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Buch­tipp: Zu den Anf­än­gen der öster­reichi­schen Staats­rechts­lehre

Der Übertitel »Austria inventa« des neuen Werks von Martin Schennach knüpft an die Mehrdeutigkeit des lateinischen »invenire« im Sinne von »erfinden«, aber auch von »entdecken« an.

Coverbild von „Austria inventa?“

Das Werk widmet sich erstmals umfassend der von der (rechts-)historischen Forschung bislang kaum beachteten österreichischen Staatsrechtslehre. Es untersucht ihre Entstehung, ihre Autoren, ihren Zusammenhang mit der Reichspublizistik, ihre Quellen und Methoden sowie ihre Inhalte und nicht zuletzt ihre Rolle in der universitären Lehre. Unter allen Partikularstaatsrechten im Heiligen Römischen Reich wurde ihr Gegenstand wohl am intensivsten traktiert. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts stellte die österreichische Staatsrechtslehre eine florierende Literaturgattung dar, die vom habsburgischen Herrscherhaus gefördert wurde. Dies erklärt sich auch aus ihren Leitthemen: Sie flankierte den Prozess der Binnenintegration des heterogenen habsburgischen Herrschaftskomplexes und zielte auf die diskursive und juristische Konstruktion eines österreichischen Gesamtstaats sowie auf die Legitimation des Absolutismus ab.

Informationen zum Buch

Austria inventa?
Zu den Anfängen der österreichischen Staatsrechtslehre
Martin P. Schennach
Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 324
ISBN 978-3-465-04414-7
Kartoniert, 590 Seiten
2020, Klostermann
Preis: 98,00 Euro 

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