Martin P. Schennach

Martin Schennach

Institut für Römisches Recht und Rechtsgeschichte

Rechtsgeschichte

seit 01.10.2012

Leben

Martin P. Schennach, geboren in Innsbruck, studierte Geschichte, Germanistik und Romanistik an den Universitäten Innsbruck, Jena und Wien (Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten 2001) sowie Rechtswissenschaften in Innsbruck und Wien (Promotion 2004). Des Weiteren ist er Mitglied des Instituts für österreichische Geschichtsforschung in Wien (Absolvierung des 62. Ausbildungskurses 1998–2001), wo er 2001 bis 2002 als Universitätsassistent tätig war. Nach seiner Rückkehr nach Tirol arbeitete er mehrere Jahre beim Amt der Tiroler Landesregierung (Abt. Tiroler Landesarchiv) und habilitierte sich an der Universität Innsbruck 2008 für das Fach „Rechtsgeschichte“, 2011 für „Österreichische Geschichte“. Stipendien ermöglichten in den Jahren 2009 und 2012 Forschungsaufenthalte am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main. Seine Arbeiten wurden mit mehreren Forschungspreisen ausgezeichnet (u. a. Preis des Deutschen Rechtshistorikertages, Preis des Fürstentums Liechtenstein für wissenschaftliche Forschung an der Universität Innsbruck, Leopold Kunschak-Wissenschaftspreis, Eduard Wallnöfer-Preis für wissenschaftliche Projekte, Preis der Landeshauptstadt Innsbruck für wissenschaftliche Forschung).

Forschung

Ein besonderes Forschungsinteresse Schennachs gilt der Formierung des (früh)modernen Staates, speziell der Herausbildung und Instrumentalisierung des Gesetzes als Mittel zur staatlichen Steuerung von beschleunigten wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen. In den vergangenen Jahrhunderten kam es in einer zunehmend komplexer werdenden Gesellschaft zum sukzessiven Ausgreifen gesetzlicher Regelungen in bisher rechtlich nicht normierte Le­bensbereiche bzw. zu einer rechtlichen Verdichtung durch eine Steigerung der Regelungs­tiefe. Dabei überwinden die Untersuchungen die in der älteren Forschung gegebene Fokussierung auf die Normtexte und nehmen auch den historischen Gesetzgebungsprozess und sich dabei eröffnende Partizipationsmöglichkeiten verschiedener Bevölkerungsgruppen in den Blick (wobei sich beispielsweise zeigt, dass es Lobbying durchaus schon im 17. Jahrhundert gab). Ebenso werden Phänomene der Gesetzesimplementation sowie die sich dabei manifestierende Probleme (z. B. Widerständigkeiten der Gesetzesadressaten) einbezogen. Eng verbunden mit dem Schwerpunkt Gesetzgebungsgeschichte sind überdies Forschungen zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und seinem kodifikatorischen Umfeld. Rezente Projekte beschäftigen sich mit dem Umgang mit Rechtsvielfalt in der frühneuzeitlichen Rechtssprechungspraxis sowie mit den Anfängen der österreichischen Staatsrechtslehre in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Dabei soll aufgezeigt werden, wie der Prozess der Konstruktion eines österreichischen Gesamtstaates aus einer heterogenen Vielfalt historisch gewachsener Länder juristisch flankiert und legitimiert wurde. Für seine weitere Tätigkeit in Innsbruck möchte Martin Schennach insbesondere die Anbindungsmöglichkeiten rechtshistorischer Fragestellungen an Fächer des geltenden Rechts hervorheben und innerfakultäre Kooperationschancen aufgreifen.

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