LV-Angebot für das Fach
„Strafrecht unter besonderer Berücksichtigung des Wirtschaftsstrafrechts und Grundzüge des Strafverfahrensrechts“ (5 SS):

Nach den Vorstellungen der Studienkommission sollen sich die 5 Semesterstunden wie folgt zusammensetzen:

  • 2/3 der VO 3 Strafrecht Allgemeiner Teil des klassischen Diplomstudiums
  • VO 2 Wirtschaftsstrafrecht (aus dem dritten Abschnitt des klassischen Diplomstudiums) und
  • die Hälfte der VO 2 Strafverfahrensrecht des klassischen Diplomstudiums.

Daher wird bis auf Weiteres folgendes Angebot erstellt:


1. Allgemeiner Teil: VO 2 Strafrecht AT I

derzeit regelmäßig von Scheil angeboten


2. Besonderer Teil:

a) im Wintersemester: VO 2 Vermögens- und andere Wirtschaftdelikte 

– zuletzt von Bertel abgehalten

b) im Sommersemester: werden insgesamt 3 SS Besonderer Teil angeboten; die zusätzliche Stunde bedeutet aber keine Stoffvermehrung, sondern es handelt sich um ein sich teilweise überlappendes Parallelangebot!

  • VO 1 Vermögens- und andere Wirtschaftsdelikte – zuletzt von Schwaighofer

Behandelt werden sämtliche Vermögensdelikte §§ 125 – 168b StGB (natürlich die darin enthaltenen Kridadelikte sowie die damit in Beziehung stehenden §§ 271 und 272 StGB), weiters Urkundendelikte nach §§ 223, 224 und 229 StGB, Amtsmissbrauch nach § 302, die Korruptionsdelikte §§ 304 – 307, §§ 308 - 310

  • VO 2 Wirtschaftsstrafrecht – meist von Scheil (= auch VL im 3. Abschnitt normales Diplomstudium)

Behandelt werden aus dem StGB die Fahrlässigkeitsdelikte gem §§ 80, 81, 88 und 89 StGB; §§ 104a, 105, 106, §§§ 121 – 124 StGB; die wichtigsten Gemeingefährdungs- und Umweltdelikte, §§ 288 – 296 StGB; weiters das relevante Nebenstrafrecht und die prüfungsrelevanten Fragen aus dem AT 2.


3. Strafprozessrecht: VO 1 Strafverfahrensrecht 

(= der erste Teil der Vorlesung Strafverfahrensrecht für das klassische Diplomstudium )

Inhalt: Überblick über das Verfahren (insbesondere Vorverfahren, aber auch Ablauf der Hauptverhandlung und Rechtsmittelsysteme), Prozessgrundsätze, Gerichte, Richter, Entscheidungen (Zuständigkeiten – auch funktionelle Zuständigkeiten, Rechtsmittelzüge und Rechtsmittelsystem), Parteien, Beweismittel, prozessuale Zwangsmittel (nur Verwahrungs- und Untersuchungshaft, Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Kontoauskunft und Kontoöffnung, Einstweilige Verfügung)

 

Übungen: Alle Anfängerübungen sind auch für Wirtschaftsrechtsstudierende geeignet; bis auf Weiteres werden keine Spezialübungen abgehalten, da auch bloß freies Wahlfach.

 

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