Geldleistungen
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Pensionskasse
Beschreibung
Zusätzlich zu den gesetzlichen Beiträgen zur Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung zahlt die Universität Innsbruck monatlich für alle Anwartschaftsberechtigten Beiträge in eine betriebliche Pensionskasse ein. Diese Beiträge werden veranlagt und dienen der zusätzlichen Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge der MitarbeiterInnen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Jede MitarbeiterIn, für die Pensionskassenbeiträge bezahlt werden, kann auch selbst zusätzliche Beiträge an die Pensionskasse einzahlen, um die spätere Vorsorgeleistung steuerlich begünstigt zu erhöhen.
Für wen?
MitarbeiterInnen, die dem Kollektivvertrag unterliegen und länger als zwei Jahre durchgehend an der Universität Innsbruck beschäftigt sind:
- Allianz-Pensionskasse
- Beiträge in Höhe von 3% bzw. für ProfessorInnen 10% des kollektivvertraglichen Bruttoentgelts (für Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte gelten abweichende Bestimmungen)
- Informationen unter https://www.allianzpk.at
Beamte und von der Pensionskassenzusage erfasste Vertragsbedienstete:
- Bundespensionskasse
- Beiträge in Höhe von 0,75 % des Bruttobezuges
- Informationen unter http://www.bundespensionskasse.at/
AnsprechpartnerIn
- ReferentInnen der Personalabteilung (https://www.uibk.ac.at/personalabteilung/kontakt/organigramm.html.de)
Weihnachtsgeldzuschuss
Beschreibung
Zu Weihnachten stellt die Universität Innsbruck jährlich einen Gesamtbetrag von ca. € 30.000,-- zur Verfügung, der durch die Personalabteilung in Form von Warengutscheinen verteilt wird. Den sog. "Weihnachtsgeldzuschuss" erhalten all jene MitarbeiterInnen, deren Monatsgehalt € 2.500,-- brutto nicht übersteigt (für MitarbeiterInnen mit Kindern unter 18 Jahren oder Alleinerziehern, -verdienern ist der Betrag höher). Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal € 105,-- und ist dem Beschäftigungsausmaß angepasst.
Vergaberichtlinien:
https://www.uibk.ac.at/personalabteilung/intranet/service/dokumente/weihnachtsgeldaushilfe_-_essenszuschuss.pdf
Die jährliche Bereitstellung der Gutscheine erfolgt seit 2020 via VIS (Gutscheine können dort elektronisch abgeholt werden)sowie die Definition der Vergabekriterien und die Verteilung erfolgt in enger Absprache mit dem Betriebsrat.
Für wen?
- MitarbeiterInnen des allgemeinen Personals (Drittmittelbereich ausgenommen)
AnsprechpartnerIn
- Betriebsrat der allgemeinen Universitätsbediensteten
- Heinz Reichsöllner, Personalabteilung
Essenszuschuss
Beschreibung
Zu Weihnachten stellt die Universität Innsbruck – ergänzend zum Weihnachtsgeldzuschuss – jährlich einen weiteren Betrag von ca. € 48.000,-- zur Verfügung, der durch die Personalabteilung ebenfalls in Form von Warengutscheinen verteilt wird. Der sog. "Essenszuschuss" wird bis zum Erreichen des gedeckelten Gesamtbetrages von ca. € 48.000,00 an MitarbeiterInnen mit geringem Entgelt verteilt (in aufsteigender Reihenfolge). Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal € 80,-- und ist dem Beschäftigungsausmaß angepasst.
Vergaberichtlinien:
https://www.uibk.ac.at/personalabteilung/intranet/service/dokumente/weihnachtsgeldaushilfe_-_essenszuschuss.pdf
Die jährliche Bereitstellung der Gelder sowie die Definition der Vergabekriterien und die Verteilung erfolgt in enger Absprache mit dem Betriebsrat.
Für wen?
- MitarbeiterInnen des allgemeinen Personals (Drittmittelbereich ausgenommen)
AnsprechpartnerIn
- Betriebsrat der allgemeinen Universitätsbediensteten
- Heinz Reichsöllner, Personalabteilung
Zuschüsse zu externen Fortbildungen
Beschreibung
Es ist der Universität Innsbruck ein Anliegen, die Bereitschaft der MitarbeiterInnen zum Kompetenzaufbau zu unterstützen. Neben dem umfangreichen Fortbildungsangebot der Personalentwicklung kann auch der Besuch von Fortbildungen anderer Anbieter, der von der Organisationseinheit finanziell mitgetragen wird, von der Personalentwicklung bis zu einem Höchstbetrag von € 300,- pro Jahr gefördert werden.
https://www.uibk.ac.at/de/personalentwicklung/kostenzuschusse/
Für wen?
- Alle MitarbeiterInnen, deren Beschäftigungsausmaß mehr als 20% beträgt und die länger als 7 Monate an der Universität Innsbruck beschäftigt sind
AnsprechpartnerIn
- Mag. Isabella Göschl, Leiterin der Personalentwicklung
Zuschüsse zu Coaching
Beschreibung
Führungskräfte können mittels Coaching eine rasche, zielorientierte, individuelle und effiziente Unterstützung in Anspruch nehmen. Der Coachingprozess ist auf die Bedürfnisse der Führungskraft maßgeschneidert. Der Zuschuss beträgt bis zu € 400,--/Jahr.
Neben diesem "zentralen" Zuschuss kann ein Coaching zusätzlich aus dem Budget der jeweiligen Organisationseinheit gefördert werden.
Nähere Informationen:
https://www.uibk.ac.at/de/personalentwicklung/fuhrungskrafte/coachingfuehrung/
Für wen?
- Führungskräfte in Wissenschaft und Verwaltung,
- FunktionsträgerInnen
- WissenschaftlerInnen mit Qualifizierungsvereinbarung
AnsprechpartnerIn
- Mag. Isabella Göschl, Leiterin der Personalentwicklung
Zuschuss Kindergarten Leopold
Beschreibung
Ab September 2022 ist in dem von den Kinderfreunden Tirol betriebenen Kindergarten Leopold ein Kontingent an Ganztagesplätzen für Kinder von Mitarbeiter*innen der Universität Innsbruck reserviert. Ein großer Vorteil dieses Kindergartens besteht darin, dass die Betreuungszeiten auf berufstätige Eltern abgestimmt sind (Mo-Fr 7:00-18:00 Uhr, ganzjährig geöffnet) und die Kosten durch die Universität in Form eines Zuschusses mitgetragen werden.
Nähere Informationen:
www.uibk.ac.at/familienservice/service-uni/kindergarten-leopold/
Für wen?
- Die Kindergartenplätze stehen grundsätzlich für alle Kinder von Mitarbeiter*innen der Universität Innsbruck im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt zur Verfügung.
- Voraussetzung für den Kostenzuschuss ist ein aktives Dienstverhältnis zur Universität Innsbruck mit einem Beschäftigungsausmaß von mind. 20 Wochenstunden oder einem Lehrauftrag im Umfang von mind. 7 Semesterstunden.
AnsprechpartnerIn
- Miriam Ruiz Peyré, Familienservice
Geldaushilfe
Beschreibung
Geraten MitarbeiterInnen unverschuldet in eine Notlage, unterstützt sie die Universität Innsbruck unter bestimmten Voraussetzungen mit einer einmaligen Geldaushilfe. Die Geldaushilfe muss nicht zurückgezahlt werden.
Nähere Informationen:
https://www.uibk.ac.at/personalabteilung/intranet/service/dokumente/richtlinien-geldaushilfe-01.12.2012.pdf
Für wen?
- Alle MitarbeiterInnen
AnsprechpartnerIn
- ReferentInnen der Personalabteilung (https://www.uibk.ac.at/personalabteilung/kontakt/organigramm.html.de)
Fahrtkostenzuschuss
Beschreibung
Die Universität Innsbruck zahlt MitarbeiterInnen, die Anspruch auf das Pendlerpauschale und den Pendlereuro haben, zusätzlich einen Fahrtkostenzuschuss aus. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe des Pendlerpauschales ab.
Nähere Informationen:
https://www.uibk.ac.at/personalabteilung/intranet/service/#F
unter dem Stichwort Fahrtkostenzuschuss.
Für wen?
- Alle MitarbeiterInnen
AnsprechpartnerIn
- ReferentInnen der Personalabteilung (https://www.uibk.ac.at/personalabteilung/kontakt/organigramm.html.de)