Wie lässt sich Desinformation wirksam bekämpfen? Welche Rolle spielen private Streitbeilegungsstellen im Durchsetzungsgefüge des Digital Services Act? Wie viel Wissen über Technologien braucht gute Regulierung? Und wer soll über globale Technologiegovernance entscheiden: Staaten, internationale Organisationen, Unternehmen, Zivilgesellschaft – oder alle gemeinsam?
Diesen Fragen widmet sich Prof. Dr. Matthias C. Kettemann in einer Reihe von vier Vorträgen zwischen 10. und 12. Juni. Die Beiträge verbinden aktuelle Debatten über Plattformregulierung, Rechtsschutz, demokratische Öffentlichkeit und völkerrechtliche Technologiegovernance.
Am 10. Juni spricht Prof. Kettemann bei der 36. ACIPSS-Tagung „Desinformation: Eine Herausforderung für Staat und Gesellschaft“ an der Universität Graz zum Thema „Wie gelingt der Kampf gegen Desinformation? Ein Faktencheck des Faktencheckens“. Im Mittelpunkt steht die Frage, was Faktenchecks leisten können, wo ihre Grenzen liegen und welche institutionellen, rechtlichen und gesellschaftlichen Voraussetzungen nötig sind, damit sie zur Stärkung demokratischer Öffentlichkeiten beitragen.
Am 11. Juni folgt digital in Wien ein Vortrag bei der DSA Dispute Resolution Conference der KommAustria. Unter dem Titel „The Privatization of Rights Protection: Why ODS Bodies are Key Actors in the DSA's Enforcement Architecture“ analysiert Prof. Kettemann die Bedeutung außergerichtlicher Streitbeilegungsstellen im Digital Services Act. Der Vortrag zeigt, warum Online Dispute Settlement Bodies zu zentralen Akteuren des Grund- und Rechtsschutzes in digitalen Kommunikationsräumen werden.
Ebenfalls am 11. Juni spricht Prof. Kettemann im Rahmen des Symposions „Räume des Rechts“ anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Instituts für Rechtswissenschaftliche Grundlagen an der Universität Graz. Sein Vortrag „Information und Regulierung: Wie müssen wir Technologien verstehen können, um sie regulieren zu können?“ fragt nach den epistemischen Grundlagen guter Regulierung: Welche Formen von Wissen benötigen Gesetzgeber, Behörden und Gerichte, wenn sie komplexe, dynamische und oft nur teilweise verstandene Technologien rechtlich erfassen wollen?
Den Abschluss bildet am 12. Juni ein Vortrag beim 49. Österreichischen Völkerrechtstag in Ossiach. In „A global regulatory framework is not yet appropriate: Multilateralismus vs. Multistakeholderismus als Prinzip der völkerrechtlichen Technologiegovernance“ untersucht Prof. Kettemann, welche Governance-Modelle für globale Technologieregulierung geeignet sind. Dabei geht es insbesondere um das Verhältnis staatlich geprägter multilateraler Verfahren zu offenen, pluralen Multistakeholder-Ansätzen.
Gemeinsam machen die Vorträge deutlich: Die Regulierung digitaler Technologien ist nicht nur eine Frage technischer Expertise, sondern auch eine Frage demokratischer Institutionen, rechtsstaatlicher Verfahren und internationaler Ordnungsvorstellungen.