Allgemeine Bedingungen

insbesondere Zahlungs- und Stornobedingungen für Universitätslehrgänge an der Universität Innsbruck

 

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Bedingungen (AB) gelten, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, für alle Universitätslehrgänge der Universität Innsbruck.

2. Anmeldung

Die Anmeldung zu Universitätslehrgängen an der Universität Innsbruck erfolgt innerhalb der Anmeldefrist schriftlich bzw. online und ist verbindlich. Die Anzahl der Plätze ist limitiert. Die Anmeldungen werden gemäß Eingangsdatum – nach Kontrolle der Anmeldungsvoraussetzungen entsprechend Curriculum – gereiht. Nach erfolgter Anmeldung wird den Interessierten unverzüglich eine Anmeldebestätigung per E-Mail übermittelt.

Die Entscheidung über die Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch die wissenschaftliche Leitung des Universitätslehrganges. Personen, die in den Universitätslehrgang aufgenommen wurden und den Lehrgangsbeitrag entrichtet haben, werden vom Rektorat als außerordentliche Studierende an der Universität Innsbruck zugelassen. Die Inskription erfolgt selbständig durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Studienabteilung.

Für sämtliche Universitätslehrgänge ist eine Mindestzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmer festgelegt. Nur wenn diese erreicht wird, kommen die Universitätslehrgänge zustande (siehe Punkt 5).

3. Lehrgangsbeitrag und Zahlungsbedingungen

Der Lehrgangsbeitrag ist für jeden Universitätslehrgang gesondert ausgewiesen. Die Zahlung erfolgt semesterweise in Tranchen.

Die erste Tranche des Lehrgangsbeitrages muss innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung auf das angegebene Konto der Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung erfolgen. Alle weiteren sind ebenso stets sieben Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu bezahlen. Etwaige darüberhinausgehende Leistungen sind in der jeweiligen Beschreibung der Universitätslehrgänge dargestellt. Die Lehrgangsbeiträge sind umsatzsteuerfrei.

Wird ein Universitätslehrgang nicht in der im Curriculum vorgesehen Studienzeit abgeschlossen, werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei Universitätslehrgängen im Umfang von 60 ECTS-AP ein Toleranzsemester und bei Universitätslehrgängen im Umfang von 90 bis 120 ECTS-Anrechnungspunkten zwei Toleranzsemester ohne Vorschreibung eines zusätzlichen Lehrgangsbeitrags gewährt. Für jedes weitere Semester bis hin zu einer allfälligen im Curriculum festgelegten Höchststudiendauer ist ein zusätzlicher Lehrgangsbeitrag in Höhe von € 380,- zu entrichten. Eine nicht fristgerechte Einzahlung des vollständigen Lehrgangsbeitrages hat die Unwirksamkeit der Fortsetzungsmeldung im Sinne von § 62 iVm § 71 Abs. 1 Z 2 UG zur Folge.

4. Stornobedingungen

Im Falle einer Verhinderung oder Rücktritts ist eine schriftliche bzw. online Stornierung erforderlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn möglich. Erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt die Stornierung, fallen bis 4 Wochen 25 % Stornogebühren der ersten Tranche an. Bis 2 Wochen vor Beginn des Lehrgangs wird die erste Tranche in Rechnung gestellt. Danach sowie bei Nichterscheinen zu Lehrgangsbeginn wird der gesamte Lehrgangsbeitrag in Rechnung gestellt.

Zu diesen Stornobedingungen wird grundsätzlich festgehalten, dass es bei einer Stornierung bis 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn allenfalls noch möglich ist, geeignete (Ersatz)Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Universitätslehrgang mitaufzunehmen. Dies verursacht erhöhte Verwaltungskosten ohne Gewährleistung der Besetzung der benötigten Plätze des Universitätslehrganges. Bei einer Stornierung später als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn und danach besteht für die Universität Innsbruck keine Möglichkeit, über die für den Universitätslehrgang entstehenden und bereits entstandenen Kosten zu disponieren, sodass der gesamte Lehrgangsbeitrag eingefordert werden muss. Festgehalten wird weiters, dass eine Kostenersparnis durch Nichterfüllung des Vertrages seitens der Teilnehmerinnen oder der Teilnehmer nicht besteht. Eine Ersatzteilnehmerin bzw. ein Ersatzteilnehmer wird bei Erfüllung der Anmeldevoraussetzungen ohne zusätzliche Kosten akzeptiert.

5. Absage von Universitätslehrgängen / Lehrveranstaltungen / Ausfall einzelner Vortragender / Ausschluss

Die Universität behält sich vor, einzelne Universitätslehrgänge abzusagen, wenn die erforderliche Mindestzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht erreicht wird oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen es nicht ermöglichen, diesen durchzuführen. In diesem Fall wird der bereits geleistete Lehrgangsbeitrag umgehend in voller Höhe rückerstattet. Auch eine allfällig geleistete Stornogebühr wird bei einer Absage rückerstattet.

Keine Rückerstattung bzw. Erlassung des Lehrgangsbeitrages erfolgt an Studierende, die den Universitätslehrgang vorzeitig, aus Gründen, die in ihrem Bereich liegen, abbrechen. Gleiches gilt für Studierende, die wegen Missachtung von wesentlichen Vorschriften (z. B. schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung oder gegen die gute wissenschaftliche Praxis) von einem Programm ausgeschlossen werden. Ebenso erfolgt keine Refundierung von Teilen des Lehrgangsbeitrages bei einem Ersatz einer Vortragenden bzw. eines Vortragenden. Eine Refundierung von Teilen des Lehrgangsbeitrages ist auch dann ausgeschlossen, wenn es sich dabei um geringfügige Änderungen (z. B. Termin- oder Ortsverschiebung, teilweise Umstellung auf virtuellen Vortrag) handelt, die sachlich gerechtfertigt sind, oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Gründen, die in ihrer Sphäre liegen, nicht am Universitätslehrgang teilnehmen können. Bei Terminverschiebungen während des laufenden Semesters kann kein Ersatz für entstandene Aufwendungen (z.B. Fahrtspesen, Parkgebühren, Kosten für Zeitausfall) geleistet werden, wenn diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Universität Innsbruck bzw. der Vortragenden zurückzuführen sind.

6. Zeugnis bzw. Bescheid und Urkunde

Absolventinnen und Absolventen eines Universitätslehrganges erhalten ein Zeugnis und einen Bescheid bzw. eine Urkunde.

7. Datenschutz

Nähere Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 12-14 DSGVO an der Universität Innsbruck: https://www.uibk.ac.at/datenschutz/.

8. Haftung

Im Fall von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zum Universitätslehrgang mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen, übernimmt die Universität Innsbruck keine Haftung, sofern kein grobes Verschulden vorliegt, das ihr zurechenbar ist. Es gilt die Haus- und Benützungsordnung der Universität Innsbruck in ihrer jeweils aktuellen Fassung http://www.uibk.ac.at/gebaeude-technik/parkplatzbewirtschaftung_2009/090216-haus-benuetzungsordnung-parkordnung.pdf.

Ein wiederholter oder schwerwiegender Verstoß gegen die Haus- und Benützungsordnung oder gegen andere Sicherheitsvorschriften der Universität Innsbruck, die ein Hausverbot rechtfertigen, führt zu einem Ausschluss von der weiteren Teilnahme des Universitätslehrgangs; eine Rückerstattung des Lehrgangsbeitrags erfolgt in diesem Fall nicht, auch nicht anteilsmäßig.

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