Masterstudium Banking and Finance

Curriculum (2024W)

Master of Science

Dauer/ECTS-AP
4 Semester/120 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Unterrichtssprache
Englisch

Voraussetzung
Bachelorabschluss/Äquivalenter Abschluss und Sprachnachweis

Fakultät
Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften

Niveau der Qualifikation
Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6

ISCED-F
0312 Politikwissenschaft und politische Bildung

Studienkennzahl
UC 066 974

Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums und vermittelt einen detaillierten Überblick zum Aufbau, zum Inhalt, zur Prüfungsordnung und zum Qualifikationsprofil.

Mittels Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden: welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das Masterstudium Banking and Finance , wie lange dauert das Studium, welche Module müssen absolviert werden etc.

Für das Masterstudium Banking and Finance gilt aktuell das Curriculum 2024W.

Informationen zum Curriculum (2024W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Bachelor- bzw. Diplomstudium an der Universität Innsbruck:

Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Es gelten zudem die folgenden qualitativen Zulassungsbedingungen gemäß § 63a Abs. 1 UG:

  • Kenntnisse aus dem Bereich Banken und Finanzen sowie analytisch-methodische Fähigkeiten zur Lösung von Problemstellungen aus diesen Bereichen, die für das Verständnis des Lerninhaltes dieses Curriculums vorausgesetzt werden. Diese Kenntnisse gelten jedenfalls als erbracht, wenn Lehrveranstaltungen im Umfang von 10 ECTS-AP aus den Bereichen Volkswirtschaftslehre, Mathematik und/oder Statistik und 10 ECTS-AP aus den Bereichen Investition und Finanzierung, Bankmanagement, Finanzmanagement oder Risikomanagement positiv absolviert wurden.
  • Im Wintersemester 2024/25 wird ein überarbeitetes Curriculum für das Masterstudium Banking and Finance in Kraft treten. Das Masterstudium Banking and Finance und weitere Masterprogramme an der Fakultät für Betriebswirtschaft wurden grundlegend überarbeitet. Die Lehrveranstaltungen umfassen nun ein flexibles und an neuen (Forschungs-)Themen ausgerichtetes Angebot. Eine Änderung ist, dass für das Masterstudium Banking and Finance und alle englischsprachigen Masterstudien als eine zusätzliche qualitative Zulassungsbedingung ein GMATmit mind. 550 Punkten bzw. GMAT Focus mit mind. 525 Punkten vorgesehen ist.
    Absolvent*innen der Fakultät für Betriebswirtschaft der Universität Innsbruck mit einer Gesamtnote zwischen 1,0 und 2,8 können auf den GMAT verzichten. Diese Zulassungsbedingung gilt zusätzlich zu den bestehenden Bedingungen von 10 ECTS- Anrechnungspunkte aus den Bereichen Investition und Finanzierung, Bankmanagement, Finanzmanagement oder Risikomanagement.

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

5 ECTS-AP: Verhaltenswissenschaftliche Grundlagen der Finanzwirtschaft
5 ECTS-AP: Mathematische Grundlagen der Finanzwirtschaft
5 ECTS-AP: Grundlagen der Finanzmärkte
5 ECTS-AP: Betriebliche Finanzwirtschaft
5 ECTS-AP: Statistische Methoden und Programmierung
5 ECTS-AP: Empirische Finanzwirtschaft

5 ECTS-AP: Finanzinstitutionen
5 ECTS-AP:  Ethik und Nachhaltigkeit
5 ECTS-AP: Vermögensmanagement
3 aus den 4 folgenden Modulen:
5 ECTS-AP:  Finanzmarktökonometrie
5 ECTS-AP:  Methoden in Behavioral Finance
5 ECTS-AP:  Markteffizienz
5 ECTS-AP:  Finanzberichterstattung und Controlling

  5 ECTS-AP: Derivate
  5 ECTS-AP:  Internationale Finanzwirtschaft
20 ECTS-AP: Wahlmodule

5,0 ECTS-AP: Begleitung der Masterarbeit
25,0 ECTS-AP: Masterarbeit

in Bearbeitung

Studienverlauf
SemesterECTS-APTitel

ECTS-Anrechnungspunkte (Arbeitsbelastung)
Semester
5
10
15
20
25
30
35

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
 Österreichische   Notenskala Definition  %-Satz 
 1 SEHR GUT:  Hervorragende Leistung 36,6 = 100%
 2  GUT:  Generell gut, einige Fehler42,1
 3 BEFRIEDIGEND:  Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler15,8
 4 GENÜGEND:  Leistung entspricht den Minimalkriterien5,5
 5 NICHT GENÜGEND:  Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

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