Symbolbild Diversität

Das vielfältige Angebot der Universität soll von allen Personen genutzt werden können.

Viel­falt im aka­de­mi­schen Be­reich wird ge­för­dert

An der Universität Innsbruck hat eine neue, zusätzliche Serviceeinrichtung für Studierende mit Aufmerksamkeitsstörungen, Autismus und Lernstörungen ihren Betrieb aufgenommen. Die am Institut für Psychologie eingerichtete Servicestelle wird vom Land Tirol finanziell gefördert und bietet Information und Beratung sowie diagnostische Angebote.

Inklusion, Vielfalt und das Eingehen auf individuelle Bedürfnisse etablieren sich mehr und mehr im Bildungsbereich und am Arbeitsmarkt. Was im elementarpädagogischen und im Pflichtschulbereich bereits vielfach umgesetzt wird, hält nun auch Einzug in die akademische Welt: An der Universität Innsbruck wird nun eine zusätzliche Serviceeinrichtung für Studierende mit Aufmerksamkeitsstörungen, Autismus oder Lernstörungen eingerichtet und ergänzt das bereits bewährte und vorhandene Serviceangebot im Büro der Behindertenbeauftragten für Studierende mit Beeinträchtigungen.

Die Serviceeinrichtung für Studierende mit Aufmerksamkeitsstörungen (ADHS), Autismus und Lernstörungen, kurz S-AAL, steht fakultätsübergreifend allen betroffenen Studierenden zur Verfügung und ist am Institut für Psychologie angesiedelt. Das Land Tirol unterstützt dieses Vorhaben mit über 90.000 Euro. „Bildung ist der Schlüssel, um viele Türen im Leben zu öffnen. Wir leben in einem Land mit einem sehr hohen Bildungsniveau und müssen entsprechend auch dafür sorgen, dass das vielfältige Angebot von allen Personen genutzt werden kann“, so Wissenschaftslandesrätin Annette Leja.

Neben Beratung und Information ist vor allem die Abklärung bzw. Diagnose der entsprechenden Krankheitsbilder relevant. Für die Vergabe von modifizierten Prüfungsmodalitäten ist in bewährter Weise das Büro der Behindertenbeauftragten an der Universität Innsbruck zuständig. Grundlagen für die Gewährung von modifizierten Prüfungsmodalitäten sind sowohl das sozio-kulturelle Modell bzw. das Menschrechtsmodell von Behinderung gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention, als auch eine fundierte Diagnose bzw. Abklärung des Krankheitsbildes durch die zusätzliche Servicestelle.

Modifizierte Prüfungsmodalitäten sind gemäß §59 (1) Z12 UG02 gesetzlich festgelegt und stellen dadurch keine individuelle Bevorzugung dar, sondern schaffen die notwendige Voraussetzung für die von der Universität angestrebte Chancengleichheit, durch die die betroffenen Personen unabhängig ihrer Einschränkungen einen akademischen Abschluss erreichen können. „Engagierte junge Menschen mit individuellen Einschränkungen haben aufgrund ihrer Beeinträchtigungen im regulären Universitätsbetrieb häufig Schwierigkeiten, die gestellten Anforderungen im vorgegebenen Rahmen zu erbringen. Die angeführten Schwierigkeiten können somit eine gravierende Hürde für die akademische Laufbahn der betroffenen jungen Menschen darstellen und dementsprechend auch die Berufswahl einschränken“, erklären die Leiterinnen der neuen Serviceeinrichtung, Liane Kaufmann und Elisabeth Weiss.

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