Der erste Halbtag war einer vergleichenden Gegenüberstellung aktueller Reformbemühungen zum italienischen und österreichischen Steuerrecht gewidmet. Nach einer generellen Einführung zur italienischen Finanzordnung durch Prof. Walter Steinmair und zum neuen italienischen Steuerreformgesetz durch Prof. Peter Hilpold hob der Präsident der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen, Landesstelle Tirol, Prof. Dr. Klaus Hilber hervor, wie sehr das Thema der „Steuerreform“ die politische Diskussion prägt. Gemeinsam mit Dr. Klaus Rier analysierte er grenzüberschreitende Investitionschancen in Österreich und in Italien.
Die Steuerberater und Wirtschaftsberater Dott. Walter Grossmann und Dott. Oskar Schweigkofler gingen in der Folge auf das Doppelbesteuerungsabkommen Italien – Österreich bzw. auf die steuerlichen Anreize ein, die Italien hochqualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland bietet. In der nachfolgenden Diskussion wurde deutlich, dass vergleichbare Initiativen in Österreich fehlen, dass diese aber auch in Italien nicht nachhaltig sein können, wenn sie nicht von anderen Maßnahmen begleitet werden, die die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Italien stärken können.
Der gesamte nachfolgende Tag war den aktuellen Neuregelungen zur Besteuerung von Kryptowerten in Österreich und in Italien bzw. im europäischen Raum gewidmet. Referenten waren Dr. Patrick Raschner (Universität Liechtenstein), Yasmin Lawson, LL.M. und Mag. Rainer Borns (beide WU Wien), die Mitarbeiterinnen der österreichischen Finanzverwaltung und Expertinnen im Bereich Kryptobesteuerung Mag. Karin Kress und Mag. Christine Schubert sowie Dipl. Ing. Matthias Langer (Actus AG) und Prof. Daniele Majorana (Università Cattolica del Sacro Cuore, Mailand).
Prof. Verena Hörtnagl-Seidner hat abschließend noch ein Grundsatzreferat zum Thema NFT-Besteuerung gehalten.
Insgesamt konnte aufgezeigt werden, dass die Regeln zur Kryptobesteuerung in Österreich und in Italien zwar gewisse Unterschiede aufweisen, dass aber in vielen Bereichen Entsprechungen festzustellen sind, auch aufgrund des Einflusses EU-rechtlicher Vorgaben. Ergebnis der Diskussionen war auch, dass in vielen Bereichen noch große Rechtsunsicherheiten bestehen, insbesondere im Bereich der NFT-Besteuerung.
Diese Veranstaltung hat auch gezeigt, wie wichtig die Rechtsvergleichung und die internationale Perspektive im Steuerrecht geworden sind, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche Steuernormen international und EU-rechtlich vorgeprägt sind und in Hinblick auf den Umstand, dass wirtschaftliche Sachverhalte immer stärker grenzüberschreitender Natur sind.
Die Universität Innsbruck verfügt mit dem Institut für Unternehmens- und Steuerrecht und dem Institut für italienisches Recht über zwei Einrichtungen, die für vergleichende Arbeiten beste Voraussetzungen bieten, mit Ausstrahlung weit über die Europaregion hinaus. Die Fortführung solcher Projekte in Forschung und Lehre ist geplant.
Die Veröffentlichung der Tagungsergebnisse soll zeitnah erfolgen.
(Red./Peter Hilpold/Verena Hörtnagl-Seidner)