Moot-Court Umweltrecht
Die Gewinner des diesjährigen Moot-Court Umweltrecht

Sieg auch beim Moot-Court Um­welt­recht

Den Sieg beim diesjährigen Finale des Moot-Court Umweltrecht in Wien teilten sich die Studierendenteams der Universitäten Innsbruck und Graz. Es war die sechste Auflage dieser Verfahrenssimulation im Bereich Umweltrecht.

Die Studierendenteams der Universitäten aus Innsbruck, Salzburg, Graz und Wien (Juridicum und WU) arbeiten sich bereits seit Jahren durch reale Anlagenprojekte, die von verschiedensten Projektwerbern, wie der VERBUND Hydro Power GmbH, den Wiener Linien GmbH & Co KG, der Energie Steiermark AG oder auch der Red Bull Sport GmbH zur Verfügung gestellt wurden. Heuer war ein Skigebietserweiterungsprojekt der Leoganger Bergbahnen GmbH der Verhandlungsgegenstand. Ende Juni fand nach dem Auftakt in Salzburg und der Verhandlung in Leogang nun an der WU Wien die Abschlussveranstaltung samt Preisverleihung statt. Am erfolgreichsten schnitten die Teams der Universität Graz (die „Antragsteller“ wurden von Prof. Dr. Eisenberger von Eisenberger & Herzog Rechtsanwälte und Univ.-Prof. Dr. Stöger von der Universität Graz betreut) und der Universität Innsbruck (die „Behörde“ wurde von Dr. Frei und MMMag. Egger-Russe von Greiter Pegger Kofler & Partner sowie Univ.-Prof. Mag. Dr. Kahl und Univ-Prof. Mag. Dr. Khakzadeh-Leiler gecoacht) ab, die in ihren jeweiligen Rollen als Projektwerber und Umweltbehörde die Jury überzeugten und so die Preise und den Siegerscheck in Höhe von 2.500 Euro von Moot-Court Initiator Dr. Peter Sander von Niederhuber & Partner Rechtsanwälte entgegennahmen. Den Rhetorikpreis für die herausragendste Leistung während der mündlichen Verhandlung erhielt Almuth Graf aus dem Team der Universität Wien. „Abgesehen von der Premiere, gleich zwei Siegerteams zu küren, bin ich immer wieder positiv überrascht, dass sich die Studierenden auch dieses Jahr in sehr kurzer in eine durchaus komplexe Materie einarbeiten konnten. Besonders spannend war es heuer, weil eine äußerst umstrittene Frage zur Parteistellung vom Behördenteam so gelöst wurde, wie es der Verwaltungsgerichtshof in einer vergleichbaren Sache ebenfalls getan hat, wobei diese Entscheidung erst knapp vor der Abschlussveranstaltung veröffentlicht wurde und die Studierenden so gesehen dem Höchstgericht zuvorgekommen sind“, resümierte Peter Sander.

(Red.)

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