Universität Innsbruck

ISW - USI - REGELUNGEN

TRAININGSZEITEN - HALLENBENÜTZUNG

Bei Benützung der Hallen (auch der Schwimmhalle) in den Trainingszeiten sind zwei Studentenausweise für die Schlüsselausgabe erforderlich (außer Leichtathletikanlage); Geräte und Sportutensilien bitte sauber zurückgeben. (Infos beim Hallenwart); für Gerät-turnen (H8) und die Benützung der Fitnessräume (H5 und H52) muss die Sicherheits-unterweisung bis zum 6.10.2017 unterschrieben sein. Die Hallen dürfen ausschließlich in den Trainingszeiten und ausschließlich von SportstudentInnen benützt werden.

SCHWIMMHALLE

Eine Student/Studentin mit einem gültigen 1. Hilfe – Ausweis übernimmt den Schlüssel beim Portier und trägt die Verantwortung während der Trainingszeit. Alle Türen nach Trainingszeiten verschließen.

MUSIKANLAGE

Die Verwendung der Musikanlage ist in den Sporthallen nicht erlaubt. (Ein CD Player ist beim Portier erhältlich).

GARDEROBE

Mieten von Garderobenspinden bei der USI-Anmeldung durch eine Kaution von € 30,- möglich; alle anderen Spinde € 1,- müssen über Nacht leergeräumt werden.

AUSLEIHE von SPORTGERÄTEN / SPORTAKTIVITÄTEN

Das Ausleihen von Sportgeräten für Sportzwecke außerhalb des Sportgeländes ist nicht erlaubt. Alle Sportaktivitäten außerhalb des Studiums sind kostenpflichtig (Tennis; Beachvolleyball, …).

FAHRRÄDER

Fahrräder sind am gesamten Sportgelände Gelände nicht erlaubt.