Francesco Schurr
Francesco Schurr ist seit Oktober 2019 Leiter des Instituts für Italienisches Recht.

Vor­gestellt: Ent­gren­zte Ar­beit

Das Recht, die Sprachen und Kulturen leben von der Vielseitigkeit und dem gegenseitigen Austausch. Francesco Schurr ist seit Oktober 2019 Leiter des Instituts für Italienisches Recht und arbeitet grenz- und fächerübergreifend. Seine wissenschaftlichen Schwerpunkte sind die Digitalisierung des Rechts, das Konsumentenschutzrecht sowie das Gesellschaftsrecht, Stiftungen und Trusts.

Grenzübergreifendes Arbeiten in unterschiedlichen Ländern, Rechtssystemen, wissenschaftlichen Disziplinen und mit unterschiedlichen Sprachen ist für Francesco Schurr die tägliche Herausforderung. Aufgewachsen in zwei Kulturen und mit zwei Sprachen ist der Experte für Italienisches Recht mit den Voraussetzungen im deutschsprachigen Raum und Italien bestens vertraut. Seit dem vergangenen Wintersemester ist Schurr als Nachfolger von Bernhard Eccher als Professor für Italienisches Privatrecht und Rechtsvergleichung und als Leiter des Instituts für Italienisches Recht an der Universität Innsbruck tätig. „Innsbruck ist nicht nur aufgrund seiner geographischen Lage eine exzellente Arbeitsstätte für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Rechtssystemen in Österreich und in Italien. Angelehnt an das Motto der Universität Innsbruck sehe ich meine Aufgabe im Bauen von Brücken zwischen Italien und dem Italienischen Recht mit dem ganzen deutschsprachigen Raum, und das nicht nur mit Österreich, sondern auch mit Deutschland, der Schweiz und mit Liechtenstein. Ich freue mich sehr, nach vielen Jahren wieder zurück an die Universität Innsbruck zu kommen und hier weiter wirken zu dürfen“, so Francesco Schurr, der bereits von 2004 bis 2009 als außerordentlicher Professor für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung tätig war. Der Rechtsexperte hat sich unter anderem auf die Digitalisierung im Vertrags- und Gesellschaftsrecht sowie auf den Bereich der Nachfolgeplanung und Strukturierung in Familienunternehmen über Stiftungen und Trusts spezialisiert. Seine wissenschaftliche Expertise hat Schurr weltweit vertieft. „Es ist erstaunlich, wie wenig noch grenzübergreifend in diesen Bereichen gearbeitet wird und sich die Zuständigen hinter nationalen Grenzen verbarrikadieren – auch in der Forschung. Ich sehe es als Teil meiner Aufgabe, diese nationale Verkrustung im Recht etwas aufzubrechen“, so Schurr.

Sprachsensibilität

Rechtsordnungen sind eingebettet in die Sprache des jeweiligen Landes. International verständigen sich die Expertinnen und Experten im fachlichen Austausch in der gemeinsamen Sprache Englisch. „Die englische Rechtssprache ist aber eine Sprache, die im juristischen Umfeld von Menschen gesprochen wird, die in einer anderen Rechtsfamilie denken, nämlich dem Common Law. Dieses unterscheidet sich grundlegend vom kontinentaleuropäischen Rechtskreis, weshalb Englisch nur bedingt als gemeinsame Sprache funktioniert und es häufig zu Missverständnissen kommt“, erläutert Schurr. Als Experte für zwei Rechtskulturen und in seiner wissenschaftlichen Tätigkeit in der Rechtsvergleichung hat Schurr auch eine höhere sprachliche Sensibilität entwickelt. Eine der Hauptaufgaben von Juristinnen und Juristen ist die Auslegung von Rechtsquellen, etwa EU-Richtlinien oder Verordnungen. „Dabei befindet man sich auch immer innerhalb einer sprachlichen Sphäre. Um zu einer fundierten Aussage zu gelangen kann es lohnend sein, auch andere Sprachversionen zu studieren“, vertieft Schurr. Das Institut für Italienisches Recht zählt zu den wenigen Instituten in Europa, die sich vollumfänglich mit dem Recht eines anderen Landes beschäftigen. Dementsprechend werden die Absolventinnen und Absolventen auch zu sprachsensiblen Expertinnen und Experten ausgebildet, die es gewohnt sind, auf die Feinheiten in den unterschiedlichen Sprachen zu achten.

Digitalisierung

Um Übersetzungen und Interpretationen geht es auch in einem weiteren Forschungsschwerpunkt von Francesco Schurr, in dem er sich mit der Digitalisierung von Recht beschäftigt. „Digitalisierung von Recht bedeutet auch, dass man sich von der Sprache der Menschen löst und rechtliche Inhalte in Algorithmen ausdrückt. Auch umgekehrt muss erst geklärt werden, wie sich Algorithmen wieder in menschliche Sprache übersetzen lassen“, erläutert Schurr. Mit den neuen Technologien und Möglichkeiten stellen sich auch viele juristische Fragen. „Solange es Richterinnen und Richter gibt, die in letzter Instanz entscheiden, muss es möglichsein, die in elektronischen Codes ausgedrückte Vertragsinhalte zurückzuübersetzen in menschliche Sprache“, erläutert Schurr, der betont, dass die Digitalisierung des Rechts, vor allem im Bereich der Wirtschaft, zwar essentiell ist, letztendlich die Software unser Recht aber nicht ersetzen darf. „Die Digitalisierung ermöglicht es im Vertragsrecht, Verträge in Algorithmen zu verfassen, die nicht mehr änderbar sind“, verdeutlicht der Wissenschaftler. Die absolute Rechtssicherheit, wie etwa über Lieferungen und Zahlungen, wird über eine Distributed Ledger Technology gewährleistet, in der Inhalte technisch so festgehalten werden, dass sie nur von den betreffenden Parteien einvernehmlich geändert werden können. Diese Möglichkeiten werden auch im Gesellschaftsrecht angewendet. „Aufgrund neuer europäischer Vorgaben wird es schon bald in der ganzen EU möglich sein, Kapitalgesellschaften online zu errichten, ohne dass die betreffenden Parteien einen Notariatsakt unterfertigen müssen. Fragen über Missbrauch, Datenschutz oder Geldwäsche müssen aber erst noch geklärt werden“, erläutert Schurr. Basierend auf dem Römischen Recht als gemeinsame Rechtsgrundlage ist es in der Vergangenheit mehrmals gelungen, die durch industrielle Revolutionen und neue Technologien entstandenen Herausforderungen, erfolgreich zu meistern. „Mit Rückbesinnung auf die gemeinsamen Wurzeln des Rechts in Europa ist es auch möglich, noch komplexere Inhalte, wie beispielsweise die Blockchain Technologie und die damit verbundenen rechtlichen Implikationen, rechtlich in den Griff zu bekommen“, vertieft der Jurist.

Vermögen erhalten

In einigen wenigen Familien wird Vermögen über Generationen aufgebaut und an die Nachfolger weitergegeben. Schurr stellt sich rechtlich die Frage, ob es für die Volkswirtschaft überhaupt gut ist, dass Vermögen so konzentriert erhalten bleibt. „Im Rückblick auf die letzte große Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2008 können wir aber sagen, dass Volkswirtschaften, in denen viel strukturiertes und unbewegliches Vermögen vorhanden war, auch stabiler waren. Große Stiftungen bzw. Trusts können insoweit bei Finanzkrisen eine wichtige Rolle als Gegengewicht einnehmen“, so Schurr. Zahlreiche Familienunternehmen leisten einen nachhaltigen Beitrag für den Erhalt von Arbeitsplätzen, den sozialen Frieden und den Wohlstand ganzer Wirtschaftsregionen. Um zu verhindern, dass diese Unternehmen im Zuge der Generationenfolge zerbrechen und damit diesen Zustand gefährden, müssen neue Lösungsmodelle gefunden werden. Laut Schurr ergeben sich aus den erbrechtlichen Regelungen vieler Staaten Risiken für die Liquidität von Unternehmen. „Nicht nur das Knowhow oder die ideellen Werte einer Firma, sondern auch die Arbeitsplätze würden verloren gehen. Auch das typischerweise bestehende philanthropische Engagement von Unternehmerfamilien würde unter einem Auseinanderfallen des Unternehmens leiden. “, so der Rechtsexperte, der sich in seiner Forschung nicht mit den wirtschaftlichen Auswirkungen, sondern mit den Instrumentarien, die es gibt, um Unternehmen in die nächste Generation zu führen, beschäftigt. „Die Fragen nach einem Instrumentarium für den Vermögenserhalt in der Familie sind mindestens so aktuell wie die Fragen der Digitalisierung, da viele Familienunternehmen eine Wertschöpfung nicht nur für sich, sondern auch für das Land, in dem sie angesiedelt sind, generieren“, so der Jurist. Viele der namhaften Familienunternehmen wurden in der (späten) Nachkriegszeit von den 50er bis in die 70er Jahre gegründet und stehen nun vor dem Wechsel in die nächste Generation. „In unserer Kultur ist es leider nicht üblich, sich zu Lebzeiten viele Gedanken über die Vermögensverhältnisse nach dem eigenen Tod zu machen. Je offener man aber darüber spricht, dass es irgendwann nicht mehr weitergehen kann, desto eher sind Unternehmerinnen und Unternehmer bereit, sich noch bei vollem Bewusstsein dieser Realität zu stellen und Lösungen für die Übergabe an Kinder oder Enkelkinder zu finden, ohne auch zu viel Druck für die Verpflichtungen aufzubauen“, verdeutlicht Schurr, der weltweit in Asien und Nordamerika viel über den Umgang mit diesem Thema gelernt hat. Im Falle einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH stellt sich irgendwann die Frage nach einer Fremdgeschäftsführung, die zwar viel Geld kostet, in der Familie aber mitunter für Frieden sorgt. „Es kommt auch vor, dass Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Kinder vor einer ‚Wohlstandsverwahrlosung‘ bewahren wollen und die Aufteilung des Vermögens über Stiftungen und Trusts regeln“, erläutert der Rechtsexperte. Das Vermögen wird von der Familie losgelöst und an die Stiftung oder den Trustee übertragen. Die Familienmitglieder sind somit nur noch Begünstigte mit dem Anspruch auf periodische Ausschüttungen. „So bleibt auch das Unternehmen rechtlich außerhalb der Familie und kann gar nicht auf die nächste Generation übergehen. Mit dem Vorbeugen von familiären Streitigkeiten wird auch das Unternehmen vor nachhaltigem Schaden bewahrt“, so Schurr. Rechtlich wurden in Österreich die Voraussetzungen dazu mit der Privatstiftung geschaffen. Francesco Schurr bewegt sich mit seiner Forschung nicht nur in zwei Ländern und in zwei Sprachen, sondern verbindet auch Disziplinen, Kulturen und politische Systeme. Für ihn und das Institut für Italienisches Recht ist der europäische Geist ein zentrales Element. „Ländergrenzen sollen ernstgenommen werden, aber offenbleiben, damit auch das Recht und die Kulturen diese Grenzen überschreiten können. In Europa können wir unsere rechtlichen und wirtschaftlichen Ziele, mehr Wohlstand und Sicherheit nur gemeinsam erreichen“, resümiert Schurr, der für seine Tätigkeit in Innsbruck noch viele wissenschaftliche Ziele hat.

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