Präambel

Die Verrechtlichung und Spezialisierung im Bereich des Gesundheitswesens hat ein Ausmaß erreicht, dass es sowohl für Juristinnen und Juristen, welche sich mit medizinrechtlichen Fragen zu befassen haben, als auch etwa für Ärztinnen und Ärzte, die eine leitende Funktion in  einer Krankenanstalt oder einer sonstigen Gesundheitseinrichtung ausüben, unumgänglich ist, sich zusätzliche Qualifikationen anzueignen. Das Masterstudium ist bewusst so konzipiert, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht nur rechtliche Kenntnisse erwerben, sondern auch tiefere Einsichten in die Rechtsprobleme des Gesundheitswesens erhalten.

Die Absolventinnen und Absolventen des außerordentlichen Masterstudiums sind in der Lage, medizinrechtliche Fragestellungen zu erkennen, zu analysieren und entsprechende Lösungsansätze zu erarbeiten. Sie verstehen Zusammenhänge des Rechts- und Gesundheitswesens und können ihre erworbenen Kenntnisse im Berufsalltag anwenden.

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