Richtlinien der Universität Innsbruck zur Einsichtnahme in die Beurteilungsunterlagen

Aufnahmeverfahren Psychologie für das Studienjahr 2026/2027

 

Diese Richtlinien regeln den Inhalt und das Verfahren der Einsichtnahme in die Beurteilungsunterlagen der Auswahltests für das  Bachelor- und Masterstudium Psychologie.
Die Richtlinien gelten für alle Studienwerberinnen und Studienwerber des  Bachelor- und Masterstudiums Psychologie an der Universität Innsbruck für das Studienjahr 2026/2027, welche am Auswahltest teilgenommen haben.

 

1. 

  •  Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Aufnahmetest wird das Ergebnis schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung können sich die Testteilnehmerinnen und Testteilnehmer binnen vier Wochen (20 Werktage) zur Einsichtnahme der Testunterlagen via E-Mail an aufnahmeverfahren@uibk.ac.at anmelden. Nachträgliche Anfragen werden nicht berücksichtigt.

  • Die Möglichkeit zur Einsichtnahme wird zu Beginn des Wintersemesters 2026/2027 stattfinden.

2.

  • Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird nach erfolgter Anmeldung gemäß Pkt. 3. eine einmalige persönliche Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen gewährt. Eine Vertretung ist nicht zulässig.

  • Die Dauer der Einsichtnahme pro Person beträgt maximal 45 Minuten.

  • Die gestellten Prüfungsfragen, soweit es sich um Multiple Choice-Fragen handelt, inklusive der jeweiligen Antwort-Items dürfen nicht vervielfältigt werden.

3.

  • Die Mitnahme von Taschen und  Gegenständen zur Einsichtnahme ist unzulässig. Dies gilt vor allem für alle elektronischen Geräte (z.B. Smartphone/Mobiltelefon, Notebooks, Kameras, Aufnahme-/Abspielgeräte, Organizer, Taschenrechner o.ä.) und andere Gegenstände, die es ermöglichen, eine Kopie oder sonstige Abbildungen und Abschriften der Prüfungsunterlagen herzustellen.

    Personen die dagegen verstoßen, werden unverzüglich von der Einsichtnahme ausgeschlossen.

  • Die Weitergabe der Testaufgaben an Dritte sowie deren Verwertung ist strengstens untersagt.

 

Bei Verstoß gegen diese Bestimmung behält sich die Universität Innsbruck rechtliche Schritte und Schadenersatzansprüche vor.

 

 

 

Stand: 2025-11-04

Nach oben scrollen