Beratungssituation im Freien, zwei Menschen stehen an einem Stehtisch. Im Vordergrund eine Beachflag der Uni Innsbruck

Lebenslanges Lernen an der Universität Innsbruck: Abschlussveranstaltung eines Weiterbildungsformats.

Weiterbildung am Puls der Zeit

Die jüngste Novellierung des österreichischen Universitätsgesetzes im Jahr 2021 hat neue Impulse für das Weiterbildungsangebot an österreichischen Universitäten gebracht und eröffnet den Teilnehmenden neue Chancen und Perspektiven.

Mit dem 1. Oktober 2023 sind die neuen Regelungen nach Ablauf der Übergangsfrist in Kraft getreten. Die Reform des Universitätsgesetzes stärkt die Weiterbildung an österreichischen Universitäten und bietet den Teilnehmenden vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Entwicklung. Sie trägt dazu bei, das Bildungssystem durchlässiger zu gestalten, die Qualität der angebotenen Programme zu erhöhen und eine einheitliche Studienstruktur zu schaffen.

Aktuelle Weiterbildungswege

Die Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung der Universität Innsbruck hat die neuen Studienstrukturen mit Begeisterung aufgenommen und arbeitet derzeit an innovativen Bildungsmöglichkeiten gemäß den aktuellen Bestimmungen des Universitätsgesetzes.

In den kommenden Monaten werden die Curricula für bestehende Weiterbildungsangebote mit ECTS-AP wie Universitätskurse, Summer Schools und Winter Schools angepasst und mit den Gremien diskutiert und abgestimmt. Die entsprechenden Informationen werden über das Mitteilungsblatt und anschließend über den Webauftritt der Weiterbildung sowie seit 2024 neu im Weiterbildungsnewsletter veröffentlicht.

Parallel dazu ermöglicht ein neues Weiterbildungsformat ohne ECTS-AP, die sogenannten Uni-Workshops, eine zeitgemäße Weiterbildung durch ein einfaches und schnelles Genehmigungsverfahren: Lehrende der Universität Innsbruck können in intensiven Einheiten, idealerweise von 1,5 bis 3 Tagen, gemeinsam mit Externen interessierte Zielgruppen für Weiterbildungszwecke an die Universität bringen und zeitgemäße, forschungsgeleitete Inhalte vermitteln.

Die Teilnahme an diesen Weiterbildungsformaten erfolgt gegen marktgängige Teilnahmegebühren. Diese stehen den Lehrenden als sogenannte selbsterwirtschaftete Einnahmen zur Verfügung und können im Rahmen der universitären Finanzgebarung etwa zur Finanzierung von studentischer Mitarbeit und Assistenz, Konferenzteilnahmen mit Reisekosten, Ankauf von Publikationen etc. frei verwendet werden.

Das Team der Weiterbildung unterstützt und begleitet administrativ und organisatorisch alle interessierten Lehrenden und erstellt den kalkulatorischen Ablauf sowie Zielgruppen für die Bewerbung und andere Kommunikationsaktivitäten.

Bei Abschluss erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung der Universität Innsbruck, insbesondere für Alumnae/i ein wichtiger Nachweis für Bildungserfolge im Sinne von lebenslangem Lernen.

Interessiert, auch Ihre ehemaligen Studierenden und Berufstätige Ihres Fachgebiets auf den neuesten Stand Ihrer Forschung und Lehre zu bringen? Kontaktieren Sie uns bitte, Mag.a Daniela Gruber und das Team der Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung der Universität Innsbruck stehen gerne zur Verfügung!

 

    Nach oben scrollen