Veranstaltungsreihen

Rezeption und Fortentwicklung im liechtensteinischen Recht 

Liechtenstein hat wichtige Gesetze schon im 19. Jahrhundert von Österreich rezipiert, nach dem Zusammenbruch der Donaumonarchie häufig in Anlehnung an schweizerisches Recht gestaltet . Ob und in welchem Ausmaß sich die Anwendung des rezipierten Rechts in der liechtensteinischen gerichtlichen Praxis an das Rezeptionsvorbild und an die zu diesem ergangene Judikatur zum Ursprungsrecht hält oder davon abweicht, wird unter dem Blickwinkel „Fortentwicklung“ des rezipierten Rechts Gegenstand der Vortragsreihe sein.

 
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