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GZ.: 262070/23; Beschaffung von geistigen Dienstleistungen im Zuge der Weiterentwicklung und Betriebs des durch die Universität Innsbruck betriebenen Centre for Mobility Change als regionales Mobilitätslabor

Auftraggeberin: Universität Innsbruck
Vergebende Stelle: Universität Innsbruck, Ausschreibungs- und Vergabewesen

Geschäftszahl / Vorhaben

GZ.: 262070/23; Beschaffung von geistigen Dienstleistungen im Zuge der Weiterentwicklung und Betriebs des durch die Universität Innsbruck betriebenen Centre for Mobility Change als regionales Mobilitätslabor

Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung

A) Beschreibung des Auftrags:

Der Auftrag umfasst geistige Dienstleistungen im Zuge der Weiterentwicklung und Betriebs des Centre for Mobility Change (CMC) als regionales Mobilitätslabor. Dieses seitens des BMK mittels FFG als Innovationslabor geförderte Vorhaben dient dem Wissensaufbau und der Wissensweitergabe im Bereich der Mobilitätsverhaltensänderung. Das CMC fördert die Berücksichtigung des Faktors Mensch in Mobilitätsfragen und befähigt Akteur:innen, Verhaltensaspekte zielgruppenorientiert in die Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie in der Umsetzung von Maßnahmen für eine nachhaltige Verhaltensänderung einzubeziehen.

B) – Mindestanforderungen an die zu beschaffende Leistung:

Unter Einhaltung der in Pos. E dieser Bekanntmachung bekannt gegebenen Anforderungen sind nachfolgende Mindestanforderungen zu erfüllen:

1) Es ist durch den Auftragnehmer eine Leistung im Wert von insgesamt € 430.240,00 (exkl. USt.) zu erfüllen, von der grundsätzlich 50%, das sind € 215.120,00 (exkl. USt.) als in-Kind-Leistung ohne Verrechnung zu erbringen und nachzuweisen sind. Sollte das CMC über die 50%-Förderung von BMK/FFG als Innovationslabor weitere Förderungen einwerben können, ist ein Reduktion der In-Kind-Leistung möglich;

2) entsprechende fachliche Eignung, nachzuweisen durch entsprechend der Aufgabenstellung gleichartige, in den letzten 5 Jahren bereits durchgeführte Projekte;

3) für die Erfüllung des gegenständlichen Auftrages ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen.

 

C) – Zusätzliche Informationen:

Insgesamt werden Dienstleistungen im Ausmaß von € 430.240,00 exkl. USt. erbracht; davon sind grundsätzlich 50% dieser Dienstleistungen als in-Kind-Leistungen zu erbringen.

Da es sich um eine Transparenzbekanntmachung gemäß den Bestimmungen des § 58 BVergG 2018 handelt, wurde der Vertrag noch nicht abgeschlossen. Der Zuschlag wird nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen (gerechnet ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verfügbarkeit der diesbezüglichen Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt der EU) erteilt werden.

 

D) – Zuschlagskriterien:

1) Fachliche Eignung: 50%

2) Finanzielle Ressourcen: 15%

3) Personelle Ressourcen: 15%

4) Preis: 20%

  

E) – Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung:

1) Die Auftraggeberin hat bereits in den Jahren 2015-2016 mit den Kooperationspartnern AIT Austrian Institute of Technology GmbH, Herry Consult GmbH und em. Univ.-Prof. Dr. Dangschat ein durch die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) gefördertes Sondierungsprojekt („Change-Lab") durchgeführt und dabei für die gegenständliche Aufgabenstellung essentielle Grundlagen erarbeitet.

2) AIT, Herry und em. Univ.-Prof. Dr. Dangschat haben als mitfinanzierende Partner an Aufbau und Betrieb des von der Auftraggeberin als Mobility Transformation Lab (durch BMK/FFG ebenfalls als Innovationslabor gefördert) betriebenen Centre for Mobility Change CMC in den Jahren 2018-2023 mitgewirkt. In der Endphase dieses Projekts war die Quintessenz GmbH ebenso eingebunden und hat sich gemeinsam mit den übrigen Unternehmen in die Erstellung des Antrags zu Weiterentwicklung und Betrieb des CMC als regionales Innovationslabor in den Jahren 2023 bis 2028 eingebracht. Dies basierte auf den Erfahrungen in der mehrjährig bewährten Kooperation von Quintessenz mit den übrigen Partnern.

3) Für die Durchführung des aktuellen Projektes ist ein Zugriff auf die im erwähnten Sondierungsprojekt bzw. Vorläuferprojekt gewonnen Erfahrungen und Erkenntnisse eine Mindestanforderung. Diese Erfahrungen und Erkenntnisse wurden großteils in Stakeholder-Workshops, Veranstaltungen bzw. Fokusgruppen sowie im Aufbau und Betrieb des CMC im Wissensaufbau und in der Wissensvermittlung/Beratung gewonnen und sind vollumfänglich ausschließlich innerhalb der hier benannten Bietergemeinschaft verfügbar. Diese gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse können bei möglichen Mitbewerbern nicht in gleicher Art und Weise sichergestellt werden. Die Erfahrungen und Kompetenzen von Quintessenz ergänzen diese genau in jenen Bereichen, in denen Verbesserungsbedarf festgestellt wurde.

4) Die Vergabe der gegenständlichen Leistungen an einen möglichen Mitbewerber würde somit einen erheblichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand aufgrund des nicht vorhandenen Vorwissens erfordern.

5) Der Antrag zur Forschungsförderung des CMC basiert auf den zuvor in den Punkten 1) bis 3) erwähnten Ergebnissen. Da die hier benannte Bietergemeinschaft hierfür Rechte geltend machen kann, erschwert dies die Durchführung des Projektes mit möglichen Mitbewerbern in der dem FFG-Förderantrag zugrunde liegenden Form und erhöht das Risiko, die zur Durchführung des Projektes notwendige Förderung zu verlieren.

 

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