Der bisherige Zuschuss der Universität zu Tickets für den Öffentlichen Verkehr wird ausgeweitet, so dass alle Mitarbeiter*innen davon profitieren können. Wie sieht das genau aus?
Bis Ende 2022 konnten nur Mitarbeiter*innen den Zuschuss im Rahmen des „Öffi-Tickets“ bekommen, denen keine Pendlerpauschale und damit auch kein Fahrtkostenzuschuss zustand – grundsätzlich also vor allem die Kolleg*innen in Innsbruck und der näheren Umgebung. Dies ist ab jetzt anders, nun können alle Mitarbeiter*innen, die ab 1. Jänner 2023 eine Jahreskarte für den öffentlichen Verkehr kaufen und ein noch länger als 6 Monate dauerndes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zur Universität Innsbruck aufweisen, den Zuschuss bekommen (keinen Zuschuss bekommen karenzierte bzw. freigestellte Mitarbeiter*innen, Zivil- und Präsenzdienstleistende sowie Externe Lehrbeauftragte).
Dadurch haben deutlich mehr Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, den Zuschuss zu erhalten – so wurden im Studienjahr 2021/22 eine Rekordanzahl von rund 750 Jahrestickets bezuschusst, mit der neuen Regelung rechnen wir mit etwa 600 weiteren Anträgen. Die Universität Innsbruck leistet damit einen weiteren Beitrag zur Förderung von nachhaltiger Mobilität.
Wie können die Mitarbeitenden diesen Zuschuss beantragen?
Das geht ganz einfach: Zunächst kauft man das Jahresticket beim entsprechenden Anbieter, wobei übrigens auch eine monatliche Zahlung vereinbart werden kann, wenn aus der Rechnung ersichtlich ist, dass es sich um ein Jahresticket handelt. Die Rechnung wird dann über ein Formular im VIS hochgeladen. Der genaue Ablauf und die Rahmenbedingungen sind auch auf der Website des Vizerektorates für Infrastruktur Öffi Ticket – Universität Innsbruck oder im Uniwiki Öffi-Ticket – Uniwiki zu finden.
Erhält man trotz Inanspruchnahme des Zuschusses auch weiterhin die Pendler-Pauschale und den Fahrtkostenzuschuss?
Ja, genau das ist die Neuerung! Hier gibt es ab dem Jahr 2023 eine Änderung der steuerlichen Regelungen, wodurch der Zuschuss dann trotz des Bezugs von Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschuss ausgezahlt werden kann. Zu beachten ist, dass die gleichzeitige Inanspruchnahme von Pendlerpauschale und Öffi-Ticket zu einer anteiligen Reduzierung des Steuervorteils des Pendlerpauschales führt.
Der neue Öffi-Zuschuss wird aus dem Klimabeitrag finanziert. Was ist der Klimabeitrag?
Der Klimabeitrag wird seit Einführung der Klimafreundlichen Reiserichtlinien im vergangenen Jahr bei Flugreisen eingehoben. Es ist daher – meiner Meinung nach – eine gute Lösung, diesen für die Finanzierung von nachhaltiger Mobilität zu verwenden.