Am Montag, den 13. Oktober 2025 fand im Rahmen der Vortragsreihe „Aktuelle Rechtsfragen der Südtirol-Autonomie“ ein Gastvortrag von Meinhard Durnwalder mit dem Titel „Zur Reform des Autonomiestatuts“ statt. Meinhard Durnwalder, Absolvent des Studiums des Italienischen Rechts an der Universität Innsbruck, ist seit 2018 Senator der italienischen Republik, Mitglied der 6er- und 12er-Kommission und gehörte der Arbeitsgruppe an, die mit der Regierung den Text des Verfassungsgesetzes zur Änderung des Autonomiestatuts verhandelt hat.
Ausgehend von den wichtigsten Meilensteinen der Südtiroler Autonomie erläuterte Senator Durnwalder die Besonderheiten, die derzeit bei der Erzeugung eines Verfassungsgesetzes zur Änderung des Südtiroler Autonomiestatuts gelten und vertiefte auch die internationale Verankerung der Südtirolautonomie, die ein Einbeziehen der Republik Österreich erfordert.
Anschließend behandelte er den Werdegang des derzeitigen Entwurfs zur Reform des Autonomiestatuts Südtirols, von der Übergabe des ersten Reformvorschlags an Ministerpräsidentin Meloni beim Festival der Regionen im Jahr 2023 bis hin zur definitiven Genehmigung durch die Regierung im heurigen Juni. Nach einer ersten Verabschiedung in der Abgeordnetenkammer steht nun die Behandlung in erster Lesung im Senat an.
In der Diskussion der einzelnen Inhalte des Änderungsvorschlags unterstrich der Vortragende, dass es zuallererst um die Wiederherstellung der im Zuge der Verfassungsreform Nr. 3/2001 „verlorenen“ Kompetenzen geht. Es handelt sich weder um ein Drittes Autonomiestatut noch um eine Anpassung an die Verfassungsreform von 2001. Die Wiederherstellung geschieht insbesondere durch eine Spezifizierung der im Statut enthaltenen Sachbereiche. Dabei gelang es auch, darüber hinaus weitere Kompetenzen wie den Umweltschutz einzubeziehen, der 1992 bei der Streitbeendigung als eigenes Sachgebiet nicht bestand.
Abschließend sprach Meinhard Durnwalder auch die Änderungen wie die Reduzierung der Ansässigkeitsklausel für die Ausübung des aktiven Wahlrechts an. Insgesamt bewertete er die Reform als positiv für die Südtirolautonomie und schätzte sie als die bedeutendste Änderung seit 1972 ein.
©Valentina Pichler/Esther Happacher
