Insgesamt haben in diesem Jahr 76 Unternehmen und Institutionen aus sieben Bundesländern beim Staatspreis „Familie & Beruf“ eingereicht. Der Staatspreis basiert auf Landeswettbewerben, die in den einzelnen Bundesländern durchgeführt werden. Im Februar dieses Jahres hat das Land Tirol die Universität Innsbruck in der Kategorie öffentlich-rechtliche Unternehmen/Institutionen als familienfreundlichstes Unternehmen Tirols ausgezeichnet. Damit war sie berechtigt, auch zum Staatspreis einzureichen.
Ausgezeichnet wurden die Sieger in insgesamt fünf Kategorien – von Klein-, Mittel- bis Großbetrieb, öffentlich-rechtliche und Non-Profit Unternehmen und Institutionen. „Alle Nominierten und Preisträgerinnen und Preisträger sind auch Teil des Netzwerks Unternehmen für Familien – der Initiative für mehr Familienfreundlichkeit in Österreich. Als Partner des Netzwerks bekennen sie sich dazu, einen aktiven Beitrag für mehr Familienfreundlichkeit im eigenen Verantwortungsbereich zu leisten, Vorbild und Ansporn für andere zu sein und so eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu einem Markenzeichen Österreichs zu machen“, betonte die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, Christine Aschbacher.
Über den Staatspreis „Familie & Beruf“
Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend zeichnet mit dem Staatspreis österreichische Unternehmen und Institutionen für besonders herausragende Leistungen im Bereich familienbewusster Personalpolitik aus. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird so ermöglicht, sowohl ihre beruflichen Chancen uneingeschränkt nützen, als auch Familie und Beruf optimal vereinbaren zu können.
Die jeweils drei bestgereihten Sieger der jeweiligen Kategorien in den letzten Landeswettbewerben können am Staatspreis „Familie & Beruf“ teilnehmen. Aus diesen werden von einer Expertenjury die Staatspreisträgerinnen und Staatspreisträger ermittelt. Betriebe, die am Staatspreis teilnehmen wollen, müssen daher zuerst am Landeswettbewerb in ihrem Bundesland teilgenommen haben.
Zentrale Beurteilungskriterien sind unter anderem die Flexibilität von Arbeitszeit und -ort, die Wiedereinstiegsquote nach der Karenz, Kinderbetreuungs- und Gleichstellungsmaßnahmen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten.