Zahlreiche Universitätsangehörige waren am Donnerstag in die Aula gekommen, um Christoph Probst zu gedenken. „Lange wurde über das Schicksal von Christoph Probst und anderen vom NS-Regime Verfolgten an dieser Universität geschwiegen“, erinnerte Rektor Tilmann Märk bei der Begrüßung. „Doch seit über 30 Jahren nimmt das Gedenken an seine Person und an all die anderen unter dem NS-Regime Verfolgten und Vertriebenen einen festen Platz an der Universität Innsbruck ein.“ Am 6. November 1984, dem 65. Geburtstag von Christoph Probst, wurde zum Gedenken an ihn am Ehrenmal vor dem Universitäts-Hauptgebäude eine Gedenktafel angebracht. Seither wurde nicht zuletzt auf Initiative von Universitätspfarre und HochschülerInnenschaft jedes Jahr seiner gedacht. Im Jahr 1994 benannte die Stadt Innsbruck auf Antrag der ÖH den Platz vor dem Hauptgebäude in „Christoph-Probst-Platz“ um. Seither tragen die Universitäten seinen Namen in ihren offiziellen Anschriften. „Mit der heutigen Veranstaltung setzen wir, die beiden Universitäten und die Unipfarre, gemeinsam ein neuerliches Zeichen dafür, dass Menschen, die ihrer tiefen Überzeugung folgen und im Kampf gegen den totalitären Terror ihr Leben auf Spiel setzen und letztlich verloren haben, niemals dem Vergessen überlassen werden dürfen“, sagte Rektor Märk. „‘Einer muss ja schließlich einmal damit anfangen.‘ Dieser schlichte Satz Sophie Scholls an ihrem Todestag wirkt umso beeindruckender, je mehr wir über die Lebensläufe der Mitglieder der Weißen Rose erfahren dürfen. So begrüßen wir es als Medizinische Universität, wenn wir heute unser Wissen über den Innsbrucker Medizinstudenten Christoph Probst vertiefen können und damit einen wichtigen Beitrag im Kontext internationaler Gedenkkultur für die Widerstandsgruppe Weiße Rose leisten dürfen“, betonte Vizerektorin Christine Bandtlow von der Medizinischen Universität. „Wir können mit dem Theologen Karl Rahner davon reden, dass Probst und die anderen Mitglieder der Weißen Rose Märtyrer, Zeugen der Treue zum Gewissen sind“, sagte Universitätspfarrer Gernot Wisser. „Ihr Zeugnis ist ein Zeugnis der Treue zum Gewissen, eine Art objektiver Tatbestand, das Bekenntnis also gültig für jede und jeden.“