Autokolonne

Die Mobilität der Zukunft ist autonom und vernetzt. Datenschutzrechtlich sind bis dahin noch einige Fragen zu klären.

Was dür­fen Autos ver­ra­ten?

Eine neues Forschungsprojekt am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts rückt datenschutzrechtliche Herausforderungen in den Mittelpunkt, die eine autonome und vernetzte Mobilität mit sich bringt. Doktorand Henry Ogunrinde untersucht darin bis 2025 in Kooperation mit der Audi AG, wie Autohersteller Daten clever und datenschutzsensibel nutzen können.

Unsere Autos werden immer smarter und produzieren immer mehr Daten. Das ist nicht grundsätzlich schlecht: „Für die Mobilität der Zukunft braucht es innovative Beförderungskonzepte und flexiblere Mobilitätsangebote“, so Prof. Matthias C. Kettemann, Leiter des Instituts für Theorie und Zukunft des Rechts: „Datenintensive autonome Fahrzeuge werden eine zentrale Rolle einnehmen.“

Zusammenarbeit mit Autohersteller Audi

Um diese autonomen Fahrzeuge aber sicher und effektiv einzusetzen, braucht es ein cleveres Management der von autonomen Autos produzierten Datenströme. „Die Besonderheit dieser Fahrzeugdaten: Das sind zum Großteil personenbezogene Daten“, so der Jurist und Doktorand Henry Ogunrinde, der mit seinem Forschungsprojekt die Audi AG überzeugte. „Da geht es um Fragen wie: ‚Wohin bin ich gefahren? Wie lange bin ich dort gestanden? Bei welchem Geschäft halte ich? Besuche ich ein Krankenhaus?‘“ „Das macht diese Daten für viele Unternehmen auch so interessant und stellt damit eine Gefahr für die informationelle Selbstbestimmung von uns allen dar“ , ergänzt Institutsleiter Prof. Kettemann. Nicht ohne Grund, haben nationale und der europäische Gesetzgeber Daten mit Personenbezug unter besonderen Schutz gestellt – etwa in der DSGVO.

Ohne Daten geht es aber nicht: „Die gesellschaftliche Akzeptanz von autonomen und vernetzten Fahrzeugen hängt ganz wesentlich davon ab, wie gut es Unternehmen künftig gelingt, einen angemessenen Ausgleich zwischen der technisch notwendigen Datenverarbeitung, und dem Recht auf Privatsphäre zu finden,“ sagt der Münchner Henry Ogunrinde, der schon ein Jahrzehnt Erfahrung im Mobilitätsrechtsbereich an die Uni Innsbruck mitbringt.
In seinem Forschungsprojekt, das am 15. September startet, wird er nun Lösungsmöglichkeiten erarbeiten, wie clevere Autos datenschutzsensibel vorgehen können. Wie er das macht, erklärt er auch in einem Beitrag auf der Plattform top.tirol.

Zum Institut

Das Institut für Theorie und Zukunft des Recht ist das zehnte und jüngste Institut der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. 20 Mitarbeiter:innen und 15 Doktorand:innen arbeiten an Recht- und Regulierungsfragen sozialen und ökologischer Nachhaltigkeit, an der Governance digitaler Transformationsprozesse und an der Förderung eines inklusiven Rechts. Prof. Kettemann leitet Projekte zur digitalen Förderung demokratischer Resilienz, zur demokratischen Rückbindung von Plattformregeln und zur Förderung von Cybersicherheit. Am Institut angesiedelt sind auch das Innsbruck Quantum Ethics Lab und das Digital Diversity Law Lab.

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