Diplomstudium Wirtschaftsrecht

Ab dem Wintersemester 2015/2016 darf eine Zulassung zu diesem Studium nicht mehr erfolgen. Das nachfolgende Bachelorstudium finden Sie hier »

Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dauer / ECTS-AP 9 Semester / 263 ECTS-AP
Akademischer Grad Magistra/Magister des Rechts der Wirtschaft (Mag.iur.rer.oec.)
ISCED-F 0421 Recht
Studienart Vollzeit
Studienkennzahl UC 115
Studienplan Informationen zum Studienplan (2003W) *
Voraussetzung Matura oder Äquivalent
PODCAST http://streaming.uibk.ac.at/medien/c102/c1021067/Podcasts/Studienpodcasts
/Wirtschaftsrecht.mp3


* Informationen zum Studienplan (2003W)

Die Gesamtfassung des Studienplans spiegelt den aktuell gültigen Studienplan wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Studienplans inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Studienplanversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
  abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
  Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Mitteilungsblätter »

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 Österreichische 
 Notenskala
 Definition
 %-Satz 
      
 1  SEHR GUT:
 Hervorragende Leistung
30,6

= 100%

 2

 GUT:
 Generell gut, einige Fehler
28,0
 3  BEFRIEDIGEND:
 Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
22,9
 4  GENÜGEND:
 Leistung entspricht den Minimalkriterien
18,5
 5  NICHT GENÜGEND:
 Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
     

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Studieneingangs- und Orientierungsphase

(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.

(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:

  1. Einführung in die Rechtswissenschaften (§ 4 Abs. 1 Z 1 lit a) VL 2 5 ECTS-AP
  2. Einführung in Wirtschaft und Recht (§ 4 Abs. 1 Z 1 lit b) VL 1 2 ECTS-AP

(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Studienplan vorgesehenen Diplomarbeit. Im Studienplan festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.

Allgemeine Informationen

Fächer / Module

Das Diplomstudium „Wirtschaftsrecht“ besteht aus zwei Studienabschnitten, die durch Diplomprüfungen abgeschlossen werden.

Erster Studienabschnitt (drei Semester)

Dieser Abschnitt vermittelt rechtliches und ökonomisches Grundlagenwissen, Fremdsprachenkenntnisse und führt in das Verhältnis von Recht und Wirtschaft ein.

Pflichtfächer:

  • Recht und Wirtschaft – Einführung
  • Englisch für Juristen
  • Bürgerliches Recht 1
  • Betriebswirtschaftslehre 1, 2
  • Europarecht 1
  • Volkswirtschaftslehre 1
  • Öffentliches Recht
  • Wirtschaftsenglisch

Zweiter Studienabschnitt, Teil 1 (vier Semester) und Teil 2 (zwei Semester)

Hier werden die im ersten Abschnitt erworbenen Kenntnisse erweitert und vertieft. Über Wahlfächer besteht die Möglichkeit, die Ausbildung auf den angestrebten Berufsweg auszurichten.

Pflichtfächer:

Arbeitsrecht 1, Finanzrecht, Materielles Finanzstrafrecht, Unternehmes-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Allgemeines Völkerrecht und Internationales Wirtschaftsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht 1, Privates Recht der Wirtschaft 1, Sozialrecht 1, Strafrecht unter besonderer Berücksichtigung des Wirtschaftsstrafrechts und Grundzüge des Strafverfahrensrechts, Zivilgerichtliche Rechtsdurchsetzung 1, Insolvenzrecht und Unternehmensreorganisation, Volkswirtschaftslehre 2, Juristische Informations- und Arbeitstechnik

 Wahlfächer:

Arbeitsrecht 2, Bürgerliches Recht 2, Europarecht 2, Finanzstrafrecht 2, Öffentliches Wirtschafsrecht 2, Privates Recht der Wirtschaft 2, Rechtsinformatik, Sozialrecht 2, Zivilgerichtliches Rechtsdurchsetzung 2, Betriebswirtschaftslehre 3, Volkswirtschaftslehre 3, Volkswirtschaftslehre 4, Französisch, Italienisch, Spanisch,

Finanzen und Steuern, Internationale Wirtschaft und rechtliche Rahmenbedingungen, Marketing und Wettbewerb, Personalwesen, Unternehmensgründung und Unternehmensfinanzierung

Bankwesen, E-Commerce, Internet, Immobilienrecht und -wirtschaft, Kapitalmarkt, Unternehmensnachfolge, Verbraucherschutz, Versicherungswesen, Vertragsgestaltung

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Ziel des Diplomstudiums „Wirtschaftsrecht“ ist die Ausbildung von JuristInnen mit hoher wirtschaftsspezifischer Kompetenz. Die AbsolventInnen sollen befähigt sein, wirtschaftsbezogene Rechtsfälle auf hohem Niveau zu behandeln und zu lösen sowie ökonomische Ziele unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen effizient zu gestalten.

Dabei sind juristische und ökonomische Fach- und Methodenkompetenzen ebenso wichtig wie Kritikfähigkeit, sprachliche Befähigung, Argumentation, Kommunikations- und Verhandlungskompetenz sowie Fremdsprachenkenntnisse. Überdies sind die AbsolventInnen in hohem Maß befähigt, gesellschaftliche Probleme zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen. Sie verfügen je nach Schwerpunktsetzung über Schlüsselkompetenzen wie z.B. Mediation und Konfliktmanagement. Unerlässlich für WirtschaftsjuristInnen ist die Befähigung, komplexe Fragen des Wirtschaftslebens interdisziplinär, d.h. unter Berücksichtigung rechtlicher und ökonomischer Aspekte, zu beantworten.

Erwartete Lernergebnisse

Die Anforderungen für einen erfolgreichen Studienabschluss inkludieren insbesondere eine Diplomarbeit zum Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

WirtschaftsjuristInnen stehen in Wirtschaft und Gesellschaft eine Vielzahl von Berufsfeldern offen; in der Wirtschaft ebenso wie in wirtschaftsnahen Bereichen, in Interessenverbänden (Kammern, Berufsvereinigungen), in supranationalen und internationalen Organisationen (z.B. Europäische Gemeinschaften, UNO, WTO), nicht zuletzt in den Bereichen Soziales, Kultur und Politik.

Die Berufsfelder sind insoweit äußerst weitreichend und vielfältig, als das Tätigkeiten in der Wirtschaft etc. regelmäßig auch Rechtsbezüge aufweisen; von Rechts- und Personalabteilungen bis hin zu Managementfunktionen.

Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck

Informationen zum Studium

Termine 

Erster Studienabschnitt:

Einteilung der PrüfungskandidatInnen:

Zweiter Studienabschnitt

Einteilung der PrüfungskandidatInnen:

Formulare

Laufzettel:  
Mit Wintersemester 2013/2014 werden die "Laufzettel" durch die Anmeldung mittels LFU:online ersetzt.

Anerkennungen

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d Piktogramm barrierefreier Zugang

Studienbeauftragte
Ao. Univ.-Prof. Dr. Monika Niedermayr

Studiendekan
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Alexander Koch, LL.M.

Informationen für Studierende mit Behinderung 

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