Gruppenfoto auf dem Gang des Hauptgebäudes

Barbara Tasser, Leiterin der Internationalen Dienste der Uni Innsbruck, Univ.-Prof.in Esther Happacher vom Institut für Italienisches Recht, Verfassungsrichterin Daria de Pretis, Rektor Tilmann Märk und Univ.-Prof. Francesco Schurr, Leiter des Instituts für Italienisches Recht (von links).

Ita­li­e­ni­sche Ver­fas­sungs­rich­te­rin zu Gast

Am 18. Mai 2022 hielt die Vizepräsidentin des italienischen Verfassungsgerichtshofs Daria de Pretis einen Gastvortrag an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zum Thema der Öffnung des italienischen Höchstgerichts gegenüber der Zivilgesellschaft.

Rektor Märk ließ es sich nicht nehmen, die Ehrensenatorin der Universität Innsbruck und ehemalige Rektorin der Universität Trient de Pretis persönlich zu begrüßen. Er freute sich über den wichtigen Beitrag des Gastvortrags zu einer international ausgerichteten juristischen Ausbildung der zahlreich erschienenen Studierenden und brachte zugleich mit seinem Dank an Daria de Pretis die Hoffnung auf eine weitere zukünftige Zusammenarbeit zum Ausdruck.

Das Publikum, darunter auch der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Walter Obwexer, verfolgte den in italienischer Sprache gehaltenen Vortrag mit großer Aufmerksamkeit. Daria de Pretis erläuterte, dass der italienische Verfassungsgerichtshof für seinen als „Dialog-Stil“ bekannten Vorgehensweise bekannt sei. Das Gericht suche diesen Dialog mit den anderen Höchstgerichten, etwa mit dem Gerichtshof der EU, um Konflikte zwischen der italienischen Verfassungsordnung und dem Unionsrecht zu vermeiden, wie es im bekannten Fall Taricco geschehen ist. Ebenso, so Daria de Pretis, trete das Verfassungsgericht nunmehr in einen Dialog mit der Zivilgesellschaft.

Seit 2020 bezieht der Gerichtshof durch die Figur des amicus curiae Vereinigungen, Organisationen und Institutionen in seine Verfahren zur Verfahren zur Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen ein, um auf diese Weise Trägern kollektiver oder diffuser Interessen die Möglichkeit zu geben, ihre Positionen darzustellen. Diese amici curiae erfassen das gesamte Spektrum der Zivilgesellschaft, von Umweltorganisationen über Vereinigungen zur Verteidigung von Grundrechten und Antidiskriminierung bis hin zur Vertretung von Berufsgruppen, die durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs besonders betroffen sind, wenn sie auch nicht Partei im Verfahren sind.  Ergänzt wird diese Öffnung des Gerichtshofs zur besseren Entscheidungsfindung durch die Möglichkeit, Experten anzuhören und Faktenwissen zu erlangen. Als wesentlichen Teil des Dialogs mit der Zivilgesellschaft sieht Vizepräsidentin de Pretis auch die in letzten Jahren verfolgte Politik der Kommunikation der Arbeit des Gerichtshofs nach außen. Dazu gehören etwa Pressemitteilungen, die die Entscheidung im Kollegium hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit oder Verfassungskonformität in Verfahren von besonderer gesellschaftlicher und politischer Brisanz unmittelbar nach außen tragen, etwa in Fragen des assistierten Suizids oder der Namensgebung für Kinder.

Das Publikum nutzte in der abschließenden Diskussion die Gelegenheit, um zahlreiche Fragen zu stellen, darunter auch die nach der Wirksamkeit der rezenten Verfassungsreform, die unter anderem die Umwelt, die Biodiversität und die Ökosysteme im Interesse der zukünftigen Generationen unter Schutz stellt.

Der Gastvortrag fand im Rahmen der Vorlesung aus Italienischem Verfassungsrecht von Prof. Esther Happacher statt.

(Esther Happacher/Angela Morello)

  • Nach oben scrollen