Rektor Tilmann Märk und Vizerektorin Anna Buchheim freuen sich sehr, dass nach längeren Überlegungen und Verhandlungen nun mehrere wichtige Betriebsvereinbarungen unterzeichnet werden konnten. „Die fünf Betriebsvereinbarungen, die wir heute gemeinsam mit den Betriebsräten abschließen konnten, bringen weitere wesentliche Verbesserungen für die Mitarbeiter*innen der Universität Innsbruck. Damit gelingt es uns auch, die Attraktivität der Universität als Arbeitgeberin weiter zu steigern“, sagt Anna Buchheim, die seit März Vizerektorin für Personal an der Universität Innsbruck ist.
Mitarbeiter*innen haben ab sofort die Möglichkeit, im Rahmen eines Sabbaticals eine berufliche Auszeit zu nehmen, erhalten nach einer Dienstzeit von 25 Jahren eine Jubiläumszuwendung und auch die dienstliche und private Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien der Universität Innsbruck wird geregelt. Mitarbeiter*innen aus dem wissenschaftlichen Personal haben die Möglichkeit, einen semesterweisen Studienurlaub zu nehmen. Zudem werden in einer Betriebsvereinbarung Maßnahmen hinsichtlich Datenschutz und Informationssicherheit geregelt.
Jubiläumszuwendung
Nach einer Dienstzeit von 25 Jahren sieht diese Betriebsvereinbarung für das kollektivvertragliche Personal eine Jubiläumszahlung von 2 Monatsbruttogehältern vor. Zur Auszahlung kommt das Jubiläumsgeld im Jänner bzw. im Juli (jeweils nach Erreichen des Dienstjubiläums). Die Betriebsvereinbarung enthält spezielle Regelungen für alle Sonderkonstellationen wie zum Beispiel Änderungen des Beschäftigungsausmaßes im letzten Jahr, Altersteilzeit oder Elternkarenz.
Sabbatical
Für alle Mitarbeiter*innen, die sich eine berufliche Auszeit (z.B. für eine Weiterbildung, eine Reise oder für persönliche Ziele und Projekte) nehmen möchten, schafft diese Betriebsvereinbarung die Rahmenbedingungen für die Gewährung eines Sabbaticals. Die Betriebsvereinbarung sieht vor, dass während einer bestimmten Rahmenzeit Zeitguthaben angespart werden kann, indem bei reduzierten Bezügen voll gearbeitet wird, um danach eine Freizeitphase ebenfalls mit reduzierten Bezügen nehmen zu können.
Studienurlaub
Für das wissenschaftliche Personal sieht der Kollektivvertrag nach einem ununterbrochenen und unbefristeten Dienstverhältnis von 7 Jahren einen semesterweisen Studienurlaub bis max. 6 Monate vor. Der Antrag muss mindestens 12 Monate vor dem geplanten Antritt im Dienstweg eingebracht und die Ziele des Studienurlaubes mit der Dienstvorgesetzten/dem Dienstvorgesetztem vereinbart werden.
Dienstliche und private Nutzung von Kommunikations- und Informationstechnologien
Mit dieser Vereinbarung wird einerseits geregelt wie Anwendungen an der Universität Innsbruck betrieben werden (z.B. Protokollierung auf Systemen). Andererseits wird beschrieben, wie IT-Systeme verwendet werden dürfen: Vom Umgang mit Systemen und der Benutzer*innenkennung über E-Mail Nutzung bis hin zur privaten Nutzung von IT-Systemen durch Mitarbeiter*innen.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Hier wird die Umsetzung von rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung des Datenmissbrauchs (DSGVO, DSG und ArbVG) geregelt. Insbesondere sollen Mitarbeiter*innen vor einer unberechtigten Verwendung personenbezogener Daten geschützt werden. Weiters soll sichergestellt werden, dass die Systeme und Datenverarbeitungen nicht zu Zwecken der systematischen, kollektiven oder individuellen Leistungs- und Verhaltenskontrolle genutzt werden.