Zielgruppe
Das außerordentliche Masterstudium richtet sich an Personen unterschiedlicher Fachrichtungen, zum Beispiel an
- ÄrztInnen,
- RechtsanwältInnen, insbesondere mit Fachbezug zum Medizinrecht,
- NotarInnen,
- MitarbeiterInnen von Privat- oder Sozialversicherungen, Krankenanstaltenträgern, Gebietskörperschaften, Kammern, Konsumentenberatungsstellen, Patientenvertretungen und anderen Institutionen mit Bezug zu medizinrechtlichen Fragestellungen
Darüber hinaus sollen durch das a.o. Masterstudium auch AbsolventInnen anderer Studien angesprochen werden, die eine vertiefte Ausbildung im Bereich des Medizinrechts anstreben.
Zum a.o. Masterstudium können somit alle Personen zugelassen werden, die ein fachlich in Frage kommendes Diplomstudium, ein fachlich in Frage kommendes Bachelorstudium oder ein anderes gleichwertiges Studium an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossen haben und eine fachlich relevante Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren vorweisen können. Abgesehen von juristischen sowie human- und zahnmedizinischen Studien kommen alle weiteren Studien in Frage, die für einen Beruf im Gesundheitswesen vorausgesetzt werden, also z.B. BWL für Personen aus dem Krankenhausmanagement oder Informatik für MitarbeiterInnen der Krankenanstalten-IT.