Mitbelegung
Wenn Studierende der Universität Innsbruck an einer anderen österreichischen Universität Lehrveranstaltungen besuchen und/oder Lehrveranstaltungsprüfungen ablegen möchten, die nicht an unserer Universität angeboten werden, muss an der betroffenen Universität ein Antrag auf Mitbelegung gestellt werden.
Eine Mitbelegung setzt den Nachweis der bereits erfolgten Meldung der Fortsetzung des Studiums im betreffenden Semester und die Bezahlung des Studienbeitrages voraus. Darüber hinaus benötigt man vorab eine Bestätigung des zuständigen Studiendekans bzw. der zuständigen Studiendekanin, dass die Ablegung der gewünschten Prüfung an der Universität Innsbruck nicht möglich ist (entfällt bei Mitbelegung an der Medizinischen Universität Innsbruck).
Informationen bezüglich des genauen Ablaufes erhalten Sie auf der Homepage der jeweiligen Universität, dessen Lehrveranstaltungsangebot Sie vereinzelt nutzen möchten.
Die erstmalige Mitbelegung an der MUI erfolgt in 2 Schritten:
Schritt 1: Führen Sie zuerst die Studierendenvoranmeldung elektronisch durch.
Schritt 2: Bringen Sie ein aktuelles Studienblatt und Ihren Studierendenausweis nach der Durchführung der Studierendenvoranmeldung in der Abteilung für Studierendenservices(Bereich Zulassung) der MUI ein.
Nach Prüfung der Unterlagen werden Sie als mitbelegende/r Studierende/r an der Medizinischen Universität Innsbruck aufgenommen und erhalten Benutzerdaten für die Aktivierung des Accounts in i-med.inside. Damit können Sie das Studienblatt und die Studienbestätigung der MUI ausdrucken.
Die Mitbelegung an der Medizinischen Universität Innsbruck ist für jedes Semester innerhalb der Zulassungsfrist neu zu melden! Die Online-Fortsetzung erfolgt durch formlose Erklärung über die Fortsetzung des Mitbelegerstatus plus Studienblatt (Attachment). Diese ist aus Gründen der Datensicherheit und Validität über die offizielle Studenten-Mailadresse der MUI (x.y.@student.i-med.ac.at) an zulassung-medizin@i-med.ac.at zu schicken.
Bitte erkundigen sie sich bei Ihrer Stammuniversität bezüglich einer Berechtigung zur Mitbelegung von Lehrveranstaltungen an einer anderen Universität. Das zuständige studienrechtliche Organ Ihrer Stammuniversität kann Ihnen Auskunft über die Anerkennung von Prüfungen, die Sie an der Universität Innsbruck absolviert haben, geben.
Anschließend kann in der Studienabteilung der Universität Innsbruck ein Antrag auf Mitbelegung gestellt werden.
Erforderliche Dokumente:
- Studierendenausweis
- aktuelles Studienblatt (Vermerk: "gemeldet")
- Bestätigung bzw. Bescheid über die Berechtigung zur Mitbelegung => siehe Antrag auf Mitbelegung
Aufgrund der befristeten Zulassung zur Absolvierung von Lehrveranstaltungen eines Semesters müssen oben stehende Bestätigungen in jedem Semester während der Zulassungsfrist beantragt werden.
Für die erstmalige Mitbelegung an der Universität Innsbruck kommen Sie während der Zulassungsfrist in die Studienabteilung und bringen Sie dabei ein aktuelles Studienblatt und Ihren Studierendenausweis mit.
Nach Prüfung der Unterlagen werden Sie als mitbelegende/r Studierende/r an der Universität Innsbruck aufgenommen und erhalten die Benutzerdaten für die Aktivierung Ihres Accounts in LFU:online. Damit können Sie Ihr Studienblatt und die Studienbestätigung ausdrucken.
Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltung kann nach Maßgabe der jeweiligen Zulassungsbedingungen und allfälliger Teilnahmebeschränkungen über LFU:online durchgeführt werden.
Die Mitbelegung muss jedes Semester innerhalb der Zulassungsfrist fortgesetzt werden. Dazu reicht ein formloses Schreiben von Ihrer Studenten-E-Mail-Adresse (x.y@student.uibk.ac.at oder x.y@student.i-med.ac.at) an die Studienabteilung mit dem Betreff „Fortsetzung Mitbelegung“.
Für weiter Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Studienabteilung gerne zur Verfügung.