lit. a KV
B1/3 siehe § 49 Abs. 3 lit. b KV
B1/4 siehe § 49 Abs. 3 lit. c KV
B1/5 siehe § 49 Abs. 3 lit. d KV
C1 siehe § 49 Abs. 5 KV
C2 siehe § 49 Abs. 5 KV