Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein mit der Verfassungsjuristin Anna Gamper.
Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein mit der Verfassungsjuristin Anna Gamper.

100 Jahre Frauenwahlrecht

Am 21. November hielt Prof. Anna Gamper vom Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre am Verfassungsgerichtshof in Wien einen Festvortrag anlässlich des Jubiläums der Einführung des Frauenwahlrechts in Österreich. Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein war ebenso anwesend wie der geschäftsführende Präsident des Verfassungsgerichtshofes und mehrere HöchstrichterInnen.

Unter dem Vortragstitel „Ohne Unterschied des Geschlechtes – 100 Jahre Frauenwahlrecht in Österreich“ behandelte die Verfassungsjuristin Anna Gamper verschiedene Themenbereiche: Sie konstatierte zunächst, dass 228 Jahre nach den ersten Forderungen betreffend Einführung eines Frauenwahlrechts nahezu alle Verfassungen der Welt ein allgemeines Wahlrecht und damit auch ein Frauenwahlrecht vorsehen. In Österreich wurde das Frauenwahlrecht bereits im Jahr 1918 eingeführt. Am 16. Februar 1919 wurde auf dieser Grundlage die Konstituierende Nationalversammlung „ohne Unterschied des Geschlechtes“ gewählt. Der Vortrag zeichnete die dafür entscheidenden rechtlichen Schritte, die in der frühen Republik zur Einführung des Frauenwahlrechts, später auch zur Abschaffung frauenspezifischer Wahlausschlussgründe sowie je nach Geschlecht verschiedenfarbiger Wahlkuverts gesetzt wurden, nach und setzte sich sodann mit aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang von Wahlrecht und Geschlecht auseinander: Diese betreffen zum einen den vor kurzem erlassenen § 4a Klubfinanzierungsgesetz 1985, wonach die Fördermittel eines parlamentarischen Klubs bei Überschreitung eines gewissen Frauenanteils erhöht werden, zum anderen aber die allgemeine Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Frauenquoten im staatlichen Wahlrecht. Darüber hinaus wirft die Anerkennung eines „dritten Geschlechts“ durch den Verfassungsgerichtshof im Jahre 2018 Auslegungsfragen im Hinblick auf das im Bundes-Verfassungsgesetz „Männern und Frauen“ garantierte Wahlrecht auf.

(red/Anna Gamper)

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