Informationen der Studiendekanin | ARCHIV

(ab 14.02.2022 wird diese Seite nicht mehr aktualisiert, siehe stattdessen   FAQ zum Architekturstudium )

Studiendekanin

assoz. Prof. Dr.-Ing. Christiane WEBER, MA

Büro:
Institut für Archtekturtheorie und Baugeschichte - Bereich Baugeschichte
Technikerstraße 21, 1. OG Süd, Raum 113
  +43 512 507-64012, Sekretariat -64011
  studiendekanin-architektur@uibk.ac.at

Studienbeauftragter

Dipl.-Ing. Dr. Peter MASSIN

zuständig für:
Anerkennungen im Bachelor und Masterustudium

Büro:
Institut für Experimentelle Architektur - Bereich Hochbau
Technikerstraße 21, 3. OG Nord
  +43 512 507-64655
  studienbeauftragter-architektur@uibk.ac.at


Info zu:    Masterprüfungen 2021/22  |    Masterarbeiten |   Greenlight |   Anerkennung von Prüfungen


Sprechstunden

Aufgrund der aktuellen Situation rund um die Verbreitung von Covid19 werden bis auf weiteres keine Sprechstunden angeboten. Die Studierenden werden gebeten, ihre Anliegen via E-Mail an studiendekanin-architektur@uibk.ac.at zu richten, wir bemühen uns um eine zeitnahe Antwort. Bei Anrechnungsfragen oder Anerkennung von Prüfungen wenden Sie sich bitte an studienbeauftragter-architektur@uibk.ac.at .

Wichtige allgemeine Termine und Fristen im Studium sind hier   zu finden.

Darüber hinaus werden Fragen zum Studium gerne an der neu eingerichteten
Service-Adresse helpdesk-architektur@uibk.ac.at beantwortet.

(letzte Änderung  06.10.2021)



Besondere Regelungen für Masterprüfungen ab dem Sommersemester 2020 aufgrund der Corona-Pandemie

Aufgrund der Einschränkungen zur Eindämmung von Covid19 werden die Masterprüfungen weiterhin als Einzeltermine abgehalten, wenn notwendig auch virtuell. Die Termine sind mit den Betreuer*innen und den Instituten individuell zu organisieren.

Für die Anmeldung zur Prüfung müssen drei Wochen vor dem geplanten Termin folgende Unterlagen im Prüfungsreferat vorliegen:

  • Prüfungsprotokoll über den Abschluss des Studiums
  • Einreichformular zur Masterarbeit
  • Beurteilungsformular der Masterarbeit, benotet und vom Betreuer unterschrieben
  • 1 gebundenes Exemplar der Masterarbeit für die ULB
  • Erfassungsbestätigung der ULB für den Upload am Universitätsserver
  • Anmeldeformular zur Defensio mit allen Daten (Prüfungsdatum / Uhrzeit / Prüfungssenat) mit allen Unterschriften bzw. Bestätigungen des Prüfungssenats.

Die Anmeldeunterlagen werden digital unter pruefungsreferat@uibk.ac.at entgegengenommen, das gedruckte Buch (1 Exemplar) ist an einem - hier online   - zu vereinbarendem Termin im Prüfungsreferat Technikerstraße 17 abzugeben.

In welcher Weise die Bücher für die Betreuer*innen bereitgestellt und übergeben werden (pdf oder Hardcopy) ist individuell zu vereinbaren, ebenso, ob und in welchem Ausmaß physische Modelle erforderlich sind.

Des Weiteren hat das Rektorat für die Abhaltung von virtuellen Prüfungen Richtlinien erlassen, die im Mitteilungsblatt vom 12.05.2020 nachzulesen sind. Kommissionelle Abschlussprüfungen sind grundsätzlich öffentlich, in der aktuellen Situation werden die Videokonferenzen auf der Website der Fakultät zugänglich gemacht. Um eine rechtzeitige Bekanntgabe der entsprechenden Links an dekanat-architektur@uibk.ac.at wird gebeten.

Zu welchem Zeitpunkt eine Rückkehr in den Normalbetrieb möglich wird und Abschlussarbeiten in gemeinsamen und öffentlichen Ausstellungen präsentiert werden können ist derzeit nicht absehbar.

(update 06.10.2020)



Allgemeine Informationen zum Studium an der Fakultät für Architektur

mehr …  

Unter diesem Link   finden Sie Informationen zu folgenden Themen…

  • Studienangebot
  • Informationen für Studienanfänger/innen – Erstsemestrige
  • Lehrveranstaltungen
  • Diplomprüfungen – Termine und Kommentare
  • Studienprogramme im Ausland, Universitäre Weiterbildung

Master-/Diplomarbeiten: Termine, Fristen, Anforderungen

mehr …  

Curriculum, Informationen und Termine zum Masterstudium Architektur siehe hier  

Anmeldung der Masterarbeit:

Diplom- und Masterarbeiten sind unter Angabe von Thema und BetreuerIn VOR der Bearbeitung im Prüfungsreferat   anzumelden.

Der Anmeldung beizulegen ist auch ein 1-seitiges Exposé, in welchem die geplante Masterarbeit kurz beschrieben wird. Darin sollen Inhalt und Methode (theoretische Arbeit oder Entwurf), der architektonische Bezug, Referenzen (Projekte), Bibliographie und ein Zeitplan enthalten sein.

Sollte sich der exakte Titel der Arbeit im Laufe der Bearbeitung verändert haben, wird dies im Zuge der Buchabgabe im Prüfungsreferat automatisch berücksichtigt. Im Falle eines grundlegenden Themen- und/oder BetreuerInnenwechsels ist die Arbeit jedenfalls neu anzumelden. 
Fristen und Termine für die Anmeldung zur Diplomprüfung/Defensio, späteste mögliche Abgabe der Bücher inkl. Benotung, … sind ausnahmslos einzuhalten. Nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Formale Regelungen für die Bücher zu Master/Diplomarbeiten:

Die Fakultät für Architektur gibt bewusst keine strengen formalen Regeln (Format, Schriftart, …) für diese Bücher vor. Folgende Minimalanforderungen müssen jedoch eingehalten werden:

  • Es sind 2 Exemplare der Diplom/Masterarbeit im Prüfungsreferat abzugeben, die nicht rückerstattet werden.
  • Bitte keine losen Blätter in Büchern, keine Mappen mit losen Blättern und keine Spiralbindungen, sondern nur weich oder hart gebundene Exemplare (max. A3).
  • Arbeiten, die aus mehreren Teilen bestehen, bitte zusammen binden lassen oder max. 2 gebundene Bücher
  • Jedes Buch muss ein (Deck-) Blatt mit folgenden Informationen beinhalten ( Deckblatt Vorlage  )
    • Name des/der Studierenden
    • Titel der Arbeit
    • Diplom-/Masterarbeit
      eingereicht an der
      Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
      Fakultät für Architektur
      zur Erlangung des akademischen Grades
      Diplom-Ingenieurin / Diplom-Ingenieur
    • Name des Beurteilers / der Beurteilerin
    • Ort, Datum (Monat, Jahr)

(letzte Änderung  05.07.2018)

Elektronische Veröffentlichung:

(Mit 1. Oktober 2017 tritt bezüglich der Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten an der LFUI folgende Änderung der "Studienrechtlichen Bestimmungen" in Kraft:

(veröffentlicht im Mitteilungsblatt Nr. 59 dJ. 2016/17  )

Richtlinien der Universität Innsbruck zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten

1. Diese Richtlinien legen die Form der im Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ der Universität Innsbruck gemäß § 24 (6) und § 25 (7) vorgesehenen zusätzlichen elektronischen Einreichung und der Übergabe wissenschaftlicher Arbeiten (Diplom- und Masterarbeiten sowie Dissertationen) gemäß § 86 (1) Universitätsgesetz 2002 fest.

2. Ziel dieser Richtlinien ist es, die langfristige Archivierung und Reproduzierbarkeit wissenschaftlicher Arbeiten Studierender sicherzustellen und den Open Access Gedanken im Sinne der von der Universität Innsbruck unterzeichneten „Berliner Deklaration über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ zu fördern.

3. Alle Studierenden eines Diplom-, Master- oder Doktoratsstudiums sind verpflichtet, eine PDF- Fassung ihrer wissenschaftlichen Arbeit und die dazugehörigen Metadaten über das Upload- Formular der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (http://diglib.uibk.ac.at/upload) einzureichen.

4. Im Upload-Formular können die Studierenden die öffentliche Zurverfügungstellung online ihrer wissenschaftlichen Arbeiten festlegen. Sie können aus den folgenden Optionen auswählen:
  • Weltweiter Online-Zugang ohne Einschränkung (im Sinne des Open-Access-Gedankens)
  • Kein Online-Zugang

5. Am Ende des Upload-Vorgangs erhalten die Studierenden eine Erfassungsbestätigung, die gemeinsam mit der gedruckten wissenschaftlichen Arbeit im Prüfungsreferat einzureichen ist.

6. Die Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (Abt. für Digitale Services) wird über den Abschluss des Studiums durch die Prüfungsreferate benachrichtigt. Im Anschluss daran erfolgt die Freigabe der wissenschaftlichen Arbeit in der Digitalen Bibliothek der Universität Innsbruck (http://diglib.uibk.ac.at/) unter Berücksichtigung des gewählten Online-Zugangs.


"Greenlight" vor Abgabe der Masterarbeit

Fragen und Antworten …  

  • Wozu dient das Greenlight?
    Oft bekommen Studierende von Ihren Betreuern nur positives Feedback und sind dann bei der Defensio überrascht, dass die Benotung durch den Prüfungssenat schlechter ausfällt. Daher möchten wir Ihnen vorab schon Feedback geben und Ihnen helfen, Ihre Präsentationstechnik und Argumentation zu verbessern. Gleichzeitig lernen die ProfessorInnen der anderen Institute Ihre Arbeit und Sie besser kennen. Studierende bekommen einen Eindruck davon, wie die Diskussion bei der Defensio ablaufen kann und welche Fragen auftreten können.

  • Ist das Greenlight verpflichtend?
    Das Greenlight ist NICHT verpflichtend, sondern eine Hilfestellung der Fakultät an Ihre Studierenden. Wir raten aber dringend dazu, das Greenlight mitzumachen.

  • Wann findet das nächste Greenlight statt? 
    Die Greenlights werden von den Betreuer*innen bzw. den jeweiligen Instituten und Bereichen individuell organisiert. Die Anmeldung bzw. ob und in welcher Form das Greenlight stattfinden wird besprechen Sie bitte mit Ihrem/Ihrer Betreuer*in. 

Alle Informationen zu Terminen und Fristen der Masterprüfungen im aktuellen Studienjahr sind auf der Website des  Prüfungsreferates   zu finden.

(aktualisiert 01.04.2020)


Wichtig für Studierende am Übergang Bachelor - Master

mehr …  

Ein „Vorstudieren“ von Fächern aus dem Mastercurriculum während des Bachelorstudiums ist mit den Regeln der Universität Innsbruck nicht vereinbar. Die früher „informell“ gelebte Praxis, dass sich auch Bachelorstudierende in Ausnahmefällen zu Kursen im Masterstudium anmelden können, wird daher nicht mehr ermöglicht.
Ab dem WS 2018/19 wird die an der Universität Innsbruck übliche Regelung – vor dem Abschluss des Bachelors ist die Anmeldung zu Masterkursen nicht möglich – auch für die Fakultät für Architektur ausnahmslos gelten.

Studierende, die sich aufgrund von Verzögerungen ihres Bachelorstudiums nun vor Probleme gestellt sehen (z.B. durch zu spät ausgestellte Zeugnisse) bitte ich, in eine meiner Sprechstunden zu kommen. 

neu 14.11.2017


Anerkennung von Studienleistungen

mehr …  

Die Anerkennung von Studienleistungen (Prüfungen) liegt seit 01.10.2021 in der Zuständigkeit des Studienbeauftragten. 

  Die Unterlagen (Aufstellung, Zeugnisse) sind vollständig beim zuständigen Prüfungsreferat  , Technikerstraße 17, 1. OG, einzureichen, bzw. im Falle von Anerkennungen im Zuge von ERASMUS- oder anderen Austauschprogrammen - vor allem rechtzeitig ! - digital an studienbeauftragter-architektur@uibk.ac.at zu senden.
 

Bei der Einreichung ist zu beachten:

  • Eine selbständige Organisation der benötigten Unterlagen und Formulare   wird erwartet.
  • Die Aufstellung enthält die anzurechnenden und anrechenbaren Fächer und Prüfungen samt ECTS-Punkten und Stunden. Diese werden idealerweise in diese Excelliste zur Anerkennung von Prüfungen   eingetragen und 
  • gegebenenfalls mit inhaltlicher Beschreibung / Darstellung der anzurechnenden Fächer ergänzt.
  • Für allfällige Rückfragen bitte E-Mail-Adresse oder Telefonnummer angeben.
  • Fächer, die im Rahmen der Äquivalenzliste (z.B.Diplomstudium – Masterstudium) aufscheinen, brauchen nicht gesondert anerkannt werden.

Modul “Interdisziplinäres Studieren”:

  • Eine vorherige Genehmigung bzw. Anerkennung durch die Studiendekanin ist nicht mehr notwendig. Darunter fallen laut Studienplan „frei wählbare Lehrveranstaltungen aus den Curricula der an der Universität Innsbruck gemäß § 54 Abs. 1 eingerichteten Bachelorstudien, für die die Studierende bzw. der Studierende nicht als ordentliche Hörerin bzw. ordentlicher Hörer zugelassen ist“.

Weiterführende Informationen zum Curriculum, zu Terminen und Fristen, Äquivalenzlisten und Formulare zur Anerkennung von Prüfungen sind unter folgenden Links zu finden:


ERASMUS und andere Auslandaufenthalte (Arlington, RMIT, …) im Architekturstudium

mehr …  

Bitte klären Sie die Anerkennung von Fächern und alle administrativen Abläufe zeitgerecht und mit vollständigen Unterlagen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Für die “Anerkennung von Prüfungen” im Rahmen von ERASMUS ist VOR Kontaktaufnahme folgendes zu erledigen:

  • Kontaktaufnahme mit der/den Erasmusbeauftragten (Architektur: Dipl.-Ing. Markus Malin)
    bzw. mit dem International Relations Office   
  • selbstständige Organisation der benötigten Unterlagen und Formulare
  • Aufstellung der anzurechnenden und anrechenbaren Fächer und Prüfungen samt ECTS Punkten und Stunden
  • eine inhaltliche (Kurz-)Beschreibung der anzurechnenden Fächer aus dem Curriculum der Gastinstitution
  • eine Eintragung der Fächer der Gastinstitution und möglichst in Varianten die mögliche Anrechnung an der LFU Innsbruck in die hier bereitgestellte Excelliste   - diese ist zur Sprechstunde/Anrechnung digital mitzubringen.

Weitere Links


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