Masterstudium Mathematik
Fakultät | Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik |
Dauer / ECTS-AP | 4 Semester / 120 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur (Dipl.-Ing. oder DI) |
Niveau der Qualifikation | Master (2. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7 |
ISCED-F | 0541 Mathematik |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 066 401 |
Curriculum | Informationen zum Curriculum (2007W) * |
Unterrichtssprache | Englisch |
Voraussetzung | Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis |
Bewerbung |
* Informationen zum Curriculum (2007W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/Gesamtfassung (gültig ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 28.06.2019, 66. Stück, Nr. 586 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 24.05.2019, 49. Stück, Nr. 475 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (gültig ab 01.10.2012)
- Mitteilungsblatt vom 15.05.2012, 27. Stück, Nr. 277 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung
- Mitteilungsblatt vom 15.10.2008, 2. Stück, Nr. 13 (Berichtigung der Verlautbarung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 06.06.2007, 55. Stück, Nr. 239 (Berichtigung der Verlautbarung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 23.04.2007, 29. Stück, Nr. 193
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- 40 ECTS-AP aus dem Kernbereich Algebra
- 50 ECTS-AP aus dem Kernbereich Analysis
- 30 ECTS-AP aus dem Kernbereich Stochastik und Statistik
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
7,5 ECTS-AP: Einführung in die höhere Algebra und diskrete Mathematik
7,5 ECTS-AP: Einführung in die höhere Analysis
7,5 ECTS-AP: Einführung in die höhere numerische Mathematik
7,5 ECTS-AP: Einführung in die höhere Stochastik
15 ECTS-AP: Fachspezifische Grundlagen und Kernkompetenzen
15 ECTS-AP: Weiterführende Fachkompetenzen
15 ECTS-AP: Spezielle Themen und Methoden
10 ECTS-AP: Forschungsseminare
5 ECTS-AP: Fachübergreifende Qualifikationen
27,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Defensio der Masterarbeit
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Masterstudium Technische Mathematik bereitet auf eine hochqualifizierte Tätigkeit als MathematikerIn in Industrie und Wirtschaft sowie auf das Doktoratsstudium der Mathematik vor. Es vertieft und verbreitert die Fähigkeiten und Kenntnisse aus Mathematik, die im Bachelorstudium Technische Mathematik erworben wurden.
Die AbsolventInnen sollen zu innovativen Lösungen für mathematische Probleme aus Naturwissenschaft, Technik, Wirtschaft und Medizin befähigt sein. Daher werden im Masterstudium die Kenntnisse sowohl der Grundlagen als auch der Methoden und Algorithmen von anwendungsorientierten Teilgebieten der Mathematik vertieft. Ein verstärktes Angebot an forschungsgeleiteter Lehre soll das kreative Denken besonders fördern und zum Doktoratsstudium vorbereiten.
Neben den Pflichtmodulen Funktionalanalysis und Numerik partieller Differenzialgleichungen werden Lehrveranstaltungen aus den drei Bereichen
- Angewandte Algebra und Diskrete Mathematik,
- Angewandte Analysis und Numerische Mathematik sowie
- inverse Probleme, Bildverarbeitung und Kinematik
angeboten, die Studierenden können zwei Bereiche auswählen. Das Studium wird mit einer Masterarbeit, einer wissenschaftlichen Arbeit aus einem Teilgebiet der Mathematik, abgeschlossen.
Erwartete Lernergebnisse
Die AbsolventInnen verfügen über hoch spezialisierte Kenntnisse in zwei der drei Bereichen Angewandte Algebra und Diskrete Mathematik, Angewandte Analysis und Numerische Mathematik oder inverse Probleme, Bildverarbeitung und Kinematik. Sie sind in der Lage, ihre Kompetenz in diesen Bereichen durch das wissenschaftlich korrekte Formulieren und Untermauern von Argumenten und das innovative Lösen von Problemen zu demonstrieren.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
AbsolventInnen des Masterstudiums Technische Mathematik arbeiten vor allem als MathematikerIn (in der Hightech-Industrie modellieren, Algorithmen entwickeln und/oder anwenden, mathematische Software entwickeln und/oder anwenden), in Firmen für Telekommunikation und Informationstechnologie, im Logistik-Bereich, in Banken, Versicherungen, statistischen Ämtern und Forschungsinstitutionen.
Darüber hinaus können AbsolventInnen Berufe ergreifen, in denen besondere Problemlösungskapazität und besonders geschultes analytisches und systematisches Denken nötig sind (zum Beispiel im Management, Verwaltungsbereich oder in Consulting-Firmen).
Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter:
- https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
- https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-scientific-computing/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
63,3 |
![]() |
= 100% |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
20 |
||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
7,5 |
||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
3,2 |
||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
- Fristenregelung
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt
Formulare
- Prüfungsprotokoll
- Anmeldung einer Masterarbeit
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Masterarbeit beifügen)
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Anerkennungen
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Technikerstraße 17
Studienbeauftragter (ab 01. April 2023)
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Lukas Einkemmer, BSc MSc PhD
Studiendekan
Univ.-Prof. Dr. Thomas Franosch