Information für Studierende von sportwissenschaftlichen Studien am ISW Innsbruck

Anmeldung für Lehrveranstaltungen zu Semesterbeginn


1) Studienplan/Studienpläne genau lesen, besonders hinsichtlich der für einzelne Lehrveranstaltungen bzw. ganze Module benötigten Voraussetzungen (!) sowie hinsichtlich der Anzahl der für den jeweiligen Kurs zugelassenen Personen.
UE, VU, PS, SE etc. sind zumeist mit maximal 20 bzw. 25 Personen beschränkt, während eine VO (zumeist) für alle offen ist. Wenn irgendwo unter lfu-online „Ohne Teilnehmerbeschränkung“ aufscheint, so sagt das nichts über die maximal mögliche erlaubte Anzahl sowie die notwendigen Voraussetzungen für einen Kurs aus (nochmals: Studienplan lesen!).

2) Fristgerecht anmelden, und nur zu den Kursen, wo die Voraussetzungen vollständig bzw. zu 90% erfüllt sind. Es ergibt keinen Sinn, wenn man sich als Bachelor-Student bei einer Master-Lehrveranstaltung einschreibt, es macht nur der Person, die die Kurse zuteilt, zusätzliche Arbeit.
Bei Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgt die Reihung nach ECTS bzw. Semesteranzahl. Fairerweise muss angeführt werden, dass höhere Semester somit bevorzugt werden, auch wenn diese Studierenden die Kurse eigentlich nicht mehr benötigen würden. Daher auch der Appell an Höhersemestrige, hier umsichtig mit den Anmeldungen umzugehen. Bei einer zu großen Nachfrage wird überprüft, ob die Höhersemestrigen den Kurs auch wirklich brauchen und entsprechend kann die Zusage auch wieder entzogen werden.

3) Wenn Prüfungen unter einer anderen Studienkennzahl absolviert worden sind, so sollten diese im Prüfungsreferat (vor der nächsten Anmeldefrist) auf die entsprechende Studienkennzahl umgeschrieben werden, sodass der Computer nach Anmeldeschluss erkennt, dass die Voraussetzzungen erfüllt werden. Ansonsten erfolgt eine Absage für den jeweiligen Kurs.

4) Bei „Zusage/Absage/Warteliste“ kann es (aufgrund der unter Punkt 3 angeführten Probleme) bis zu Semesterbeginn zu Änderungen kommen; vor allem, wenn jemand nicht alle Voraussetzungen vollständig erfüllt, und dann die „Zusage“ wieder auf „Warteliste“ oder gar auf „Absage“ geändert wird. Hier wird um Verständnis gebeten, insofern es ausschließlich solche Studierende betrifft, die trotz fehlender Voraussetzungen aufgrund freier Plätze (zunächst) zu einem Kurs zugelassen wurden.

5) Wenn jemand eine Absage erhält bzw. anderweitige Fragen hat, dann bitte ausschließlich an den Studienbeauftragten (zuständige Person für die Koordinierung des Studienangebots am ISW, Kontakte) schreiben. Emails an die Lehrbeauftragten ergeben keinen Sinn, da diese nicht überprüfen können, ob allfällige Voraussetzungen doch erfüllt sind. Außerdem sind die Lehrbeauftragten angewiesen, diese Anfragen an den Studienbeauftragten weiterzuleiten.

6) In der ersten Einheit ist ANWESENHEITSPFLICHT. Unentschuldigtes Fernbleiben zieht eine Sperre für diese LV nach sich.

Arten von Lehrveranstaltungen

Die Lehrbeauftragten sind angewiesen, den Studierenden zu Beginn der LV alle relevanten Informationen (Art der LV, Workload, Inhalt, Prüfungsanforderungen, Leistungsbeurteilung etc.) schriftlich zu geben.
Lehrveranstaltungen (LV) mit immanentem Prüfungscharakter (wie UE, VU, PS, SE, EX, KU, PR) haben eine Anwesenheitspflicht. Mit Beginn der LV beginnt die Prüfungssituation und endet erst mit Ende der LV. Wenn also Studierende nicht pünktlich und nicht während der ganzen Zeit an der LV teilnehmen bzw. die erlaubten Fehlfrequenzen (prinzipiell gibt es kein Recht auf Fehlfrequenzen bei LV mit immanentem Prüfungscharakter) überschreiten bzw. die vorgegebenen Arbeitsaufträge nicht termingerecht abliefern bzw. Teilbereiche negativ absolvieren, so muss die LV negativ beurteilt werden und muss als Ganzes in einem der kommenden Semestern wiederholt werden! Es gibt hier auch nicht 3 Prüfungstermine wie bei der Vorlesung (VO)!

Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter, wie VO oder SL, gibt es keine Anwesenheitspflicht und nur einen Prüfungsakt, d.h. es gibt am Ende der VO eine Prüfung. Pro LV können bei Bedarf bis zu 3 Prüfungsterminen angeboten werden (am Ende des jeweiligen Semesters bzw. zu Beginn und am Ende des Folgesemesters). Bei einer negativen Beurteilung kann die Prüfung beim nächsten Mal wiederholt werden, ohne dass der ganze Kurs wiederholt werden muss.
Der Lehrbeauftragte ist prinzipiell nicht verpflichtet, seine im Unterricht verwendeten Unterlagen (Folien) den Studierenden zur Verfügung zu stellen!

Vertiefende Lehrveranstaltungen

Für eine vertiefende LV, z.B. Vertiefung Volleyball oder Vertiefung Rückschlagspiele oder Vertiefung Skilauf, gilt der jeweils entsprechende Grundkurs als Voraussetzung (und nicht das entsprechende Wahlmodul als Ganzes, wenn dort bspw. Handball statt Volleyball belegt wurde). Bei vertiefenden Kursen werden Studierende, die im Grundkurs mit Sehr Gut oder Gut beurteilt wurden, vorgereiht (dies bitte entsprechend beim Einsatz für die eigene Beurteilung berücksichtigen)!
Für Beachvolleyball gilt allenfalls als Voraussetzung der Grundkurs Volleyball, für Absprungtrampolin bzw. Parcours sollte Gerätturnen vorab besucht worden sein, etc.

Anmeldungen für Vorlesungsprüfungen

Die Anmeldung für Vorlesungsprüfungen erfolgt ausschließlich während der für den jeweiligen Prüfungstermin geöffneten Anmeldefrist. Am schnellsten erfolgt die Anmeldung über die ISW Homepage unter Prüfungsinformationen für Lehrveranstaltungen
Studierende sind berechtigt, sich von der VO-Prüfung bis spätestens 3 Tage vor der Prüfung unbegründet abzumelden.
Tritt man nach Beginn der Prüfung zurück oder wird geschwindelt, muss die Prüfung mit Nicht Genügend beurteilt werden.
Wird ein Prüfungstermin ohne wichtigen Grund versäumt, ist man für den nächsten Prüfungstermin gesperrt, aber die Prüfung kann nicht mit Nicht Genügend beurteilt werden! Der Grund für das Versäumnis ist binnen 1 Woche schriftlich beim Studienbeauftragten anzuzeigen.
Bei mündlichen Prüfungen erfahren die Studierenden die Beurteilung (Note) unmittelbar nach der Prüfung, bei schriftlichen Prüfungen sollte die Note nach längstens 4 Wochen online aufscheinen.

Positive und negative Beurteilungen von Lehrveranstaltungen

“Gegen die Beurteilung einer Prüfung ist kein Rechtsmittel zulässig.” (§ 79 Abs. 1 UG); Ausnahme: schwerer Mangel (z.B. Einzelprüfer statt Prüfungssenat) bei der Durchführung einer negativ beurteilten Prüfung.
Positiv beurteilte Prüfungen können 1 x wiederholt werden (innerhalb eines Jahres), negativ beurteilte Prüfungen können 4 x (3. und 4. WH kommissionell) wiederholt werden.
Die Wiederholungsregelung gilt auch für LV mit immanentem Prüfungscharakter, allerdings muss hier immer die ganze LV wiederholt werden.
Sollte auch die 4. Prüfungswiederholung negativ ausfallen, so ist der jeweilige Studierende für das gemeldete Studium an der LFU Innsbruck gesperrt, d.h., er/sie kann diese Studium nicht mehr in Innsbruck absolvieren!

Anmeldung zu kommissionellen Lehrveranstaltungsprüfungen (3./4. Wiederholung)

Die dritte und vierte Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung ist kommissionell abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird. Die kommissionelle Prüfung findet im Rahmen der jeweiligen Lehrveranstaltungsprüfungen statt.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular

Dieses ist ausgefüllt und unterzeichnet bei Frau Manuela Abentung (per E-Mail oder persönlich), mindestens 15 Werktage (Mo-Fr) vor der Prüfung, abzugeben. Manuela Abentung wird den Prüfungssenat zusammenstellen und das Formular an das Prüfungsreferat senden.

Trainingszeiten

Generell ist es nur Sport-Studierenden mit bestandener Eignungsprüfung und absolvierter Sicherheitsunterweisung gestattet, die ausgewiesenen Trainingszeiten unter Einhaltung der Hausordnung zu nützen. Es wird ein verantwortungsvoller Umgang mit den verwendeten Geräten sowie ein freundlicher Umgang mit den zuständigen Hallenwarten/Portieren erwartet!
Künftig können ausnahmslos alle Schlüssel für Trainingszeiten (auch jene im Pulverturm) nur noch beim Hauptportier abgeholt werden und zwar gegen Hinterlegung von 2 Studierendenausweisen sowie Eintragung in die ISW Trainingszeitenliste, die beim Portier aufliegt.
Über die gesamte Dauer der ISW Trainingszeit müssen immer 2 Studierendenausweise beim Hauptportier hinterlegt sein (z.B. sollte ein Studierender, der einen Ausweis hinterlegt hat, die Trainingszeit vorzeitig verlassen, so ist Zug um Zug ein anderer  Studierendenausweis beim Hauptportier zu hinterlegen).
Wer den Schlüssel am Ende der Trainingszeit retourniert, hat dafür Sorge zu tragen, dass die jeweilige Halle in einem aufgeräumten und verlassenen Zustand versperrt wird. Für Trainingszeiten in der Kletterhalle bzw. in der Schwimmhalle müssen die studentischen Aufsichtspersonen eine besondere Eignung (Übungsleiter Klettern bzw. Helferschein und erste Hilfekurs im Ausmaß von 16 Stunden) nachweisen. Die Studierendenvertretung hat hier eine Liste von qualifizierten Studierenden vorab für entsprechende Trainingszeiten beim Studienbeauftragten abzugeben. Diese Liste liegt in weiterer Folge beim Portier auf und nur jene Studierenden, die in der Liste erfasst sind, bekommen den Schlüssel für die Kletter- bzw.
Schwimmhalle.

Telefonieren in den Räumlichkeiten des ISW

Auf Wunsch der Studierenden selbst ist das Telefonieren in der Bibliothek und in den Computerräumen verboten. Im ersten Stock wird im Gang mit dem Sekretariat und Büroräumlichkeiten bzw. vor den Hörsälen um ein nicht zu lautes Telefonieren gebeten!

 

Parteienverkehr Sekretariat

Der (offizielle) Parteienverkehr im Sekretariat geht von 9-12 Uhr. Am Nachmittag ist prinzipiell kein Parteienverkehr. Dennoch steht das Sekretariat auch am Nachmittag zumeist für Fragen und Anliegen der Studierenden zur Verfügung. Es wird ein freundliches und höfliches Auftreten erwartet. D.h., wenn sich gerade niemand im Sekretariat befindet, so hat man vor der Türe zu warten! Als Studierender sollte man sich immer zuerst vergewissern, ob man die benötigten Informationen nicht eventuell selbst auf der ISW Homepage nachlesen kann.

 

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